Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 28 vom 16.7.2003 Seite 677 bis 694

Die flächenbezogenen Nutzungsarten und ihre Begriffsbestimmungen im Liegenschaftskataster (Nutzungsartenerlass - NutzErl.95) RdErl. d. Innenministeriums v. 24.2.2003 - 36.2 - 8220
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Die flächenbezogenen Nutzungsarten und ihre Begriffsbestimmungen im Liegenschaftskataster (Nutzungsartenerlass - NutzErl.95) RdErl. d. Innenministeriums v. 24.2.2003 - 36.2 - 8220

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Die flächenbezogenen Nutzungsarten und
ihre Begriffsbestimmungen im Liegenschaftskataster
(Nutzungsartenerlass - NutzErl.95)

RdErl. d. Innenministeriums v. 24.2.2003 - 36.2 - 8220

1
Mein RdErl. v. 14.7.1995 (MBl. NRW. S. 1176) wird wie folgt geändert:

1.1
In Nummer 1.2 erhält der letzte Satz folgende Fassung:
"Die Absicht, überlagernde Tatsächliche Nutzungen (Kennung 24) im Liegenschaftskataster nachzuweisen, wird aufgegeben."

1.2
Nummer 3.5 entfällt ersatzlos.

1.3
Die Überschrift zu Nummer 6 wird erweitert von "Inkrafttreten" in: "In-Kraft-Treten und Sonderregelungen".

1.4
Folgende Nummer 6.3 wird neu eingefügt:

"6.3
Mittelfristig wird die Überführung des Liegenschaftskatasters in ein auf der Basis internationaler Normen und Standards nach landeseinheitlichen Gesichtspunkten zu führendes Geobasisinformationssystem angestrebt. Grundlage dieses Informationssystems wird das von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland entwickelte Basis- und Fachschema für das "Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS)" sein. Sobald von der Katasterbehörde die vorliegenden Liegenschaftskatasterdaten für eine Migration in das ALKIS vorbereitet werden, gilt das im Anhang abgedruckte Verzeichnis der flächenbezogenen Nutzungsarten nur noch eingeschränkt. Die Nutzungsarten sind dann so zu aggregieren bzw. zu ersetzen, dass sie den Abbildungsvorschriften des Anhangs C1 zum Objektabbildungskatalog Liegenschaftskataster NRW (OBAK-LiegKat NRW) 1) entsprechen."

1.5
Der Anhang "Verzeichnis der flächenbezogenen Nutzungsarten, Nummer 1: Verzeichnis der Tatsächlichen Nutzungen (Kennung 21) und ihrer Begriffsbestimmungen", wird wie folgt geändert, bzw. ergänzt:

1.5.1
Die Tatsächliche Nutzung 230 "GEBÄUDE-UND FREIFLÄCHEN ZU VERKEHRSANLAGEN" wird um folgende Untergliederungen erweitert:2)
"237    Parken, öffentlich zugänglich
 238     Parken, privat".

Die Anmerkungen zur Tatsächlichen Nutzung 230 werden wie folgt erweitert:

"3.
"O-w 237 und 238" sind anstelle von "O-w" 236 zu verwenden, wenn der öffentliche Zugang erfasst werden soll. Zu "O-w 237" gehören auch Parkplätze, Parkhäuser, Tiefgaragen usw., die nur teilweise öffentlich zugänglich sind. Zu "O-w 238" gehören auch Parkplätze, Parkhäuser, Tiefgaragen usw. von Industrieunternehmen u.dgl."

1.5.2
Zu der Tatsächlichen Nutzung "410 SPORTFLÄCHE" erhält die Bezeichnung der Untergliederung "411 Sportplatz" den Klammerzusatz "(Ballsport)".

1.5.3
Zu der Tatsächlichen Nutzung "(590)* Verkehrsbegleitfläche" wird bei der Untergliederung 594 die Bezeichnung "VERKEHRSBEGLEITFLÄCHE WASSERSTRASSE" ersetzt durch "GEWÄSSERBEGLEITFLÄCHE".

1.5.4
Die Tatsächliche Nutzung "730 MISCHWALD" wird um folgende Untergliederungen erweitert:
"731    Laubwald mit Nadelholz
 732     Nadelwald mit Laubholz"

Die Begriffsbestimmungen zur Tatsächlichen Nutzung 730 werden um folgende Anmerkung erweitert:
"O-w 731" wird vergeben, wenn der Nadelholzanteil ca. 1/10 nicht überschreitet, "O-w 732" wird vergeben, wenn der Laubholzanteil ca. 1/10 nicht überschreitet."

1.5.5
Die Tatsächliche Nutzung "740 GEHÖLZ"  wird um folgende Untergliederungen erweitert:
"741    Wallhecke
 742     Windschutzstreifen
 743     Windschutzanlage".

Die Anmerkung zur Tatsächlichen Nutzung 740 wird wie folgt erweitert:

"O-w 741" gilt für mit Sträuchern und/oder Baumreihen bestockte Wälle,
"O-w 742" gilt für mehrreihig bestockte Streifen, die quer zur Hauptwindrichtung angepflanzt werden und Windschutzfunktion erfüllen,
"O-w 743" gilt für breitflächige Pflanzungen, die in der Regel im Rahmen einer Flurbereinigung angelegt werden und Windschutzfunktion erfüllen.

2
Zum RdErl. v. 14.7.1995 waren Faltblätter zur Unterstützung der Erfassungsarbeiten herausgegeben worden. Im Hinblick auf ein für die Migrationsarbeiten in das ALKIS von jeder Katasterbehörde zu erarbeitendes Gesamtkonzept wird auf die Überarbeitung und Neuauflage der Faltblätter verzichtet. Gleichwohl wird empfohlen, dass die Katasterbehörde zur Vermeidung überflüssiger Erfassungsarbeiten die Auswirkungen der im OBAK vorgesehenen Maßnahmen auf ihren Zuständigkeitsbereich untersucht und - soweit erforderlich - die mit der Erfassung von Nutzungsarten befassten Personen oder Stellen über evtl. Änderungen informiert.

- MBl. NRW. 2003 S. 687

1) Der Objektabbildungskatalog Liegenschaftskataster-NRW steht in seiner aktuellen Entwurfsfassung unter der Homepage des Landesvermessungsamtes zur Ansicht bzw. zum Herunterladen bereit. Die formale Herausgabe als RdErl. wird z.Z. vorbereitet.

2) Bezug: RdErl. d. Innenministeriums v. 20.9.2000 (n.v.) - III C 2 - 8220 -