Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 28 vom 16.7.2003 Seite 677 bis 694
Die flächenbezogenen Nutzungsarten und ihre Begriffsbestimmungen im Liegenschaftskataster (Nutzungsartenerlass - NutzErl.95) RdErl. d. Innenministeriums v. 24.2.2003 - 36.2 - 8220 |
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Die flächenbezogenen Nutzungsarten und ihre Begriffsbestimmungen im Liegenschaftskataster (Nutzungsartenerlass - NutzErl.95) RdErl. d. Innenministeriums v. 24.2.2003 - 36.2 - 8220
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Die
flächenbezogenen Nutzungsarten und
ihre Begriffsbestimmungen im Liegenschaftskataster
(Nutzungsartenerlass - NutzErl.95)
RdErl. d. Innenministeriums v. 24.2.2003 - 36.2 - 8220
1
Mein RdErl. v. 14.7.1995 (MBl. NRW. S. 1176) wird wie folgt geändert:
1.1
In Nummer 1.2 erhält der letzte Satz folgende Fassung:
"Die Absicht, überlagernde Tatsächliche Nutzungen (Kennung 24) im
Liegenschaftskataster nachzuweisen, wird aufgegeben."
1.2
Nummer 3.5 entfällt ersatzlos.
1.3
Die Überschrift zu Nummer 6 wird erweitert von "Inkrafttreten" in:
"In-Kraft-Treten und Sonderregelungen".
1.4
Folgende Nummer 6.3 wird neu eingefügt:
"6.3
Mittelfristig wird die Überführung des Liegenschaftskatasters in ein auf der
Basis internationaler Normen und Standards nach landeseinheitlichen Gesichtspunkten
zu führendes Geobasisinformationssystem angestrebt. Grundlage dieses
Informationssystems wird das von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen
der Länder der Bundesrepublik Deutschland entwickelte Basis- und Fachschema für
das "Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS)" sein.
Sobald von der Katasterbehörde die vorliegenden Liegenschaftskatasterdaten für
eine Migration in das ALKIS vorbereitet werden, gilt das im Anhang abgedruckte
Verzeichnis der flächenbezogenen Nutzungsarten nur noch eingeschränkt. Die
Nutzungsarten sind dann so zu aggregieren bzw. zu ersetzen, dass sie den
Abbildungsvorschriften des Anhangs C1 zum Objektabbildungskatalog Liegenschaftskataster NRW (OBAK-LiegKat NRW) 1) entsprechen."
1.5
Der Anhang "Verzeichnis der
flächenbezogenen Nutzungsarten, Nummer 1: Verzeichnis der Tatsächlichen
Nutzungen (Kennung 21) und ihrer Begriffsbestimmungen", wird wie folgt
geändert, bzw. ergänzt:
1.5.1
Die Tatsächliche Nutzung 230 "GEBÄUDE-UND FREIFLÄCHEN ZU
VERKEHRSANLAGEN" wird um folgende Untergliederungen erweitert:2)
"237 Parken, öffentlich zugänglich
238 Parken,
privat".
Die Anmerkungen zur Tatsächlichen Nutzung 230 werden wie folgt erweitert:
"3.
"O-w 237 und 238" sind anstelle von "O-w" 236 zu verwenden,
wenn der öffentliche Zugang erfasst werden soll. Zu "O-w 237" gehören
auch Parkplätze, Parkhäuser, Tiefgaragen usw., die nur teilweise öffentlich
zugänglich sind. Zu "O-w 238" gehören auch Parkplätze, Parkhäuser,
Tiefgaragen usw. von Industrieunternehmen u.dgl."
1.5.2
Zu der Tatsächlichen Nutzung "410 SPORTFLÄCHE" erhält die Bezeichnung
der Untergliederung "411 Sportplatz" den Klammerzusatz
"(Ballsport)".
1.5.3
Zu der Tatsächlichen Nutzung "(590)* Verkehrsbegleitfläche" wird bei
der Untergliederung 594 die Bezeichnung "VERKEHRSBEGLEITFLÄCHE WASSERSTRASSE"
ersetzt durch "GEWÄSSERBEGLEITFLÄCHE".
1.5.4
Die Tatsächliche Nutzung "730 MISCHWALD" wird um folgende
Untergliederungen erweitert:
"731 Laubwald mit Nadelholz
732 Nadelwald
mit Laubholz"
Die Begriffsbestimmungen zur Tatsächlichen Nutzung 730
werden um folgende Anmerkung erweitert:
"O-w 731" wird vergeben, wenn der Nadelholzanteil ca. 1/10 nicht
überschreitet, "O-w 732" wird vergeben, wenn der Laubholzanteil ca.
1/10 nicht überschreitet."
1.5.5
Die Tatsächliche Nutzung "740 GEHÖLZ" wird um folgende Untergliederungen erweitert:
"741 Wallhecke
742 Windschutzstreifen
743 Windschutzanlage".
Die Anmerkung zur Tatsächlichen Nutzung 740 wird wie folgt erweitert:
"O-w 741" gilt für mit Sträuchern und/oder
Baumreihen bestockte Wälle,
"O-w 742" gilt für mehrreihig bestockte Streifen, die quer zur
Hauptwindrichtung angepflanzt werden und Windschutzfunktion erfüllen,
"O-w 743" gilt für breitflächige Pflanzungen, die in der Regel im
Rahmen einer Flurbereinigung angelegt werden und Windschutzfunktion erfüllen.
2
Zum RdErl. v. 14.7.1995 waren Faltblätter zur Unterstützung der
Erfassungsarbeiten herausgegeben worden. Im Hinblick auf ein für die Migrationsarbeiten
in das ALKIS von jeder Katasterbehörde zu erarbeitendes Gesamtkonzept wird auf
die Überarbeitung und Neuauflage der Faltblätter verzichtet. Gleichwohl wird
empfohlen, dass die Katasterbehörde zur Vermeidung überflüssiger
Erfassungsarbeiten die Auswirkungen der im OBAK vorgesehenen Maßnahmen auf
ihren Zuständigkeitsbereich untersucht und - soweit erforderlich - die mit der
Erfassung von Nutzungsarten befassten Personen oder Stellen über evtl. Änderungen
informiert.
- MBl. NRW. 2003 S. 687
1) Der Objektabbildungskatalog Liegenschaftskataster-NRW steht in seiner aktuellen Entwurfsfassung unter der Homepage des Landesvermessungsamtes zur Ansicht bzw. zum Herunterladen bereit. Die formale Herausgabe als RdErl. wird z.Z. vorbereitet.
2) Bezug: RdErl. d. Innenministeriums v. 20.9.2000 (n.v.) - III C 2 - 8220 -