Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 29 vom 30.7.2003 Seite 695 bis 748
Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Nordrhein-Westfalen (VV-HS) Zu den §§ 13 Abs. 2, 3 und 14 Abs. 2 LHO RdErl. d. Finanzministeriums vom 27.6.2003 I 1 - 0013 - 3.1 / I 1 - 0014 - 2.1 |
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Normkopf Norm Normfuß |
Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Nordrhein-Westfalen (VV-HS) Zu den §§ 13 Abs. 2, 3 und 14 Abs. 2 LHO RdErl. d. Finanzministeriums vom 27.6.2003 I 1 - 0013 - 3.1 / I 1 - 0014 - 2.1
I.
Verwaltungsvorschriften zur
Haushaltssystematik
des Landes Nordrhein-Westfalen (VV-HS)
Zu den §§ 13 Abs. 2, 3 und 14 Abs. 2
LHO
RdErl. d. Finanzministeriums vom 27.6.2003
I 1 - 0013 - 3.1 / I 1 - 0014 - 2.1
Aufgrund
der mir durch § 5 Abs. 2 der Landeshaushaltsordnung (LHO) vom 26. April 1999 (GV. NRW. S. 158 / SGV. NRW. 630) erteilten Ermächtigung zum Erlass von
Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung gebe ich nach Beteiligung
der zuständigen Ministerien und nach Anhörung des Landesrechnungshofs die
nachstehend abgedruckten Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des
Landes Nordrhein-Westfalen (VV-HS) bekannt.
Der
Runderlass tritt am Tag der Veröffentlichung in Kraft und ersetzt die mit
Runderlass des Finanzministeriums vom 10. Januar 2000 (MBl. NRW. 2000 S. 366/SMBl. NRW. 631) vollständig überarbeiteten und zuletzt mit Runderlass vom
13. Dezember 2002 (MBl. NRW. 2003 S. 60 / SMBl. NRW. 631) geänderten
Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik.
Inhalt
2
Gruppierungsplan
3 Funktionenplan
Gruppierungsplan
(GPl)
Zuordnungsrichtlinien
zum Gruppierungsplan (ZR-GPl)
Funktionenplan
(FPl)
Zuordnungsrichtlinien
zum Funktionenplan (ZR-FPl)
Allgemeine
Hinweise zum Gruppierungsplan und Funktionenplan (AH-GF)
In einem föderativen Finanzsystem müssen die
Haushaltsstrukturen auf verschiedenen Ebenen vergleichbar sein. Ohne eine einheitliche
Haushaltssystematik ist eine abgestimmte Finanzplanung und Haushaltswirtschaft
über alle Ebenen der Gebietskörperschaften hinweg nicht möglich.
Zentrale
Elemente der Haushaltssystematik sind der Gruppierungsplan und der
Funktionenplan. Die Aufstellung der Haushalte nach der Ordnung des
Gruppierungs- und Funktionenplans soll zum einen den ökonomischen Gehalt des
Haushalts widerspiegeln und zum anderen erkennen lassen, welche Mittel für die
Erfüllung der einzelnen öffentlichen Aufgaben eingesetzt werden.
Der
ökonomische Gehalt eines Haushalts und seine gesamtwirtschaftlichen Wirkungen
lassen sich durch die Gliederung der Einnahmen und Ausgaben nach ökonomischen
Arten nachvollziehen. Diese Systematisierung nach ökonomischen Arten erfüllt
der Gruppierungsplan, der an die Gliederung des Staatskontos in den
Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen anknüpft.
Die
Systematisierung der Einnahmen und Ausgaben nach Aufgabengebieten leistet der
Funktionenplan. Die Gliederung der Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen
Haushalte nach den Regeln des Funktionenplans gibt Auskunft über die Erfüllung
der öffentlichen Aufgaben unabhängig von der institutionellen Darstellungsweise
der Haushalte.
Im
Zuge der europäischen Einigung hat die internationale Koordination der Finanzpolitik
ein immer größeres Gewicht bekommen. Hier sind die EG-rechtlichen Vorgaben zur
Vermeidung „übermäßiger Defizite“ im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und
Währungsunion zu berücksichtigen, insbesondere die im Rahmen des Stabilitäts-
und Wachstumspakts getroffenen Vereinbarungen über den Ausbau der
haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der
Wirtschaftspolitiken.
Einleitung und gesetzliche Grundlagen
Die
Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Nordrhein-Westfalen
(VV-HS) regeln im Rahmen der Landeshaushaltsordnung (LHO) und in Ergänzung der
Verwaltungsvorschriften zum Vollzug der LHO (VV-LHO) die formale Gestaltung des
Landeshaushalts.
Nach
§ 10 Abs. 2 Satz 3 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) vom 19. August 1969 (BGBl.
I S. 1273) in der jeweils geltenden Fassung/ § 13 Abs. 2 Satz 3
Landeshaushaltsordnung (LHO) richtet sich die Einteilung der Titel nach
Verwaltungsvorschriften über die Gruppierung der Einnahmen und Ausgaben des
Haushaltsplans nach Arten (Gruppierungsplan). Dabei sind mindestens die in § 10
Abs. 3 HGrG / § 13 Abs. 3 LHO festgelegten Einnahme- und Ausgabearten gesondert
darzustellen.
Über
diese Mindestanforderungen hinaus werden die Einnahme- und Ausgabearten für
Bund und Länder unter Berücksichtigung ökonomischer Erfordernisse im
Gruppierungsplan einheitlich bis auf Gruppenebene gegliedert. Sofern
Haushaltspläne nicht in dieser Gliederungstiefe aufgestellt werden, muss
sichergestellt sein, dass die aufgrund gesetzlicher Auskunftspflichten über
SOLL-Daten (Plandaten) notwendigen Angaben gemacht werden können. Die IST-Daten
sind entsprechend der einheitlichen Gliederung des Gruppierungsplans zur
Verfügung zu stellen.
Nach
§ 11 HGrG / § 14 LHO ist dem Haushaltsplan eine Darstellung der Einnahmen und
Ausgaben in einer Gliederung nach bestimmten Aufgabengebieten als Anlage
beizufügen (Funktionenübersicht). Die Funktionenübersicht richtet sich nach
Verwaltungsvorschriften über die Gliederung der Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplans
nach Aufgabengebieten (Funktionenplan). Die Funktionen sind für Bund und Länder
einheitlich festgelegt.
An
die Haushaltssystematik sind drei Grundforderungen zu stellen:
Die
Darstellung soll
a)
die haushaltsmäßigen Erfordernisse bei Aufstellung, Ausführung und Abschluss
des Haushalts berücksichtigen, wobei auf ein möglichst einfaches und
wirtschaftliches Verfahren zu achten ist,
b)
den wirtschaftspolitischen Gehalt des Haushalts und die Wirkungen der finanzpolitischen
Entscheidungen auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und auf den
Konjunkturablauf ausweisen sowie zeigen, in welchen Größenordnungen sich die
Verflechtungen mit der Volkswirtschaft bewegen,
c)
Auskunft darüber geben, mit welchem Mitteleinsatz einzelne öffentliche Aufgaben
(Funktionen) erfüllt werden.
Die
haushaltsmäßigen Grundsätze sind bei der Haushaltssystematik gewahrt. Dies
bedeutet vornehmlich, dass das institutionelle Prinzip die Grundlage des
formalen Aufbaues des Haushaltsplanes ist. Ohne eine solche Gliederung des
Haushaltsplans ließe sich die Verantwortung der einzelnen Dienststellen bei
Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans nicht klar erkennen. Überdies
wäre die ordnungsmäßige Bewirtschaftung der Mittel erheblich erschwert. Die
Einzelpläne sind in Kapitel und Titel gegliedert. Bei der Gestaltung der Titel
haben Bewirtschaftungsgrundsätze Vorrang. Die Titel werden also mit einer
haushaltsmäßig aussagefähigen Zweckbestimmung versehen.
Die
Ordnung der Einnahme- und Ausgabearten nach dem Gruppierungsplan orientiert
sich in erster Linie an Kriterien der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen
für die Darstellung wirtschaftlicher Vorgänge und ermöglicht damit die
Bereitstellung von Grunddaten für die Berechnung des Staatskontos.
Da
sich die Gestaltung des Haushaltsplans nach dem institutionellen Prinzip
richtet, muss eine Gliederung der Einnahmen und Ausgaben nach Aufgabengebieten
(Funktionen) nach einer anderen Systematik vorgenommen werden. Diese Gliederung
richtet sich nach dem Funktionenplan. Der Funktionenplan gliedert die Einnahmen
und Ausgaben nach funktionalen Gesichtspunkten. Funktionen sind z.B.
Bildungswesen, Wissenschaft, kulturelle Angelegenheiten, soziale Sicherung
sowie Verkehrs- und Nachrichtenwesen. Die Verbindung mit den Ansätzen des
Haushaltsplans wird durch eine zusätzliche, von der Gruppierung des
Haushaltsplans unabhängige funktionale Kennziffer (Funktionskennziffer - FKZ)
erreicht. Diese FKZ berührt den Aufbau des Haushaltsplans nicht. So werden z.B.
die Ausgaben für das Bildungswesen mit einer einheitlichen FKZ versehen,
unabhängig davon, in welchem Einzelplan sie veranschlagt sind.
Die
zusätzliche FKZ ermöglicht es, ohne großen Verwaltungsaufwand den Inhalt des
Haushaltsplans nach Funktionen zu gliedern und damit die Durchsichtigkeit des
Haushaltsplans wesentlich zu erhöhen. Da die FKZ zudem weitestgehend dem System
der Finanzstatistik entspricht, können den Haushaltsdaten auch unmittelbar die
Angaben für die Finanzstatistik entnommen werden, ohne dass es größerer
Umrechnungen bedarf. Die Finanzstatistik ist dadurch in der Lage, die Finanzen
des Bundes und der Länder ohne wesentlichen zusätzlichen Aufwand vergleichbar
zu erfassen und zu einem Gesamtbild aller öffentlichen Finanzen (Öffentlicher
Gesamthaushalt) nach Aufgabengebieten zu aggregieren.
Zuordnungshinweise
zum Gruppierungsplan und zum Funktionenplan erläutern die den einzelnen Gruppen
und Funktionen zuzuordnenden Ausgaben.
Dem
Haushaltsplan wird eine Gruppierungsübersicht, eine Funktionenübersicht und ein
Haushaltsquerschnitt beigefügt (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 LHO). Die Einnahmen und
Ausgaben sind in der Gruppierungsübersicht nach Einnahme- und Ausgabearten und
in der Funktionenübersicht nach Aufgabengebieten gegliedert. Im
Haushaltsquerschnitt werden Einnahmen und Ausgaben der Aufgabengebiete den
Einnahme- und Ausgabearten zugeordnet.
Gruppierungsplan
Hauptgruppen
a)
auf der Einnahmeseite
0
Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sowie EU-Eigenmittel
1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl.
2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen
3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für
Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen;
b) auf der Ausgabeseite
4 Personalausgaben
5 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst
6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
7 Baumaßnahmen
8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
9 Besondere Finanzierungsausgaben.
Obergruppen
Innerhalb
dieser Hauptgruppen werden entsprechend dem Dezimalsystem durch Anhängen einer
zusätzlichen Stelle sogenannte Obergruppen mit gleichem ökonomischen Gehalt
geschaffen. Die in ihnen zusammengefassten Einnahme- oder Ausgabearten können
einheitlich beurteilt und bei einer wirtschaftspolitischen Analyse des
Haushalts zusammen behandelt werden.
Durch
Anhängen einer zweiten Stelle entstehen z.B. bei den Personalausgaben
(Hauptgruppe 4) die Obergruppen:
41
Aufwendungen für Abgeordnete und ehrenamtlich Tätige
42 Bezüge und Nebenleistungen
43 Versorgungsbezüge und dgl.
44 Beihilfen, Unterstützungen und dgl.
45 Sonstige personalbezogene Ausgaben
46 Globale Mehr- und Minderausgaben für Personalausgaben
Gruppen
Der
Gruppierungsplan schreibt für Bund und Länder eine übereinstimmende Gruppierung
der ersten drei Stellen (sogenannte Gruppe) verbindlich vor, z.B. bei
Obergruppe 42 (Bezüge und Nebenleistungen):
421
Bezüge der Ministerpräsidentin, des Ministerpräsidenten, der Ministerinnen und
Minister
422 Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und
Richter
424 Zuführung an die Versorgungsrücklage
425 Vergütungen der Angestellten
426 Löhne der Arbeiterinnen und Arbeiter
427 Beschäftigungsentgelte, Aufwendungen für nebenamtlich und nebenberuflich
Tätige
429 Nicht aufteilbare Personalausgaben
Titel
Eine weitere Aufteilung
der Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsplan ist in das Ermessen des Landes
gestellt. Für die Titelnummern sind insgesamt fünf Stellen vorgesehen. Die
Titelnummer entspricht im Regelfall der dreistelligen Gruppe des
Gruppierungsplans, die um eine vierte und fünfte Stelle ergänzt wird, um aus
Gründen der automatisierten Datenverarbeitung ein einheitliches fünfstelliges
System zu erhalten.
Darüber hinaus
ist eine weitere Untergliederung unzulässig. Gibt es je Kapitel nur einen
Ansatz in der jeweiligen Gruppe, ist die vierte und fünfte Stelle durch Nullen
aufzufüllen (Ausnahme: Festtitel).
Ist aus
haushaltsmäßigen Gründen eine weitere Aufgliederung der Einnahmen und Ausgaben
erforderlich, so ist die vierte und die fünfte Stelle durch die Ziffern 10 bis 59
zu belegen. Die Ziffern 01 bis 09 sind für Festtitel und die Ziffern 60 bis 99
sind für Titelgruppen reserviert (siehe Nrn. 2.5 und 2.6).
Die
Gruppennummern sind abschließend aufgezählt. Die Bildung von Titelnummern aus
Gruppen, die im Gruppierungsplan nicht vorgesehen sind, ist daher nicht
zulässig, auch wenn innerhalb des Dezimalsystems noch freie Gruppen vorhanden
sind.
Festtitel
Zur
Erleichterung der Verwaltungsarbeit wurden in den Zuordnungsrichtlinien zum
Gruppierungsplan (ZR-GPl) die nachstehenden fünfstelligen Titel ausgewiesen,
die in allen fünf Stellen festgelegt sind (Festtitel).
Diese
Titel sind grundsätzlich ohne Änderung der vorgesehenen Titelnummer und der
Zweckbestimmung in den Haushaltsplan einzustellen, sofern bei ihnen Einnahmen oder
Ausgaben veranschlagt werden oder Einnahmen bzw. Ausgaben zu erwarten sind.
Die Absätze 1 und 2 finden auf Titel, die
in Titelgruppen zusammengefasst werden, keine Anwendung.
112 01 Geldstrafen, Geldbußen, Gerichtskosten
119 01 Vermischte Einnahmen
119 02 Einnahmen aus Veröffentlichungen
119 03 Einnahmen aus Nebentätigkeiten
119 04 Einnahmen aus dem Verkauf des Firmentickets von Verkehrsunternehmen an
Landesbedienstete
124 01 Mieten und Pachten
132 01 Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen
235 01 Zuweisungen der Bundesanstalt für Arbeit im Rahmen von Maßnahmen zur
Arbeitsbeschaffung
422 01 Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und
Richter
422 02 Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im
Vorbereitungsdienst
425 01 Vergütungen der Angestellten
426 01 Löhne der Arbeiterinnen und Arbeiter
427 01 Vergütungen und Löhne für Aushilfen
427 02 Vergütungen und Löhne für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen
von Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung
441 01 Beihilfen in Krankheitsfällen aufgrund der Beihilfenverordnung
441 02 Beihilfen in Pflegefällen aufgrund
der Beihilfenverordnung
441 03 Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen im Bereich der Beamtinnen
und Beamten
443 01 Fürsorgeleistungen
443 02 Unterstützungen aufgrund der Unterstützungsgrundsätze
443 03 Leistungen nach § 17 SGB V
446 01 Beihilfen in Krankheitsfällen für Versorgungsempfängerinnen und
Versorgungsempfänger aufgrund der Beihilfenverordnung
446 02 Beihilfen in Pflegefällen für Versorgungsempfängerinnen und
Versorgungsempfänger aufgrund der Beihilfenverordnung
446 03 Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen im Bereich der
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
451 01 Zuschüsse zur Betreuung von Bediensteten
451 02 Zuschüsse zu Gemeinschaftsveranstaltungen
453 01 Trennungsentschädigung und Umzugskostenvergütung
511 01 Geschäftsbedarf und Kommunikation
sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige
Gebrauchsgegenstände
514 01 Haltung von Dienstfahrzeugen
514 02 Dienst- und Schutzkleidung
517 01 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume
518 01 Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude und Räume
518 02 Mieten und Pachten für Geräte, Maschinen und Fahrzeuge
518 04 Mieten und Pachten an den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
519 01 Kleinere Unterhaltungsarbeiten an Grundstücken, Gebäuden und Räumen
519 02 Größere Unterhaltungsarbeiten an Grundstücken, Gebäuden und Räumen
519 03 Schönheitsreparaturen und Instandhaltungen an angemieteten Grundstücken,
Gebäuden und Räumen
525 01 Aus- (und Fort)bildung der Bediensteten
525 02 Lehr- und Lernmittel
526 01 Sachverständige
526 02 Gerichts- und ähnliche Kosten
527 01 Reisekostenvergütungen für Dienstreisen
527 02 Reisekostenvergütungen für Reisen in Personalvertretungs- und
Schwerbehindertenangelegenheiten
542 01 Ausgleichsabgabe nach § 77 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX)
546 01 Vermischte Ausgaben
546 02 Entschädigungs- und Ersatzleistungen an Dritte
546 03 Ausgaben für den Umzug und die Verlegung von Dienststellen
546 04 Ausgaben für den Kauf des Firmentickets von Verkehrsunternehmen
711 01 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
811 01 Erwerb von Dienstkraftfahrzeugen
2.6
Titelgruppen
Der Gruppierungsplan schreibt aus systematischen
Gründen eine weitgehende Aufgliederung der Einnahme- und Ausgabearten vor. Dies
kann insbesondere bei den Zuweisungen und Zuschüssen dazu führen, dass
Ausgabearten einer Maßnahme aufgrund der formalen Gestaltung des Haushaltsplans
an verschiedenen Stellen des Haushaltsplans nachzuweisen sind. Eine zusammenfassende
Darstellung soll dadurch ermöglicht werden, dass sowohl bei den Einnahmen als
auch bei den Ausgaben Titelgruppen für Titel gleicher Zweckbestimmung gebildet
werden können, die jeweils nach den Einnahme-Einzeltiteln bzw.
Ausgabe-Einzeltiteln am Schluss des Kapitels aufzuführen sind. Für Titelgruppen
sind die Ziffern 60 bis 99 (vierte und fünfte Stelle) reserviert.
Für bestimmte auf Dauer angelegte Zwecke können
einheitliche Titelgruppennummern eingerichtet werden.
Zuordnung nach dem Schwerpunkt
Sollen Einnahmen oder Ausgaben
verschiedener Funktionen bzw. Arten in einem Titel zusammengefasst werden, weil
eine Aufteilung nicht vertretbar ist, so ist der Titel nach dem Schwerpunkt
zuzuordnen.
Ausgaben für Investitionen (Hauptgruppen 7 und 8)
Wegen der überragenden finanz- und
wirtschaftspolitischen Bedeutung der Ausgaben für Investitionen sind diese in
besonderen Hauptgruppen zusammengefasst. Ausgaben für Investitionen sind
Ausgaben, die bei makroökonomischer Betrachtung die Produktionsmittel der
Volkswirtschaft erhalten, vergrößern oder verbessern.
Nach
dem Gruppierungsplan zählen dazu:
Hauptgruppe
7 Baumaßnahmen
Hauptgruppe 8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
Obergruppe 81 Erwerb von beweglichen Sachen
Obergruppe 82 Erwerb von unbeweglichen Sachen
Obergruppe 83 Erwerb von Beteiligungen und dgl.
Obergruppe 85 Darlehen an öffentlichen Bereich
Obergruppe 86 Darlehen an sonstige Bereiche
Obergruppe 87 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen
Obergruppe 88 Zuweisungen für Investitionen an öffentlichen Bereich
Obergruppe 89 Zuschüsse für Investitionen an sonstige Bereiche.
Die
Ausgaben für Investitionen sind für die Kreditobergrenze nach Art. 83 der
Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen von Bedeutung.
Zahlungen innerhalb des öffentlichen Bereichs sowie zwischen dem öffentlichen
Bereich und den sonstigen Bereichen im Inland (insbesondere
Übertragungsleistungen)
Bei
den Übertragungsleistungen wird zwischen dem „öffentlichen Bereich“ (z.B. Bund,
Länder, Gemeinden/Gemeindeverbände (GV), siehe im Einzelnen Nr. 2.9.1) und den
„sonstigen Bereichen“ (z.B. private und öffentliche Unternehmen, siehe im
Einzelnen Nr. 2.9.2) unterschieden.
- Übertragungsleistungen sind insbesondere
Zinseinnahmen / -ausgaben, Darlehensrückflüsse / Gewährung von Darlehen,
Tilgungsausgaben, Zuweisungen, Zuschüsse und Schuldenaufnahme.
Übertragungsleistungen sind nicht: Zahlungen, die ein marktübliches oder
marktähnliches Entgelt oder eine öffentliche Abgabe darstellen.
- Zuweisungen sind einmalige oder laufende
Geldleistungen innerhalb des öffentlichen Bereichs. Zuschüsse sind
Geldleistungen zwischen dem öffentlichen Bereich und den sonstigen Bereichen.1)
1) Der haushaltsrechtliche Begriff der
Zuwendungen ist für die haushaltssystematische Einordnung nicht entscheidend.
- Hierzu gehören auch Erstattungen innerhalb des
öffentlichen Bereichs oder zwischen dem öffentlichen Bereich und den sonstigen
Bereichen insbesondere als Ersatz für entstandene Ausgaben.
Die
Zuordnung des Zahlungsverkehrs von Bund, Ländern und Gemeinden (GV) richtet
sich nach dem Fallgruppenschema (vgl. Anlage).
Zahlungen innerhalb des öffentlichen Bereichs
Einnahmen:
Obergruppen/Gruppen 15, 17, 21 bis 23, 291 bis 293, 31, 33
Ausgaben:
Obergruppen/Gruppen 56, 58, 61 bis 63, 691 bis 693, 85, 88
- die Gebietskörperschaften: Bund,
Länder, Gemeinden (GV);
- die Sondervermögen des Bundes und der
Länder, soweit nicht mit unternehmerischer Aufgabenstellung, z.B.
Lastenausgleichsfonds, ERP-Sondervermögen, Fonds „Deutsche Einheit“
(Sondervermögen mit unternehmerischer Aufgabenstellung vgl. Nr. 2.9.2);
- die Sozialversicherungsträger: z.B.
gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Kranken- und Unfallversicherungen,
soziale Pflegeversicherung sowie die Bundesanstalt für Arbeit (öffentliche
Zusatzversorgungskassen, wie z.B. die Versorgungsanstalt des Bundes und der
Länder, gehören zu den öffentlichen Unternehmen, vgl. Nr. 2.9.2);
- die Zweckverbände: Verbände und
sonstige Organisationen, die kommunale Aufgaben erfüllen, rechtlich selbständig
sind und mindestens eine kommunale Gebietskörperschaft (Gemeinde oder
Gemeindeverband) zum Mitglied haben.
Insbesondere gehören dazu:
- alle Verbände nach den Zweckverbandsgesetzen;
- alle sondergesetzlichen Verbände mit den vorstehend angegebenen Merkmalen,
z.B. Schulverbände gemäß den Schulgesetzen;
- Unterhaltungsverbände nach den Landeswassergesetzen, Abwasserverbände,
Wasserversorgungsverbände;
- Planungsverbände nach Bundes- und Landesgesetzen;
- Tierkörperbeseitigungsverbände, Feuerschutzverbände, Forstverbände gemäß
Landesvorschriften;
- grenzüberschreitende Zweckverbände mit Sitz in Deutschland.
Zahlungen zwischen dem öffentlichen Bereich und den sonstigen Bereichen im
Inland
Einnahmen:
Obergruppen/Gruppen 14, 16, 18, 26 bis 28, 297 bis 299, 32, 34
Ausgaben:
Obergruppen/Gruppen 57, 59, 66 bis 68, 697 bis 699, 86, 87, 89
Bei
den sonstigen Bereichen ist in der Regel nach der Herkunft der Mittel bzw. nach
dem Empfänger der Zahlungen zuzuordnen. Als Empfänger gelten juristische oder
natürliche Personen, denen Geldleistungen aus den staatlichen Haushalten
zufließen. Falls der Empfänger die öffentlichen Mittel nur verwaltet oder
weiterleitet, so kann auch eine Zuordnung nach den Begünstigten in Betracht
kommen, z.B. Subventionen, die zwar an wirtschaftliche Organisationen
ausgezahlt, von diesen aber an begünstigte Unternehmen weitergeleitet werden.
Zu
den sonstigen Bereichen gehören u.a. private und öffentliche Unternehmen und
Einrichtungen.
Zu
den Unternehmen rechnen alle wirtschaftlichen Institutionen, die vorwiegend
Waren und Dienstleistungen produzieren bzw. erbringen und diese gegen
spezielles Entgelt verkaufen, das in der Regel Überschüsse abwirft oder
mindestens die Kosten deckt. Hierzu gehören u.a. auch landwirtschaftliche
Betriebe, Handwerksbetriebe, Ein- und Verkaufsvereinigungen (auch in
genossenschaftlicher Form) sowie Arbeitsstätten der freien Berufe.
Einrichtungen sind demgegenüber Institutionen ohne unternehmerische
Aufgabenstellung.
- Eigene Betriebe des Bundes und der Länder im Sinne des § 26 BHO/LHO,
- Sondervermögen mit unternehmerischer Aufgabenstellung und eigener
Wirtschafts- und Rechnungsführung,
- Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen
Rechts,
- Unternehmen des privaten Rechts (z.B. AG, GmbH, eGmbH), wenn Bund, Länder und
Gemeinden (GV) überwiegend, d.h. mit mehr als 50 v.H. am Nennkapital (Grund-
oder Stammkapital) unmittelbar oder mittelbar (z.B. über eine Holding)
beteiligt sind.
- juristische Personen des öffentlichen Rechts (soweit nicht unter Nr. 2.9.1
genannt), die keine Unternehmen sind,
- juristische Personen des privaten Rechts ohne unternehmerische
Aufgabenstellung, wenn Bund, Länder und Gemeinden (GV) überwiegend, d.h. mit
mehr als 50 v.H. am Nennkapital (Grund- und Stammkapital) unmittelbar oder
mittelbar (z.B. über eine Holding) beteiligt sind,
- juristische Personen des privaten Rechts in der Form von Stiftungen und
Vereinen sowie Gesellschaften des privaten Rechts, bei denen die öffentliche
Hand aufgrund der Satzung o.ä. beherrschenden Einfluss ausübt.
Inland - Ausland
Einnahmen:
Obergruppen 14, 16, 18, 26 bis 29, 32, 34
Ausgaben:
Obergruppen 57, 59, 66 bis 69, 83, 86, 89
Für
den Zahlungsverkehr mit der EU sind in den relevanten Obergruppen eigene
Gruppierungsnummern vorgesehen. Ein separater Nachweis erfolgt bei folgenden
Gruppen:
Einnahmen:
Obergruppe 27, Gruppe 346
Ausgaben:
Gruppe 688
(EU-Eigenmittel
werden bei der Obergruppe 02 nachgewiesen).
- Zahlungen an ausländische Staaten, juristische oder natürliche Personen im
Ausland durch Vermittlung von Banken,
- Abwicklung von Lieferungen und Leistungen über inländische Vertreter von
Unternehmen im Ausland,
- Zahlungen von Renten und anderen Geldleistungen an im Ausland wohnende
Personen auf Konten bei Inlandsbanken, z.B. Wiedergutmachungsleistungen,
Zahlungen aus Lieferungsverträgen.
Dagegen
ist die Übertragung von Geldmitteln an die Kreditanstalt für Wiederaufbau zur
Verwendung für Entwicklungshilfe als Zahlung im Inland zu behandeln.
Wertgrenzen
Ausgaben:
Gruppen 511, 514, 519, 521, 523, Hauptgruppe 7, Gruppe 812
Für
die Wertgrenzen sind die um etwaige Rabatt- und Skontobeträge gekürzten
Kaufpreise (einschließlich Mehrwertsteuer) maßgebend. Fracht- und andere
Beförderungskosten, Aufstellungs- und Anschlusskosten sind mit den Kosten der
Hauptsache zu veranschlagen und nachzuweisen.
Wertgrenze für die Beschaffung von beweglichen Sachen
Die Wertgrenzen für die Beschaffung von
beweglichen Sachen gelten grundsätzlich für den Einzelfall (Erwerb je Stück oder
beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf). Liegt der Anschaffungswert im
Einzelfall über der Wertgrenze von 5.000 EUR, so ist die Ausgabe in jedem
Fall der Hauptgruppe 8 zuzuordnen (zur Abgrenzung im Einzelnen vgl.
Zuordnungsrichtlinien zu den Gruppen 511, 514, 519, 521 und 523 sowie
Obergruppe 81 und Gruppe 812).
Die
Beschaffung von Fahrzeugen, Erstausstattungen und Kosten von Maßnahmen im
Rahmen von besonderen und als solche im Haushaltsplan ausgewiesenen Beschaffungs-
und Ausrüstungsprogrammen sind unabhängig vom Anschaffungswert stets der
Hauptgruppe 8 zuzuordnen.
Erstausstattungen
sind die Beschaffungen bei Einrichtung neuer oder wesentlicher Ausweitung
bestehender Dienststellen oder beim Wechsel des Dienstgebäudes für die
Ausstattung des neuen Gebäudes, soweit die Ausstattung mit den vorhandenen
Ausstattungsgegenständen der umziehenden Dienststelle nicht möglich ist. Als
Erstausstattung gilt auch die Beschaffung von Sachen bisher nicht vorhandener
Art, die eine Dienststelle benötigt, um eine neue Aufgabe erfüllen zu können.
Die erstmalige Anschaffung einer Sache erfüllt für sich allein das Merkmal der
Erstausstattung nicht.
Wertgrenze für Baumaßnahmen
Die
für Baumaßnahmen geltenden Wertgrenzen ergeben sich aus den
Verwaltungsvorschriften zu den §§ 24, 54 LHO und den besonderen baufachlichen
Bestimmungen.
Funktionenplan
Der Funktionenplan enthält die
Gliederungsmerkmale für eine systematische Darstellung der Einnahmen und
Ausgaben nach einzelnen Aufgabengebieten.
Die
Aufschlüsselung nach funktionalen Gesichtspunkten geschieht durch eine
dreistellige Zahl:
Hauptfunktion =
Gliederungseinheit mit einer einstelligen Zahl
Oberfunktion =
Gliederungseinheit mit einer zweistelligen Zahl
Funktion =
Gliederungseinheit mit einer dreistelligen Zahl.
Die
Untergliederung nach Oberfunktionen bzw. Funktionen beginnt mit der Ziffer „1“
in der zweiten bzw. dritten Stelle. Die Ziffer „0“ ist in der zweiten und
dritten Stelle für die Summierung der Oberfunktionen zur Hauptfunktion bzw. der
Funktionen zur Oberfunktion vorgesehen.
|
|
Hauptfunktion |
01(0) |
|
Oberfunktion |
011 |
|
Funktion |
012 |
|
Funktion |
02(0) |
|
Oberfunktion |
Der
Funktionenplan geht grundsätzlich davon aus, die im Dispositiv des
Haushaltsplans enthaltenen Zweckbestimmungen weitgehend als einheitliche
Funktionen zu behandeln und unaufgeteilt einer Einheit des Gliederungsschemas
zuzuordnen. In einer Anzahl von Fällen können - teils, weil sie geschlossene
Funktionen bilden, teils aus praktischen Gründen - auch einzelne Kapitel ohne
weitere Aufteilung funktional zugeordnet werden.
Schließt
eine Zweckbestimmung mehrere vollständige Funktionen verschiedener Art ein,
vgl. Nr. 2.7.
Der
Funktionenplan sieht für bestimmte Aufgabengebiete (vgl. z.B. 031, 111, 188,
21, 311, 421, 51, 61, 71) eine Trennung der „Verwaltung“ von den Fachaufgaben
und Förderungsmaßnahmen vor. Der „Verwaltung“ sind im Allgemeinen Behörden und
Ämter der Gebietskörperschaften mit ihren
-
Verwaltungseinnahmen (Obergruppe 11),
-
Personalausgaben (Hauptgruppe 4),
-
sächlichen Verwaltungsausgaben (Obergruppen 51/54),
-
Erstattungen von Verwaltungsausgaben (Obergruppen 23, 26 und 63),
-
Ausgaben für Investitionen, soweit sie Verwaltungsgebäude betreffen (aus
Hauptgruppen 7 und 8)
zuzuordnen.
Eine
solche Trennung ist bei anderen Aufgabengebieten nicht vorgesehen. Hier werden
Ämter, Anstalten und Einrichtungen ohne Aufteilung Funktionen zugeordnet, die
den von ihnen wahrgenommenen Fachaufgaben entsprechen (z.B. 254 Arbeitsschutz
einschl. Gewerbeaufsichtsämter).
Die
Zahlungsbeziehungen zu den öffentlichen Unternehmen (vgl. Nr. 2.9.2) werden
grundsätzlich unter der Hauptfunktion 8 nachgewiesen (Ausnahmen vgl.
Zuordnungshinweise zur Hauptfunktion 8).
In
Sonderrechnungen und anderen Nebenrechnungen, die für die finanzstatistische
Erfassung in Betracht kommen, sind die einzelnen Zweckbestimmungen gleichfalls
nach dem Funktionenplan zuzuordnen.
zum Gruppierungsplan und zum Funktionenplan (Nr. 2.9), pdf.file
011
Lohnsteuer
012 Veranlagte Einkommensteuer
013 Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (ohne Zinsabschlag)
014 Körperschaftsteuer
015 Umsatzsteuer
016 Einfuhrumsatzsteuer
017 Gewerbesteuerumlage
018 Zinsabschlag
051
Vermögensteuer
052 Erbschaftsteuer
053 Grunderwerbsteuer
054 Kraftfahrzeugsteuer
055 Totalisatorsteuer
056 Andere Rennwettsteuern
057 Lotteriesteuer
059 Feuerschutzsteuer
061 Biersteuer
069 Sonstige
092
Münzeinnahmen (nur Bund)
093 Abgaben von Spielbanken
099 Sonstige
111
Gebühren, sonstige Entgelte
112 Geldstrafen und Geldbußen (einschließlich der damit zusammenhängenden
Gerichts- und Verwaltungskosten)
119 Sonstige
121
Gewinne aus Unternehmen und Beteiligungen
122 Konzessionsabgaben
123 Einnahmen aus Lotterie, Lotto und Toto
124 Mieten und Pachten
125 Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen und Diensten aus
wirtschaftlicher Tätigkeit
129 Sonstige
131
Erlöse aus der Veräußerung von unbeweglichen Sachen
132 Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen (soweit nicht bei Gruppe
119 und 125)
133 Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen
134 Kapitalrückzahlungen
141
Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem Inland
146 Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem Ausland
15
Zinseinnahmen aus dem öffentlichen Bereich
151
Zinseinnahmen vom Bund
152 Zinseinnahmen von Ländern
153 Zinseinnahmen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
154 Zinseinnahmen von Sondervermögen
156 Zinseinnahmen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesanstalt
für Arbeit
157 Zinseinnahmen von Zweckverbänden
161
Zinseinnahmen von öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen
162 Sonstige Zinseinnahmen aus dem Inland
166 Zinseinnahmen aus dem Ausland
171
Darlehensrückflüsse vom Bund
172 Darlehensrückflüsse von Ländern
173 Darlehensrückflüsse von Gemeinden und Gemeindeverbänden
174 Darlehensrückflüsse von Sondervermögen
176 Darlehensrückflüsse von Sozialversicherungsträgern sowie von der
Bundesanstalt für Arbeit
177 Darlehensrückflüsse von Zweckverbänden
181
Darlehensrückflüsse von öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen
182 Sonstige Darlehensrückflüsse aus dem Inland
186 Darlehensrückflüsse aus dem Ausland
211
Allgemeine Zuweisungen vom Bund
212 Allgemeine Zuweisungen von Ländern
213 Allgemeine Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
214 Allgemeine Zuweisungen von Sondervermögen
216 Allgemeine Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der
Bundesanstalt für Arbeit
217 Allgemeine Zuweisungen von Zweckverbänden
221
Schuldendiensthilfen vom Bund
222 Schuldendiensthilfen von Ländern
223 Schuldendiensthilfen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
224 Schuldendiensthilfen von Sondervermögen
226 Schuldendiensthilfen von Sozialversicherungsträgern sowie von der
Bundesanstalt für Arbeit
227 Schuldendiensthilfen von Zweckverbänden
231
Sonstige Zuweisungen vom Bund
232 Sonstige Zuweisungen von Ländern
233 Sonstige Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
234 Sonstige Zuweisungen und Erstattungen von Sondervermögen
235 Sonstige Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der
Bundesanstalt für Arbeit
236 Erstattungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesanstalt für
Arbeit
237 Sonstige Zuweisungen von Zweckverbänden
261
Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem Inland
266 Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem Ausland
27 Erstattungen
und Zuschüsse von der EU
271
Erstattungen von der EU
272 Sonstige Zuschüsse von der EU
281
Sonstige Erstattungen aus dem Inland
282 Sonstige Zuschüsse aus dem Inland
286 Sonstige Erstattungen aus dem Ausland (soweit nicht von der EU)
287 Sonstige Zuschüsse aus dem Ausland (soweit nicht von der EU)
291
Vermögensübertragungen vom Bund, soweit nicht Investitionszuweisungen
292 Vermögensübertragungen von Ländern, soweit nicht Investitionszuweisungen
293 Vermögensübertragungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden, soweit nicht
Investitionszuweisungen
297 Vermögensübertragungen von Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse
298 Vermögensübertragungen von Sonstigen aus dem Inland, soweit nicht
Investitionszuschüsse
299 Vermögensübertragungen aus dem Ausland, soweit nicht Investitionszuschüsse
311
Schuldenaufnahmen beim Bund
312 Schuldenaufnahmen bei Ländern
313 Schuldenaufnahmen bei Gemeinden und Gemeindeverbänden
314 Schuldenaufnahmen bei Sondervermögen
317 Schuldenaufnahmen bei Zweckverbänden
321
Schuldenaufnahmen bei öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen
322 Schuldenaufnahmen bei Sozialversicherungsträgern und der Bundesanstalt für
Arbeit
325 Schuldenaufnahmen auf dem sonstigen inländischen Kreditmarkt
326 Schuldenaufnahmen im Ausland
331
Zuweisungen für Investitionen vom Bund
332 Zuweisungen für Investitionen von Ländern
333 Zuweisungen für Investitionen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
334 Zuweisungen für Investitionen von Sondervermögen
336 Zuweisungen für Investitionen von Sozialversicherungsträgern sowie von der
Bundesanstalt für Arbeit
337 Zuweisungen für Investitionen von Zweckverbänden
341
Beiträge
342 Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem Inland
346 Zuschüsse für Investitionen von der EU
347 Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem Ausland (soweit nicht von der
EU)
351
Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage
352 Entnahmen aus der Allgemeinen Rücklage
353 Entnahmen aus der Schuldendienstrücklage
354 Entnahmen aus der Bürgschaftssicherungsrücklage
355 Entnahmen aus der Konjunkturausgleichsrücklage
356 Entnahmen aus Fonds und Stöcken
359 Sonstige
371
Globale Mehreinnahmen
372 Globale Mindereinnahmen
38
Haushaltstechnische Verrechnungen
381
Verrechnungen zwischen Kapiteln
382 Durchlaufende Posten
389 Sonstiges
411
Aufwendungen für Abgeordnete
412 Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige
421
Bezüge der Ministerpräsidentin, des Ministerpräsidenten, der Ministerinnen und
Minister
422 Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und
Richter
423 Frei für Bund
424 Zuführung an die Versorgungsrücklage
425 Vergütungen der Angestellten
426 Löhne der Arbeiterinnen und Arbeiter
427 Beschäftigungsentgelte, Aufwendungen für nebenamtlich und nebenberuflich
Tätige
429 Nicht aufteilbare Personalausgaben
431
Versorgungsbezüge der Ministerpräsidentin, des Ministerpräsidenten und der
Ministerinnen und Minister und deren Hinterbliebenen
432 Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter und
deren Hinterbliebenen
433 Frei für Bund
434 Zuführung an die Versorgungsrücklage
435 Versorgungsbezüge der Angestellten und deren Hinterbliebenen
436 Versorgungsbezüge der Arbeiterinnen und Arbeiter und deren Hinterbliebenen
437 Versorgungsbezüge nach dem G 131
439 Sonstige Versorgungsbezüge
441
Beihilfen, soweit nicht für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
und dgl.
443 Fürsorgeleistungen und Unterstützungen
446 Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und dgl.
451
Zuschüsse zur Gemeinschaftsverpflegung und zu Gemeinschaftsveranstaltungen
sowie für soziale Einrichtungen
452 Personalbezogene Zahlungen an die Sozialversicherungsträger (soweit nicht
unter Obergruppen 41 bis 44 erfasst)
453 Trennungsentschädigung, Umzugskostenvergütung
459 Sonstiges
461
Globale Mehrausgaben für Personalausgaben (nur Zentralveranschlagung)
462 Globale Minderausgaben für Personalausgaben
511
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände
514 Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.
517 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume
518 Mieten und Pachten
519 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
521 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens
523 Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen und Bibliotheken
525 Aus- und Fortbildung
526 Sachverständige; Gerichts- und ähnliche Kosten
527
Dienstreisen
529 Verfügungsmittel
531-546 Sonstiges
547 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben
548 Globale Mehrausgaben für sächliche Verwaltungsausgaben
549 Globale Minderausgaben für sächliche Verwaltungsausgaben
561
Zinsausgaben an Bund
562 Zinsausgaben an Länder
563 Zinsausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände
564 Zinsausgaben an Sondervermögen
567 Zinsausgaben an Zweckverbände
571
Zinsausgaben an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen
572 Zinsausgaben an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesanstalt für
Arbeit
573 Zinsausgaben für Ausgleichsforderungen
575 Zinsausgaben an sonstigen inländischen Kreditmarkt
576 Zinsausgaben an Ausland
581
Tilgungsausgaben an Bund
582 Tilgungsausgaben an Länder
583 Tilgungsausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände
584 Tilgungsausgaben an Sondervermögen
587 Tilgungsausgaben an Zweckverbände
591
Tilgungsausgaben an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen
592 Tilgungsausgaben an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesanstalt
für Arbeit
593 Tilgungsausgaben für Ausgleichsforderungen
595 Tilgungsausgaben an sonstigen inländischen Kreditmarkt
596 Tilgungsausgaben an Ausland
611
Allgemeine Zuweisungen an Bund
612 Allgemeine Zuweisungen an Länder
613 Allgemeine Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände
614 Allgemeine Zuweisungen an Sondervermögen
616 Allgemeine Zuweisungen an Sozialversicherungsträger sowie an die
Bundesanstalt für Arbeit
617 Allgemeine Zuweisungen an Zweckverbände
621
Schuldendiensthilfen an Bund
622 Schuldendiensthilfen an Länder
623 Schuldendiensthilfen an Gemeinden und Gemeindeverbände
624 Schuldendiensthilfen an Sondervermögen
626 Schuldendiensthilfen an Sozialversicherungsträger sowie an die
Bundesanstalt für Arbeit
627 Schuldendiensthilfen an Zweckverbände
631
Sonstige Zuweisungen an Bund
632 Sonstige Zuweisungen an Länder
633 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände
634 Sonstige Zuweisungen an Sondervermögen
636 Sonstige Zuweisungen an Sozialversicherungsträger sowie an die
Bundesanstalt für Arbeit
637 Sonstige Zuweisungen an Zweckverbände
661
Schuldendiensthilfen an öffentliche Unternehmen
662 Schuldendiensthilfen an private Unternehmen
663 Schuldendiensthilfen an Sonstige im Inland
664 Schuldendiensthilfen an öffentliche Einrichtungen
666 Schuldendiensthilfen an Ausland
671
Erstattungen an Inland
676 Erstattungen an Ausland
681
Renten, Unterstützungen und sonstige Geldleistungen an natürliche Personen
682 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen (soweit nicht unter
Gruppe 661)
683 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen (soweit nicht unter
Gruppe 662)
684 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (ohne
öffentliche Einrichtungen)
685 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen
686 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland
687 Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland (soweit nicht an die EU)
688 Abführung der Eigenmittel an die EU
691
Vermögensübertragungen an Bund, soweit nicht Investitionszuweisungen
692 Vermögensübertragungen an Länder, soweit nicht Investitionszuweisungen
693 Vermögensübertragungen an Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit nicht
Investitionszuweisungen
697 Vermögensübertragungen an Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse
698 Vermögensübertragungen an Sonstige im Inland, soweit nicht
Investitionszuschüsse
699 Vermögensübertragungen an Ausland, soweit nicht Investitionszuschüsse
711
Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
712-799 Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
811
Erwerb von Fahrzeugen
812 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen
821
Grunderwerb
823 Erwerb privat vorfinanzierter unbeweglicher Sachen
831
Erwerb von Beteiligungen und dgl. im Inland
836 Erwerb von Beteiligungen und dgl. im Ausland
851
Darlehen an Bund
852 Darlehen an Länder
853 Darlehen an Gemeinden und Gemeindeverbände
854 Darlehen an Sondervermögen
856 Darlehen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesanstalt für Arbeit
857 Darlehen an Zweckverbände
861
Darlehen an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen
862 Darlehen an private Unternehmen
863 Darlehen an Sonstige im Inland
866 Darlehen an Ausland
881
Zuweisungen für Investitionen an Bund
882 Zuweisungen für Investitionen an Länder
883 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände
884 Zuweisungen für Investitionen an Sondervermögen
886 Zuweisungen für Investitionen an Sozialversicherungsträger sowie an die
Bundesanstalt für Arbeit
887 Zuweisungen für Investitionen an Zweckverbände
891
Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen
892 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen
893 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland
894 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Einrichtungen
896 Zuschüsse für Investitionen an Ausland
911
Zuführungen an Ausgleichsrücklage
912 Zuführungen an Allgemeine Rücklage
913 Zuführungen an Schuldendienstrücklage
914 Zuführungen an Bürgschaftssicherungsrücklage
915 Zuführungen an Konjunkturausgleichsrücklage
916 Zuführungen an Fonds und Stöcke
919 Sonstige
971
Globale Mehrausgaben
972 Globale Minderausgaben
981
Verrechnungen zwischen Kapiteln
982 Durchlaufende Posten
989 Sonstiges
011
Lohnsteuer
012 Veranlagte Einkommensteuer
013 Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (ohne Zinsabschlag)
014 Körperschaftsteuer
015 Umsatzsteuer
016 Einfuhrumsatzsteuer
017 Gewerbesteuerumlage
018 Zinsabschlag
051
Vermögensteuer
052 Erbschaftsteuer
053 Grunderwerbsteuer
054 Kraftfahrzeugsteuer
055 Totalisatorsteuer
056 Andere Rennwettsteuern
057 Lotteriesteuer
059 Feuerschutzsteuer
061
Biersteuer
069
Sonstige
092
Münzeinnahmen (nur Bund)
093 Abgaben von Spielbanken
099 Sonstige
Die
unter Hauptgruppe 0 aufgeführten Steuern - mit Ausnahme der unter Gruppe 099
nachzuweisenden steuerähnlichen Abgaben - werden zentral veranschlagt
Gebühren und Auslagen aller Art, die in
Gesetzen, Verordnungen, Gebührenordnungen, Satzungen usw. für Leistungen der
Verwaltung und der Gerichte festgelegt sind (soweit nicht unter Gruppe 112)
Tarifliche
und gebührenartige Entgelte, die auf abgabenrechtlichen Vorschriften beruhen,
einschließlich Benutzungsgebühren und -entgelte für die Inanspruchnahme der
Anstalten und Einrichtungen
Beiträge
im Sinne des Abgabenrechts (soweit nicht unter Gruppe 341)
Ausgleichsabgabe
nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX)
111 01 Gebühren und tarifliche Entgelte
Geldstrafen
und Geldbußen (einschließlich der damit zusammenhängenden Gerichts- und
Verwaltungskosten)
Geldstrafen
für gerichtlich oder sonst erkannte Strafen, Ordnungsstrafen,
Disziplinarstrafen, Sühnegelder und Geldbußen einschließlich damit
zusammenhängender Prozesskosten usw., Erzwingungsgelder
112 01 Geldstrafen, Geldbußen, Gerichtskosten
Einnahmen
aus Veröffentlichungen
Ersatzleistungen
und andere Entschädigungen aus Versicherungsverträgen und von Privaten für
Schäden, soweit nicht eine Absetzung von der Ausgabe vorgeschrieben ist (vgl.
VV zu den §§ 15 und 35 LHO)
Stundungszinsen,
Verzugszinsen, Säumniszuschläge und Verspätungszuschläge (nur soweit die
Buchung mit der Hauptforderung nicht möglich ist)
Einnahmen
aus Aufträgen Dritter
Zugunsten
der Staatskasse eingezogene Vermögenswerte
Einnahmen
aus der Verwertung von Pfändern, soweit die Buchung mit der Hauptforderung
nicht möglich ist
Erlöse
aus dem Verkauf von Altmaterial und Abfällen sowie Fundsachen
Einnahmen
aus Untersuchungen, Vorträgen, Gutachten, Beratungen und aus anderen
Inanspruchnahmen der Verwaltung
Einnahmen
aus dem Verfall von Kautionsbeträgen
Einnahmen
aus Regressen
Haftungsentschädigungen
Rückzahlungen
aufgrund von Prüfungsbemerkungen des Rechnungshofes
Erstattung
von Umsatzsteuer
Einnahmen
aus Anlass von Titelverwechslungen und aus Anlass der Rechnungsprüfung, sofern
sie nicht bestimmungsgemäß bei einem anderen Titel zu buchen sind
Rückzahlung
überzahlter Beträge, Frachterstattungen, soweit nicht eine Absetzung von der
Ausgabe vorgeschrieben ist (vgl. VV zu § 35 LHO)
Kostenbeiträge
für private Benutzung amtlicher Fernsprechanschlüsse sowie verwaltungseigener
Geräte, Fahrzeuge usw.
Ablieferungen
aus Nebenbeschäftigungen und von Tantiemen der Bediensteten, Honorarabgaben
Rückzahlung
von Zuwendungen
Zinsen
aus nicht oder zweckwidrig verwendeten Zuwendungen, Abführung von Zinsvorteilen
(Habenzinsen) aus Zuwendungen
Erbschaften
des Fiskus
Sonstige Verwaltungseinnahmen von
geringerer Bedeutung, die nach ihrer Zweckbestimmung keiner anderen
Gruppierungsnummer zugeordnet werden können oder für die im entsprechenden
Haushaltskapitel kein Titel ausgebracht ist
119 01 Vermischte Einnahmen
119 02 Einnahmen aus Veröffentlichungen
119 03 Einnahmen aus Nebentätigkeiten
119 04 Einnahmen aus dem Verkauf des Firmentickets von Verkehrsunternehmen an
Landesbedienstete
Einnahmen
für die Inanspruchnahme dienstlicher Fernmeldeanlagen durch Dritte sind bei den
entsprechenden Titeln von der Ausgabe abzusetzen (vgl. VV zu den §§ 15 und 35
LHO)
Als
wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne dieser Einnahmeobergruppe ist zu verstehen:
- Betrieb eigener Wirtschaftsunternehmen in verschiedenen Rechtsformen
- Beteiligung an Wirtschaftsunternehmen
- Erzeugung und Erwirtschaftung von Gütern für den Eigenbedarf und für den
Verkauf an Dritte in Betriebszweigen der Verwaltung, der Anstalten und
Einrichtungen
Ablieferungen
eigener Unternehmen ohne Rücksicht auf die Rechtsform sowie aus Beteiligungen
an Unternehmen, und zwar:
- Dividenden, Gewinnanteile, Gewinnbeteiligungen
- Gewinn- und Überschussablieferungen
(Soweit
Einnahmen von Unternehmen bruttomäßig im Haushaltsplan veranschlagt sind,
werden sie nach ihrer Zweckbestimmung den entsprechenden Gruppierungsnummern
zugeordnet)
Vertragsmäßige,
periodisch gewöhnlich jährlich wiederkehrende Abgaben von Unternehmen für die
Einräumung eines bevorzugten Nutzungsrechts am öffentlichen Eigentum
Gewinnablieferungen
aus den staatlichen Lotterien, dem Zahlenlotto und dem Fußballtoto
Einnahmen
aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung von Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen,
Anlagen und Geräten, z.B.
- Kostenbeiträge für Beleuchtung, Heizung, Wasser und andere Abgabenanteile
- Pachteinnahmen für Parkplätze, Garagen, Tankanlagen, Ausstellungsgelände
- Pachteinnahmen für verwaltungseigene Kantinen
- Jagd- und Fischereipacht
124 01 Mieten und Pachten
Verkauf
von erwirtschafteten Gütern und Diensten in Wirtschaftsunternehmen sowie in
Betriebszweigen der Verwaltung, der Anstalten und Einrichtungen,
z.B. Holzverkäufe und andere Erlöse aus der Bewirtschaftung der Forsten
Verkauf
von Erzeugnissen der Versuchsgüter, Versuchsfelder und anderer Einrichtungen
sowie von Erzeugnissen der Werkstättenbetriebe einschließlich der
Arbeitsbetriebe in Justizvollzugsanstalten
Erträge aus
Jagd und Fischerei
Einnahmen
aus sonstigen Betriebszweigen,
z.B. Einnahmen aus Vermessungsarbeiten, kartographischen Arbeiten, Verkauf von
Karten, Katalogen
Einnahmen
aus der Abgabe von Verpflegung
Verpflegungsentgelte
Verkauf
von Material durch Bauhöfe und Materiallager an Dritte
Frei
für Einnahmen, die den Gruppen 121 bis 125 nicht zugeordnet werden können
Erlöse
aus der Veräußerung von Grundstücken, Grundstücksbestandteilen (z.B. Gebäuden,
Bauwerken zu Abbrucharbeiten) und beschränkt dinglichen Rechten (Nutzungs-,
Verwertungs- und Sicherungs- bzw. Erwerbsrechten)
(soweit
nicht bei Gruppe 119 und 125)
132 01 Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen
Erlöse
aus der Veräußerung von Forderungen und Anteilsrechten an Unternehmen
Einnahmen
aus der Herabsetzung des Kapitals oder der Abwicklung von Unternehmen
Verwendung
von Kapitalbeständen
Rückzahlung
von Betriebsmitteln
Erlöse
aus dem Verkauf von Aktien, Pfandbriefen und anderen Wertpapieren
Rückflüsse
und andere Einnahmen aus der Inanspruchnahme aus Bürgschafts- und
Gewährverträgen oder anderen ähnlichen Zwecken dienenden Verträgen
Zinseinnahmen
aus Darlehensgewährung
Zur
Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ vgl. Nr. 2.9.1 der Allgemeinen Hinweise
Zur
Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 der Allgemeinen Hinweise
Zur
Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ vgl.
Nr. 2.9.2 der Allgemeinen Hinweise
Zinsen
von z.B. Verbänden, privaten Unternehmen und privaten Haushalten für Darlehen
Zinsen
von Wertpapieren, aus Rücklagenbeständen, Stiftungsvermögen
Zur
Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ vgl. Nr. 2.9.1 der Allgemeinen Hinweise
Zur
Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 der Allgemeinen Hinweise
Zur
Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ vgl.
Nr. 2.9.2 der Allgemeinen Hinweise
Darlehensrückflüsse
von z.B. Verbänden, privaten Unternehmen und privaten Haushalten im Inland
Zur
Abgrenzung der Zuweisungen und Zuschüssen vgl. Nr. 2.9 der Allgemeinen Hinweise
(Zur
Abgrenzung der Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen vgl. Hauptgruppe 3)
Zur Abgrenzung des „öffentlichen
Bereichs“ vgl. Nr. 2.9.1 der Allgemeinen Hinweise
Zuweisungen, die ohne Zweckbindung an
einen Aufgabenbereich (Funktion) dem Gesamthaushalt als allgemeine Deckungsmittel
zugeführt werden, insbesondere Zuweisungen im Rahmen des gesetzlich geregelten
Finanzausgleichs zwischen den Gebietskörperschaften
z.B.
Ergänzungszuweisungen des Bundes für leistungsschwache Länder
z.B.
Zuweisungen von anderen Ländern im Rahmen des Länderfinanzausgleichs
z.B.
Landesumlagen
Zur
Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 der Allgemeinen Hinweise
Zur
Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ vgl. Nr. 2.9.1 der Allgemeinen Hinweise
Schuldendiensthilfen
sind Zuweisungen (öffentlicher Bereich) oder Zuschüsse (privater Bereich) zur
Erleichterung des Schuldendienstes für auf dem Kapitalmarkt aufgenommene
Darlehen und Anleihen, insbesondere zur Verbilligung der Zinsleistungen. Vgl.
auch Obergruppe 26
Zur
Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 der Allgemeinen Hinweise
Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ vgl.
Nr. 2.9.1 der Allgemeinen Hinweise
Zweckgebundene
Zuweisungen als Beteiligung an Gemeinschaftsaufgaben und zur Förderung von
originären Aufgaben der einzelnen Bereiche
Leistungen,
die im Rahmen der Lastenverteilung von einer Körperschaft des öffentlichen
Bereichs voll oder teilweise zu tragen und an einen vorläufigen oder mit der
Aufgabenerfüllung beauftragten Träger zu erstatten sind
Gesetzlich
oder durch Verwaltungsabkommen geregelte Erstattungen von Verwaltungsausgaben
innerhalb des öffentlichen Bereichs
z.B.
Erstattung
- von Kriegsfolgenhilfeleistungen
- des Anteils des Bundes an den Miet- und Lastenbeihilfen
- des Anteils des Bundes am Wohngeld
- von Ausgaben für die Wahrnehmung von Bundesbauaufgaben, Bauleitungskosten usw.
z.B.
Erstattung für gemeinsame Verwaltungseinrichtungen
Zur
Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 der Allgemeinen Hinweise
235 01 Zuweisungen der Bundesanstalt für Arbeit im Rahmen von Maßnahmen zur
Arbeitsbeschaffung
Zu
Schuldendiensthilfen vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 22
z.B.
Erstattungen von Verwaltungsausgaben durch
- Banken und Versicherungen
- Stiftungen und Fonds
- Religionsgemeinschaften für die Erhebung der Kirchensteuer
z.B. Förderungs- und Kostenbeiträge
Dritter (Körperschaften, Verbände, Stiftungen, Vereine, Private), Spenden
Erstattungen
von der EU sind bei Gruppe 271 nachzuweisen
Sonstige
Zuschüsse von der EU sind bei Gruppe 272 nachzuweisen
Vgl.
Erläuterungen zu Obergruppe 69
Schuldenaufnahmen:
- Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite sind mit dem Nominalbetrag,
Diskontpapiere sind mit dem abgezinsten Betrag zu veranschlagen
Zuweisungen
und Zuschüsse für Investitionen:
- Einnahmen, die zur Finanzierung der bei den Hauptgruppen 7 und 8
nachzuweisenden Investitionsausgaben bestimmt sind
Besondere
Finanzierungseinnahmen sind:
- Entnahmen aus Rücklagen und anderen Vermögensbeständen (Fonds, Stöcke usw.)
- Übertragene Überschüsse aus Vorjahren
- Zum Ausgleich des Haushalts veranschlagte Mehr- oder Mindereinnahmen
- Haushaltstechnische Verrechnungen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl.
Nr. 2.9.1 der Allgemeinen Hinweise
Der
Kreditmarkt ist im weitesten Sinne zu verstehen, d.h. ohne Rücksicht auf die
Verschuldungsform und auf die Unternehmensform des Kreditgebers. Hierzu gehören
neben Anleihen, Kassenobligationen und Schuldbuchforderungen die
Schuldenaufnahmen bei Banken, Sparkassen, sonstigen Geldinstituten und
Versicherungen
Zur Abgrenzung der „öffentlichen
Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ vgl. Nr. 2.9.2 der Allgemeinen
Hinweise
Zur
Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ vgl. Nr. 2.9.1 der Allgemeinen Hinweise
z.B.
Wohnungsbauprämien
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl.
Nr. 2.9.1 der Allgemeinen Hinweise
Hier
sind zu veranschlagen:
-
Beiträge Dritter (sonstige Körperschaften, Verbände, Vereine u. dgl., private
und öffentliche Unternehmen, private Haushalte) zu gemeinsam finanzierten
einzelnen Investitionsvorhaben
-
Beiträge von Grundstückseigentümern und Gewerbetreibenden zur Deckung der
Kosten für die Herstellung von Anlagen, die durch das öffentliche Interesse
erforderlich werden, z.B. Anliegerbeiträge, Beiträge zu Straßenkosten u.ä.
Entnahmen
aus allgemeinen und zweckgebundenen, d.h. für Einzelzwecke gebildeten eigenen
Rücklagen, Fonds, Stöcken und anderen Vermögensbeständen mit besonderen
Zweckbestimmungen
Haushalts-
und rechnungsmäßiger Nachweis der Übertragung von Überschüssen
Zum
Ausgleich des Haushaltsplanes veranschlagte globale Mehreinnahmen, die für den
Gesamthaushalt erwartet werden
Buchungen
dürfen nicht vorgenommen werden
Vorsorgliche
Veranschlagung von Mindereinnahmen, wenn in verschiedenen Bereichen des
Haushalts die veranschlagten Einnahmen nicht in voller Höhe erwartet werden
Buchungen
dürfen nicht vorgenommen werden
Die Einnahmen der Obergruppe 38 müssen
i.d.R. den Ausgaben der Obergruppe 98 entsprechen
Verrechnungen zwischen Einzelplänen und
Kapiteln sowie Verrechnungen anteiliger Einnahmen und Ausgaben an zentral
veranschlagten Einnahmen und Ausgaben (z.B. Versorgungsausgaben)
Durchlaufende Posten: im Allgemeinen
Beträge, die für andere vereinnahmt und in gleicher Höhe an diese weitergeleitet
werden, ohne dass die Gebietskörperschaft an der Bewirtschaftung beteiligt ist
bzw. bei der Verwendung der Mittel in irgendeiner Form mitwirkt (z.B.
Durchlaufspenden)
Sonstige
haushaltstechnische Verrechnungen
Bezüge,
Vergütungen, Löhne und sonstige personalbezogene Ausgaben sowie
vermögenswirksame Leistungen an Personen, die in einem Amts-, Dienst-, Arbeits-
oder Ausbildungsverhältnis zur Gebietskörperschaft stehen, z.B. Beamtinnen und
Beamte, Richterinnen und Richter, Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter,
Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte, Abgeordnete usw. sowie Versorgungsbezüge
Zu
den Personalausgaben zählen auch Ausgaben aufgrund von Gestellungsverträgen mit
Ordensgenossenschaften und Mutterhäusern des DRK usw. im Bereich der
Universitätskliniken
Nicht
zu den Personalausgaben zählen Ausgaben für sonstige Käufe von Dienstleistungen
aufgrund von Werkverträgen oder anderen Vertragsformen
Entschädigungen
nach dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags
Nordrhein-Westfalen (Abgeordnetengesetz), z.B. Entschädigung,
Aufwandsentschädigung, Kostenpauschalen für allgemeine Kosten, Mehraufwendungen
am Sitz des Landtags und Fahrten in Ausübung des Mandats, Reisekosten in
besonderen Fällen, Zuschüsse zu Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und
Todesfällen, Unterstützungen
Entschädigungen
für ehrenamtliche und nebenberufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst,
z.B.
-
Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beamtinnen und Beamten
- Ausgaben für Beiräte (einschließlich Reisekosten)
Amtsgehalt
Familienzuschlag
Dienstaufwandsentschädigung
Wohnungsentschädigung
Sonderzuwendung
421 01 Bezüge der Ministerpräsidentin, des Ministerpräsidenten, der
Ministerinnen und Minister (entsprechend der
Amtsinhaberin bzw. dem Amtsinhaber)
Grundgehalt,
Zuschuss zum Grundgehalt, Familienzuschlag, Zuschüsse, Altersteilzeitzuschlag,
Zulagen, Vergütungen (z.B. für Mehrarbeit oder für Beamtinnen und Beamte im
Vollstreckungsdienst)
Auslandsdienstbezüge,
Kaufkraftausgleich
Leistungsstufen,
Leistungsprämien und -zulagen
Anwärterbezüge
Sonderzuwendungen,
vermögenswirksame Leistungen
Urlaubsgeld
Aufwandsentschädigungen
Abfindungen
und Übergangsgelder
Nachversicherung
für ausgeschiedene Beamtinnen und Beamte
Schulbeihilfen
Sterbegelder
an die Hinterbliebenen einer Beamtin oder eines Beamten
Bekleidungsentschädigungen
bei angeordneter Teilnahme an Manövern, Übungen, Katastropheneinsätzen u.ä.
Dienstkleidungszuschüsse
422 01 Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und
Richter
422 02 Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im
Vorbereitungsdienst
Zuführung
an das Sondervermögen des Landes gemäß § 14 a Bundesbesoldungsgesetz aus der
Verminderung der Besoldungsanpassungen zur Bildung einer Versorgungsrücklage
Tarifliche
und übertarifliche Vergütungen
Aufstockungsbeträge
bei Altersteilzeit
Sozialversicherungsanteil
(Arbeitgeberanteil)
Beiträge
zur zusätzlichen Altersversorgung sowie Pauschalversteuerung der Beiträge und
Umlagen
Abfindungen
und Übergangsgelder
Aufwandsentschädigungen
Überstundenvergütung
Leistungsprämien
und -zulagen
Jährliche
Zuwendungen
Urlaubsgeld
Jubiläumszuwendung
Sterbegelder
an die Hinterbliebenen
425 01 Vergütungen der Angestellten
Tarifliche
und übertarifliche Löhne für Arbeiterinnen und Arbeiter
Aufstockungsbeträge
bei Altersteilzeit
Sozialversicherungsanteil
(Arbeitgeberanteil)
Beiträge
zur zusätzlichen Altersversorgung sowie Pauschalversteuerung der Beiträge und
Umlagen
Aufwandsentschädigungen
Abfindungen
und Übergangsgelder
Überstundenvergütungen
Leistungsprämien
und -zulagen
Jährliche
Zuwendungen
Urlaubsgeld
Jubiläumszuwendung
Sterbegelder
an die Hinterbliebenen
Schulbeihilfen
426 01 Löhne der Arbeiterinnen und Arbeiter
Ausgaben
für Stellvertretung und Aushilfen z.B. für Werkstudentinnen und Werkstudenten
(soweit nicht Gruppen 422, 425 und 426)
Sonstige
Vergütungen für nebenberuflich tätige Personen, die ihren Hauptberuf außerhalb
der Staatsverwaltung ausüben
Honorare
für Dozentinnen und Dozenten und Prüfungskräfte, und zwar auch dann, wenn es
sich um Bedienstete der Gebietskörperschaften handelt, die an eigenen
Einrichtungen nebenamtlich tätig sind (soweit nicht Gruppe 525)
Honorare
für Sachverständige (soweit nicht Gruppe 526)
Vergütungen
für Lehraufträge
Vergütungen
für nebenamtliche Leitung von Instituten
Vergütungen
für nebenberuflich tätige Sportlehrerinnen und Sportlehrer
Vergütung
für Pfarrerinnen und Pfarrer als Religionslehrerinnen und -lehrer
Vergütungen
und Löhne für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen von Maßnahmen zur
Arbeitsbeschaffung
427 01
Vergütungen und Löhne für Aushilfen
427 02 Vergütungen und Löhne für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen
von Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung
Zusammenfassung
von Personalausgaben, die nicht auf die Gruppen 421 bis 427 aufgeteilt werden
können
Ruhegehälter
Bezüge
für emeritierte Professorinnen und Professoren
Versorgungsbezüge
der nichtbeamteten Ruhegehaltsberechtigten und deren Hinterbliebenen
Unterhaltsbeiträge
Witwen-
und Waisengeld
Witwenabfindung
Nachversicherung
für Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte
Sterbegelder
beim Tode einer Versorgungsempfängerin oder eines Versorgungsempfängers
Sonderzuwendung
Kindererziehungszuschlag
Zuführung an das Sondervermögen des
Landes gemäß § 14 a Bundesbesoldungsgesetz aus der Verminderung der
Versorgungsanpassungen zur Bildung einer Versorgungsrücklage
Bezüge
der emeritierten Professorinnen und Professoren
Beihilfen
an Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter und andere Kräfte, die in
einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis stehen, aufgrund der
Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und
Todesfällen (BVO)
Beihilfen
an Mitglieder der Landesregierung (Amtsträger) aufgrund des
Landesministergesetzes
Beihilfen
an Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter und andere Kräfte, die in einem
privatrechtlichen Ausbildungsverhältnis stehen, aufgrund der Verordnung über
die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen an
Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter, Auszubildende, und aufgrund
tarifrechtlicher Regelungen
Beihilfen
in Pflegefällen aufgrund der Beihilfenverordnung
Rentenversicherungsbeiträge
für Pflegepersonen
441 01 Beihilfen in Krankheitsfällen aufgrund der Beihilfenverordnung
441 02 Beihilfen in Pflegefällen aufgrund der Beihilfenverordnung
441 03 Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen im Bereich der Beamtinnen
und Beamten
Unfallfürsorge
für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter und sonstige
Amtsträgerinnen und Amtsträger
Fürsorgeleistungen
für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und Hinterbliebene
Ausgaben
für Reihenuntersuchungen und für Schutzimpfungen
Freie
Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte
Personalkontrolluntersuchungen
Einmalige
und laufende Unterstützungen an Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und
Richter, Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter, Versorgungsempfängerinnen und
Versorgungsempfänger und Hinterbliebene usw. nach den Unterstützungsgrundsätzen
Ausgaben
für die Inanspruchnahme von überbetrieblichen betriebsärztlichen und
sicherheits-technischen Diensten sowie von Betriebsärzten, -ärztinnen und
Fachkräften für Arbeitssicherheit (als freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter)
Leistungen
des Arbeitgebers bei Beschäftigung im Ausland nach § 17 SGB V
443 01 Fürsorgeleistungen
443 02 Unterstützungen aufgrund der
Unterstützungsgrundsätze
443 03 Leistungen nach § 17 SGB V
Beihilfen
an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und Hinterbliebene
aufgrund der Vorschriften über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-,
Geburts- und Todesfällen, Beihilfen in Pflegefällen für
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger aufgrund der
Beihilfenverordnung
Rentenversicherungsbeiträge
für Pflegepersonen im Bereich der Versorgungsempfängerinnen und
Versorgungsempfänger
446 01 Beihilfen in Krankheitsfällen für Versorgungsempfängerinnen und
Versorgungsempfänger aufgrund der Beihilfenverordnung
446 02 Beihilfen in Pflegefällen für Versorgungsempfängerinnen und
Versorgungsempfänger aufgrund der Beihilfenverordnung
446 03 Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen im Bereich der
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
451 01 Zuschüsse zur Betreuung von Bediensteten
451 02 Zuschüsse zu Gemeinschaftsveranstaltungen
z.B.
Zahlungen an Rentenversicherungsträger im Zusammenhang mit Versorgungsausgleich
Trennungsentschädigung
bei Versetzungen und Abordnungen nach der Trennungsentschädigungsverordnung
Umzugskostenvergütung
nach dem Landesumzugskostengesetz
Schulbeihilfen
453 01
Trennungsentschädigung und Umzugskostenvergütung
Vergütungen
für Mehrleistungen
Aufwandsentschädigungen
(soweit nicht Bestandteil der Bezüge)
Prämien
im Rahmen des Behördlichen Vorschlagswesens
Sonstige
personalbezogene Ausgaben, die nicht auf die Gruppen 451 bis 453 aufgeteilt
werden können
Vorsorgliche
Veranschlagung von Mehrausgaben, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die
einzelnen Ausgabearten aufgeteilt werden können
Buchungen
dürfen nicht vorgenommen werden
Buchungen
dürfen nicht vorgenommen werden
Zur
Abgrenzung gegenüber Investitionen vgl. Erläuterungen zu Hauptgruppe 8
Schreib- und Zeichenbedarf und kleinere
Arbeitsmittel einschließlich Verbrauchsgegenstände
Materialien
für die Informationstechnik
Fahrgelder,
Ausgaben für Transport-, Fracht- und Lagerung; bei Beschaffungen fallen jedoch
die entsprechenden Ausgaben den jeweiligen Beschaffungstiteln zur Last
Bücher, Landkarten, Druckschriften,
Dienstvorschriften, Broschüren, Loseblattsammlungen, Zeitschriften, Zeitungen,
Gesetz- und Verordnungsblätter, Druck- und Buchbinderarbeiten
Codekarten, Dienstausweise, Parkausweise
Filme
und andere Publikationsmittel für den eigenen Bedarf (für Aus- und Fortbildung
bei Gruppe 525, zur Unterrichtung der Öffentlichkeit bei Gruppe 531 bis 546)
Veröffentlichungen
und Einzelauskünfte von Fachinformationszentren, soweit für Einzelauskünfte
nicht Gruppe 526 in Betracht kommt
Entgelte
für Post- und Fernmeldedienstleistungen, Hörfunk- und Fernsehgebühren;
hierunter fallen auch Ausgaben für die Errichtung, Verlegung, Wartung und Miete
von angemieteten und landeseigenen Telekommunikationsanlagen sowie Entgelte für
Fernmeldeleitungen
Erwerb
von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Tieren
- Beschaffungen bis zu 5.000 EUR für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb
einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen über 5.000 EUR für den Einzelfall
sowie Beschaffung von Fahrzeugen vgl. Hauptgruppe 8
Hierzu gehören z.B.
- Zimmerausstattungen für Räume in Dienstgebäuden, Wohnungen
- Informationstechnik, Büromaschinen, landeseigene Telekommunikationsanlagen,
Arbeitsgeräte und -maschinen
- Ärztliche Instrumente; Operations-, Untersuchungs- und Messgeräte
- Werkzeuge, Waffen, Verkehrszeichen
Unterhaltung
(einschließlich Wartung) von beweglichen Sachen (die Haltung von Tieren ist bei
den Gruppen 531 bis 546 nachzuweisen)
511 01
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände,
sonstige Gebrauchsgegenstände
Verbrauchsmittel
sind Waren und Güter, die nicht zum Geschäftsbedarf der Verwaltung, der
Bewirtschaftung der Grundstücke, sondern zum Verzehr und Verbrauch oder zur
Verarbeitung benötigt werden. Sie haben in der Regel eine beschränkte
Lebensdauer oder können unter bestimmten Bedingungen als Vorräte zum späteren
Verbrauch gelagert werden. Hierzu gehören insbesondere
- Lebensmittel (Krankenverpflegung usw.), Futtermittel, Düngemittel, Saat- und
Pflanzgut
- Arzneimittel, Verbandstoffe (nicht für Hausapotheken), sonstiges
Sanitätsverbrauchs-material
- Chemikalien, Schädlingsbekämpfungsmittel, sonstiges Verbrauchsmaterial für
Laboratorien
- Rohmaterial zur Verarbeitung in Werkstätten usw., Material für Bauhöfe,
Holzhöfe, Baumateriallager
- Verbrauchsmaterial für die Polizei und den Strafvollzug
Erwerb und Haltung von Fahrrädern
Dienst-
und Schutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände (einschließlich
Zuschüsse)
- Beschaffungen bis zu 5.000 EUR für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb
einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen über 5.000 EUR vgl. Gruppe 812
Hierzu gehören auch
- Einkleidungsbeihilfen und Dienstbekleidungszuschüsse
- Kleidergeld
- Abnutzungsentschädigungen
Dienstkleidung
für
- Angehörige der Polizei
- Personal im Landesdienst, in Anstalten und Einrichtungen
- Personal im Pförtner- und Amtsbotendienst
Schutzkleidung
Dienst-
und Schutzkleidung für das Fahr- und Hilfspersonal
Entschädigung
für das Tragen von Zivilkleidung
Unterhaltung
und Instandsetzung
514 01 Haltung von Dienstfahrzeugen
514 02 Dienst- und Schutzkleidung
Ausgaben
für
-
Energie (Heizung, Strom, Gas)
- Reinigung, Müllabfuhr, Be- und Entwässerung
- Schneeräumen und Streuen innerhalb der Grundstücke oder auf Grund von
Anliegerverpflichtungen
- Versicherungen, Steuern und Abgaben
- Ausgaben für Bewachung
- sonstige Ausgaben für die Bewirtschaftung
im
Zusammenhang mit der Bewirtschaftung verwaltungseigener, gepachteter und
gemieteter Gebäude und Räume
517 01 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume
Siehe
Zusatz bei Gruppe 518
Mieten
und Pachten für Grundstücke, Gebäude, einzelne Diensträume, Garagen, Maschinen,
Geräte und Fahrzeuge
Ausgaben für Leasingraten (Ausgaben nach
Ausübung der Erwerbsoption sind unter Beachtung der Wertgrenzen in den
Hauptgruppen 5 oder 8 nachzuweisen)
518 01 Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude und Räume
518 02 Mieten und Pachten für Geräte, Maschinen und Fahrzeuge
518 04 Mieten und Pachten an den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Zu
den Mieten zählen auch vertraglich dem Vermieter zu zahlende wiederkehrende
Nebenkosten (z.B. Reinigung, Wartung, Heizung usw.)
Laufende (bauliche) Unterhaltung
- der landeseigenen sowie der gemieteten und gepachteten Gebäude, Grundstücke,
Außenanlagen (auch Straßen und Wege auf den vorgenannten Grundstücken) und
sonstigen Anlagen einschließlich des Zubehörs
Laufende (bauliche) Unterhaltung sind
Maßnahmen, die keine erhebliche Veränderung der Grundstücke und Gebäude in
ihrem Bestand zur Folge haben
(Kleinere bauliche Veränderungen und Ergänzungen bis zu 20.000 EUR, vgl. auch
Hauptgruppe 7)
Ersatz
und Ergänzung des Zubehörs
Beschaffungen
bis zu 5.000 EUR für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren
Menge je Kauf); Beschaffungen über 5.000 EUR für den Einzelfall vgl.
Hauptgruppen 7 und 8
519 01 Kleinere Unterhaltungsarbeiten an Grundstücken, Gebäuden und Räumen
519 02 Größere Unterhaltungsarbeiten an Grundstücken, Gebäuden und Räumen
519 03 Schönheitsreparaturen und Instandhaltungen an angemieteten Grundstücken,
Gebäuden und Räumen
Laufende
Unterhaltung von Straßen, Wegen, Brücken (einschließlich der dazugehörenden
Grünflächen), Wasserstraßen, Dämmen, Deichbauten einschließlich Betrieb und
Unterhaltung der vorhandenen Anlagen wie Park- und Rastplätze usw. und Geräte
außerhalb von Liegenschaften (innerhalb von Liegenschaften, vgl. Gruppe 519)
Ausgaben,
die eine Vermehrung des Bestandes der vorhandenen Anlagen, Maschinen und Geräte
oder eine Verbesserung oder Änderung des bisherigen Zustandes zum Ziele haben,
bis zu 5.000 EUR für Beschaffungen im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb
einer größeren Menge je Kauf)
Ausgaben über 5.000 EUR im Einzelfall
vgl. Hauptgruppen 7 und 8
Grunderwerb ist unabhängig von der Höhe
der Ausgaben bei der Hauptgruppe 8 nachzuweisen (Obergruppe 82)
Materialausgaben für die Unterhaltung,
z.B. Pflaster- und Schottermaterial
Ausgaben für Schneeräumen und Streuen
(soweit nicht Gruppe 517)
Erwerb von Kunst- und
Sammlungsgegenständen bis zu 5.000 EUR im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb
einer größeren Menge je Kauf); Ausgaben über 5.000 EUR vgl. Hauptgruppe 8
Bücher und Zeitschriften für Museen und
öffentliche Bibliotheken
Einzel- und Fortsetzungswerke, Sondersammlungen
Ausgaben
für Einbände
Ausgaben
für die Aus- und Fortbildung von Bediensteten,
z.B. Ausbildungs-, Fortbildungs- und Schulungslehrgänge, Arbeitsgemeinschaften
und Einführungskurse einschließlich Reisekosten und Ausbildungsbeihilfen für
die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen
Lehr-
und Lernmittel, z.B.
- Ausbildungs-, Lehr-, Unterrichts- und Anschauungsmaterial
- Lehrbücher, Fachzeitschriften, Ausbildungsvorschriften
- Lehrfilme und Bildmaterial
- Bücher für Lehrer- und Schülerbüchereien
525 01 Aus- (und Fort)bildung der Bediensteten
525 02 Lehr- und Lernmittel
Ausgaben
für Sachverständige und Dolmetscher (soweit nicht 537)
Ausgaben
für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen
Honorare,
Sitzungsgelder, Tagegelder und Ersatz von Auslagen einschließlich Reisekosten
an Zeugen und Sachverständige
Gerichts-,
Anwalts-, Notariats- und Gerichtsvollzieherkosten, Stempelgebühren,
Erstattungen barer Auslagen an Prozess- und Vertragsgegner und dgl. Soweit sie
als Bestandteile von Hauptausgaben und Pauschalabfindungen auf Grund von
Urteilen und Vergleichen gezahlt werden, sind sie der entsprechenden Ausgabeart
zuzuordnen (z.B. Beurkundung von Grunderwerb bei Obergruppe 82)
526 01 Sachverständige
526 02 Gerichts- und ähnliche Kosten
Soweit das Land nicht als Partei auftritt, sind die Gerichts- und ähnliche
Kosten bei Gruppe 532 zu buchen
Reisekosten
für Dienstreisen, Dienstgänge, Vorstellungsreisen, Dienstantrittsreisen usw.
527 01 Reisekostenvergütungen für Dienstreisen
527 02 Reisekostenvergütungen für Reisen in Personalvertretungs- und
Schwerbehindertenangelegenheiten
Ausgaben
ohne Angabe des Verwendungszwecks zur Verfügung für außergewöhnlichen Aufwand
aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen
Die
Ausgaben sind einzeln zu belegen, eine pauschale Auszahlung ist nicht zulässig
Hier
sind alle übrigen sächlichen Verwaltungsausgaben zu veranschlagen, die nach
ihrer Zweckbestimmung nicht eindeutig den Gruppen 511 - 529 zugeordnet werden
können und die eine gesonderte Veranschlagung erfordern, z.B.
Druckschriften
für die Öffentlichkeitsarbeit des Landtags, der Regierung, der Behörden usw.
Herstellung,
Ankauf und Verbreitung von Informationsmaterial
Ausgaben
für Veröffentlichungen, Ausgaben für staatspolitische Öffentlichkeits- und
Bildungsarbeit in Wort, Bild und Ton, Publikationen und Plakate
sonstige
Ausgaben für die Unterrichtung der Öffentlichkeit, statistische Berichte und
ähnliche Veröffentlichungen
Veröffentlichung
von Forschungs-, Versuchs- und Arbeitsergebnissen
Entschädigungen
an Zeugen und Sachverständige
Gebühren
und Auslagen der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in
Prozesskostenhilfesachen und der Verteidigerinnen und Verteidiger
Reisekosten
und sonstige Auslagen
Gefangenenbeförderung
und -vorführung, Waffenwesen, Bekämpfung staats- und verfassungsfeindlicher
Umtriebe
Ausgaben
für Abschiebung und Gewahrsam
Maßnahmen
auf dem Gebiet der zivilen Verteidigung, Verkehrsicherheits- und
Verkehrserziehungsmaßnahmen
Maßnahmen
des Landes in Katastrophenfällen (Hochwasser usw.)
Bergaufsicht,
Brandschutz
Maßnahmen
zur Sicherung der Verkehrsflughäfen
Architektenwettbewerbe
Förderung
raumwissenschaftlicher Arbeiten, Landesverkehrsplanung
Gutachtertätigkeit
wasserwirtschaftliche
Planungsarbeiten und Versuche auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft
Bodenforschungsaufgaben
Erwerb
von Lizenzen und Programmen zur Steuerung automatisierter Verfahrensabläufe
Vergabe
von Aufträgen zur Datenerfassung im Rahmen des Einsatzes der elektronischen
Datenverarbeitung und zur Entwicklung von Programmen und Systemlösungen
Ausgaben
der Vorbereitung zur Einführung und Überprüfung der elektronischen
Datenverarbeitung
Soweit
Ausgaben für die Datenverarbeitung unter Ausgabearten fallen, für die besondere
Gruppierungsnummern vorgesehen sind, sind sie unter diesen nachzuweisen
Durchführung
von Schulfeiern und -sportfesten, Bundesjugendspiele
kulturelle
Veranstaltungen (Hochschul- und Bildungswoche)
Lehrgänge
und -ausflüge, Ausgaben der
Schülervertretung
Vergabe
von Preisen und Urkunden
Ausgaben
des zentralen Bewerbungs- und Zuteilungsverfahrens für Studienanfänger,
Schüleraustausch
Ausgaben
für Schulversuche und Reformmaßnahmen im Bildungswesen
Ausgaben
für Ausstellungen, Wettbewerbe (soweit nicht Gruppe 537)
Ausgaben
für die Durchführung von Landtags-Ausschusssitzungen
Ausgaben
für die Einführung in die Arbeit des Parlaments
542 01 Ausgleichsabgabe nach § 77 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX)
Umsatzsteuer
für Betriebe gewerblicher Art des Landes
Umzug
und Verlegung von Dienststellen
Ausgaben
aus Anlass von Titelverwechslungen und aus Anlass der Rechnungsprüfung, sofern
sie nicht bestimmungsgemäß bei einem anderen Titel zu buchen sind
Beiträge
zu Unfallversicherungen
Unterhaltsrenten
Zahlung
von Entschädigungen und sonstigen Leistungen aus Ansprüchen gegen das Land
Kassenfehlbeträge
Vorstellungsausgaben
für Bewerberinnen und Bewerber, die nicht im öffentlichen Dienst stehen
Ausgaben
des Geldverkehrs der Kassen und Zahlstellen
546 01 Vermischte Ausgaben
546 02 Entschädigungs- und Ersatzleistungen an Dritte
546 03 Ausgaben für den Umzug und die Verlegung von Dienststellen
546 04 Ausgaben für den Kauf des Firmentickets von Verkehrsunternehmen
Veranschlagung
von sächlichen Verwaltungsausgaben, die wegen der Unbestimmbarkeit der
Einzelausgaben nicht auf die Gruppen 511 bis 546 aufgeteilt werden können
(Mischtitel)
Vorsorgliche
Veranschlagung von Mehrausgaben, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die einzelnen
Arten aufgeteilt werden können
Buchungen
dürfen hier nicht vorgenommen werden
Vorgesehene
globale Einsparungen bei den sächlichen Verwaltungsausgaben
Buchungen
dürfen hier nicht vorgenommen werden
Zu
Obergruppen 56 und 57:
Zinsen
für Darlehen, Anleihen, Kassenobligationen, Schatzanweisungen, Schuldbuchforderungen,
Ausgleichsforderungen und sonstige Kredite
Vom
Schuldendienst des Landes - Zins- und Tilgungsausgaben für Anleihen, Darlehen
und andere Kredite - zu unterscheiden sind die Schuldendiensthilfen zugunsten
anderer Schuldner; diese sind in der Hauptgruppe 6 darzustellen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl.
Nr. 2.9.1 der Allgemeinen Hinweise
Siehe
Erläuterungen zu Obergruppe 56
Zur Abgrenzung der „öffentlichen
Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ vgl. 2.9.2 der Allgemeinen
Hinweise
Hier auch: Disagio (Auszahlungsabgeld)
Zu
Obergruppen 58 und 59:
Tilgung
von Darlehen, Anleihen, Kassenobligationen, Schatzanweisungen,
Schuldbuchforderungen, Ausgleichsforderungen und sonstigen Krediten
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl.
Nr. 2.9.1 der Allgemeinen Hinweise
Siehe
Erläuterungen zu Obergruppe 58
Zur Abgrenzung der „öffentlichen
Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ vgl. Nr. 2.9.2 der Allgemeinen
Hinweise
Hier
auch: Rückkauf von Ausgleichsforderungen
Vgl.
Erläuterungen zu Hauptgruppe 2
Zur
Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ vgl. Nr. 2.9.1 der Allgemeinen Hinweise
Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 21
z.B.
Zuweisungen an andere Länder im Rahmen des Länderfinanzausgleichs
z.B.
-
Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs
- Schlüsselzuweisungen aus dem Steuerverbund
- Bedarfszuweisungen und Sonderzuweisungen
- Zuweisungen für den übertragenen Wirkungskreis
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl.
Nr. 2.9.1 der Allgemeinen Hinweise
Zur
Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ vgl. Nr. 2.9.1 der Allgemeinen Hinweise
Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 22
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl.
Nr. 2.9.1 der Allgemeinen Hinweise
Zur
Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ vgl. Nr. 2.91 der Allgemeinen Hinweise
Vgl.
Erläuterungen zu Obergruppe 23
z.B.
- Anteilige Verwaltungskosten für die Wahrnehmung von Landesaufgaben durch die
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
- Abführung der Ausgleichsabgaben der Milchwirtschaft
- Rückzahlung nicht verbrauchter Bundesmittel
- Erstattung von Ausgaben nach dem Bundesentschädigungsgesetz
(Wiedergutmachungsleistungen)
- Erstattung von Versorgungsbezügen
z.B.
- Zuweisungen
zur allgemeinen
Förderung der Wissenschaft und für wissenschaftliche Einrichtungen
zur Förderung der Landwirtschaft
zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft
zur Förderung des Verkehrs
- Erstattungen für
Ausgaben für
die Bundestagswahl
Personal- und Sachausgaben der Verteidigungslastenverwaltung und der Lastenausgleichsverwaltung
die Wahrnehmung von Bundesbauaufgaben, Bauleitungskosten
Kriegsfolgenhilfeleistungen
den Anteil des Bundes am Wohngeld
den Anteil an den Wiedergutmachungsleistungen
Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz
Versorgungslasten
-
Erstattungen von Ländern für gemeinsame Verwaltungseinrichtungen
z.B.
- Zuweisungen
zur Förderung
kultureller Zwecke (Theater, Musik usw., Erwachsenenbildung)
zur Förderung der Jugendhilfe
zur Förderung des Fremdenverkehrs
für die Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen
für die Entwurfsbearbeitung (einschl. Planung) und Bauaufsicht an Bundesfern-
und Landesstraßen
- Erstattung von Ausgaben
für Leistungen
der Sozialhilfe
für Versorgungslasten
für öffentliche Wahlen
- Erstattung von
Verwaltungskostenbeiträgen an die Rheinische und Westfälisch-Lippische
Versorgungskasse
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl.
Nr. 2.9.1 der Allgemeinen Hinweise
z.B.
- Erstattung an Krankenkassen für Heil-
und Krankenbehandlung für Kriegsversehrte
-
Verwaltungskostenerstattung
an die Versorgungsanstalt des Bundes und
der Länder
an die Bundesanstalt für Arbeit für die Durchführung
der Arbeitslosenhilfe
des Bundeskindergeldgesetzes
der sozialen Hilfsmaßnahmen für Arbeitnehmer der Kohle- und Stahlindustrie
sowie des Eisenerzbergbaues
Vgl.
Erläuterungen zu Obergruppe 22
Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“
vgl. Nr. 2.9.2 der Allgemeinen Hinweise
Zur Abgrenzung der „öffentlichen Einrichtungen“
vgl. Nr. 2.9.2 der Allgemeinen
Hinweise
z.B.
- Sozialhilfeleistungen
Leistungen, die
an die Begünstigten in bar oder durch Überweisung gezahlt werden
(Barleistungen). Als Barleistungen gelten auch Berechtigungsscheine. Hierzu
zählen nicht Leistungen an Anstalten oder Einrichtungen (für Unterbringung, Pflege
und Heilbehandlung) sowie sonstige Leistungen, die an den Begünstigten nicht in
bar oder durch Überweisung erfüllt werden, wie z.B. vorbeugende
Gesundheitshilfe, Krankenhilfe und Krankenversorgung, Hilfe für werdende Mütter
und Wöchnerinnen zur Pflege und Weiterführung des Haushalts; ferner nicht die
Erstattung von Leistungen zwischen den Trägern. Diese Vorgänge sind den
Obergruppen 63 und 67 zuzuordnen. Leistungen für die Unterbringung von
Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfängern in Anstalten sind der
Gruppe 671 zuzuordnen
-
Kriegsopferrenten und sonstige Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz
(vgl. Erläuterungen zu den Sozialhilfeleistungen)
-
Unfallrenten
-
Wohngeld
-
Studienbeihilfen, Stipendien, Ausbildungs- und Erziehungsbeihilfen
-
Fahrtkostenzuschüsse (Ausgaben zur Verbilligung der Fahrtkosten von
Studierenden und Auszubildenden auch dann, wenn die Mittel aus
abrechnungstechnischen Gründen un-mittelbar an den Verkehrsbetrieb gezahlt
werden)
-
Wiedergutmachungsleistungen
-
Entschädigungen, Ersatzleistungen, Abfindungen, z.B.
für Tierseuchenverluste
für Sprengschäden
für Übungsschäden
an Unfallgeschädigte
für Katastrophenschäden, Unwetterschäden usw.
Beträge geringeren Umfangs für Sachschäden sind den Gruppen 531 bis 546
zuzuordnen
-
Ehrengaben, Ehrensold
-
Belohnungen, Prämien, Preise, Auszeichnungen
(soweit
nicht unter Gruppe 661)
Zur Abgrenzung der „öffentlichen
Unternehmen“ vgl. Nr. 2.9.2 der Allgemeinen Hinweise
Hierunter
fallen im Rahmen der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik gewährte
Zuschüsse an öffentliche Unternehmen, um deren Verkaufspreise zu beeinflussen
und/oder eine hinreichende Entlohnung der Produktionsfaktoren (Arbeitskräfte
und Kapitaleinsatz) zu ermöglichen. Laufende Betriebszuschüsse einschließlich
Zuschüsse zur Deckung von laufenden Betriebsverlusten, soweit der Verlust die
Folge einer Preispolitik ist, welche die Erlöse unter den laufenden
Gestehungskosten lässt, sind einzubeziehen
z.B.
-
Erstattung von Fahrgeldausfällen für die unentgeltliche Beförderung bestimmter
Schwerbehinderter
- Betriebszuschüsse z.B. an
Flughafengesellschaften
Eisenbahnen
Schifffahrts- und Hafenbetriebe
Staatsbäder
-
Absatzstabilisierung von Kokskohle
Dagegen
gehören Zahlungen, die eine Vermögensbildung bzw. -umverteilung bzw. eine
Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Produktionsstruktur bewirken, nicht
hierher, sondern zu der Gruppe 697 (= Vermögensübertragungen an Unternehmen,
soweit nicht Investitionszuschüsse), vgl. Zuordnungsrichtlinien zu Obergruppe
69. Desgleichen sind Zuschüsse an Versuchsbetriebe, Versuchsgüter usw. nicht
hier, sondern bei Gruppe 685 nachzuweisen, da es sich bei diesen Zahlungen um
keine Zuschüsse im Rahmen der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik handelt
Auch
die Zuschüsse, die keinem einzelnen Unternehmen, sondern gesamten
Wirtschaftszweigen oder Gruppen von Wirtschaftszweigen zugute kommen, wie z.B.
Zuschüsse für Messen, Ausstellungen u.ä. sind nicht in die Gruppen 682 und 683,
sondern in Gruppe 686 einzuordnen
(soweit
nicht unter Gruppe 662)
(Allgemeine
Definition vgl. Zuordnungsrichtlinien zu Gruppe 682)
z.B.
- Preisausgleich, Prämien und ähnliches im Bereich der Landwirtschaft
- Frachtbeihilfen
- Zuschüsse zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes in der
Elektrizitätswirtschaft
- Erstattung der Streckungslasten bei Stilllegung von Steinkohlenbergwerken
Zuschüsse
an Verbände, Vereine u.ä. Institutionen, die gleichzeitig folgende Bedingungen
erfüllen:
a) in der Regel ihre Leistungen für
private Haushalte erbringen
b) von ihrer Aufgabenstellung her nicht auf
die Erzielung eines Gewinnes ausgerichtet sind
c) sich überwiegend aus
(Mitglieds-)Beiträgen, Spenden u.ä. freiwilligen Zahlungen von privaten
Haushalten sowie aus eigenen Vermögenserträgen finanzieren und Zuschüsse aus
dem öffentlichen Bereich erhalten
Hierzu
gehören u.a.:
- Verbände der freien Wohlfahrtspflege
- Arbeitnehmerverbände (Gewerkschaften)
- Religionsgemeinschaften
- Politische Parteien
- Sportverbände und –vereine
- Jugendverbände
- Vertriebenen- und Flüchtlingsorganisationen
- Familienorganisationen
- Verbraucherverbände
(öffentliche
Einrichtungen, vgl. Gruppe 685; zur Abgrenzung der „öffentlichen Einrichtungen“
vgl. Nr. 2.9.2 der Allgemeinen Hinweise)
Zur
Abgrenzung der „öffentlichen Einrichtungen“ vgl. Nr. 2.9.2 der Allgemeinen
Hinweise
Zuschüsse
an Gesellschaften des privaten Rechts, Genossenschaften, Stiftungen und
Vereine, soweit es sich nicht um öffentliche oder private Unternehmen oder um
öffentliche sowie um soziale oder ähnliche Einrichtungen handelt (vgl.
Zuordnungshinweise zu den Gruppen 682, 683, 684, 685 und Nr. 2.9.2 der
Allgemeinen Hinweise)
Hierunter
fallen insbesondere Zuschüsse an Private zur Förderung von Wissenschaft,
Forschung und Kultur sowie die allgemeine Wirtschaftsförderung, die keinem
Unternehmen zukommt (wie z.B. Messen und Ausstellungen)
Ferner
sind hier zu veranschlagen die Zuschüsse an Wirtschafts- und Berufsvertretungen
(wie z.B. Kammern und Kassenärztliche Vereinigungen)
Beiträge
an Organisationen und Einrichtungen im Ausland, z.B.
- Einrichtungen der Vereinten Nationen
- Wissenschaftliche Verbände und Vereine
Sonstige
Zuschüsse an ausländische Staaten,
z.B. Leistungen aus Globalverträgen (Wiedergutmachung)
Geschäftsauslagen
bei den Honorarkonsuln im Ausland
Devisenausgleichszahlungen
Unter
Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen, werden solche
Zuweisungen und Zuschüsse verstanden, die - ebenso wie die Zuweisungen und
Zuschüsse für Investitionen - für mindestens einen der Beteiligten (Zahlerinnen
und Zahler oder Empfängerinnen und Empfänger) eine Zu- oder Abnahme seines
Vermögens darstellen. Als Vermögen in diesem Sinne ist das Reinvermögen, also
das Sach- oder Geldvermögen abzüglich der Schulden zu verstehen. Es ist nicht
relevant, ob einer der Beteiligten den einzelnen Zuschuss als laufende Ausgabe
bzw. Einnahme betrachtet
Nicht in die OGr. 69 gehören Zahlungen,
deren Ziel es ist, das laufende Einkommen, den Verbrauch (vgl. OGr. 63, 68)
oder gezielt die Investitionstätigkeit (vgl. OGr. 88, 89) zu erhöhen
Nach
der vorstehenden Definition rechnen zu den Vermögensübertragungen, soweit nicht
für Investitionen, alle Zahlungen, die
- zur Verbesserung der Wirtschafts- und Produktionsstruktur beitragen, jedoch
keine Zuschüsse für Investitionen darstellen und/oder
- als Entschädigungen für erlittene Vermögensschäden an bestimmte
Bevölkerungsgruppen bzw. Institutionen gezahlt werden und/oder
- die Vermögensbildung der Bevölkerung zum Ziele haben
Investitionszuweisungen
z.B.
- Abwrackprämien und -hilfen
- Stilllegungsprämien
- Hilfsmaßnahmen (Strukturmaßnahmen) im Bereich der Energiepolitik
- Zuschüsse zur Kapitalausstattung
z.B.
- Sparprämien
- Abfindungsgeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des
Steinkohlenbergbaues
- Leistungen nach dem Bundesrückerstattungsgesetz
- Leistungen nach dem Reparationsschädengesetz
- Ersatzleistungen für Vermögensschäden
- Hauptentschädigungszahlungen (Lastenausgleich)
- Altsparerentschädigung (Lastenausgleich)
- Währungsausgleich (Lastenausgleich)
Eigene Baumaßnahmen - Sachinvestitionen - des
Landes, und zwar Neu-, Um- und Erweiterungsbauten als bauliche Maßnahmen des
Hoch- und Tiefbaues, durch die neue Anlagen geschaffen, bestehende landeseigene
oder angemietete Liegenschaften in ihrer baulichen Substanz wesentlich
verändert werden oder die der erstmaligen Herrichtung einer landeseigenen oder
angemieteten Liegenschaft infolge neuer Zweckbestimmung dienen
Hier
sind folgende Ausgaben zu veranschlagen und nachzuweisen (s. auch DIN 276 / der
Begriff „Kosten“ entspricht hierbei der Terminologie der DIN 276):
Kosten des Baugrundstückes
Herrichten
des Grundstückes oder einer Teilfläche (Baufläche) für die geplante bauliche
Anlage z.B. Abräumen von Einfriedungen und Hindernissen, Roden von Bewuchs,
Abbrechen von Bauwerken oder Bauteilen, Beseitigen von Verkehrsanlagen,
Abtrennen von Versorgungsleitungen, Herrichten der Geländeoberfläche
Die
Ausgaben für den Erwerb und das Freimachen des Grundstücks (z.B. Abfindungen
und Entschädigungen für Miet- oder Pachtverträge) sind bei Obergruppe 82
nachzuweisen. Ausgaben für das Freimachen, die erst im Zusammenhang mit einer
Baumaßnahme entstehen, sind bei der Hauptgruppe 7 nachzuweisen
Kosten der Erschließung
Öffentliche Erschließung:
Anteilige gesetzliche Kosten (Anliegerbeiträge/Anliegerleistungen) und/oder die
aufgrund vertraglicher Vereinbarung aufzubringenden Kosten
a) für die Beschaffung oder den Erwerb der Erschließungsflächen gegen Entgelt
durch den Träger der öffentlichen Erschließung
b) für die erstmalige Herstellung oder den Ausbau der öffentlichen
Verkehrsflächen, der Grünflächen und sonstiger Freiflächen für öffentliche
Nutzung
c) für die erstmalige Herstellung oder Vervollständigung der von allen
Eigentümern in einem Baugebiet gemeinschaftlich genutzten und von Dritten, z.B.
Versorgungsunternehmen, im öffentlichen Interesse betriebenen technischen
Anlagen z.B. für die Versorgung mit Wasser, Fernwärme usw.
Siehe
auch Gruppe 517
Nichtöffentliche (private) Erschließung:
Kosten oder Kostenzuschüsse für die erstmalige Herstellung oder den Ausbau der
privaten Verkehrsflächen und für die erstmalige Herstellung oder
Vervollständigung von technischen Anlagen in einem Baugebiet, die zwar nicht im
öffentlichen Interesse betrieben werden, die aber Daueranlagen bleiben und
nicht zu den Außenanlagen zählen, z.B. nichtöffentliche Versorgung mit Wasser,
Fernwärme, ferner Privatstraßen, Wege, Plätze
Andere einmalige Abgaben:
Kosten,
die dem Bauherrn aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen oder eines Ortsstatutes
aus Anlass des geplanten Bauvorhabens einmalig und zusätzlich zu den
Anliegerleistungen entstehen, z.B. Beiträge zum Bau von
Kraftfahrzeug-Stellplätzen
Kosten des Bauwerkes
Kosten
der Baukonstruktion, Installation, Betriebstechnischen Anlagen, besonderen
Bauausführungen. Ferner die Kosten für alle mit dem Bauwerk fest verbundenen
Einbauten, die seiner besonderen Zweckbestimmung dienen
Kosten des Geräts
Erstausstattung
mit
a) Schutzgeräten, z.B. Handfeuerlöscher, Rettungsleitern, Strahlenschutzgeräten,
Säureschutz, Fußabstreifmatten, Roste
b) Beschriftungen und Schildern, z.B. Bauwerksbeschriftung, Wegweiser,
Orientierungstafeln, Raumbezeichnungsschilder, Bekanntmachungstafeln
c) Beleuchtungen, z.B. erstmalige Beschaffung von Beleuchtungskörpern
einschließlich der Decken- und Wandfassung
Die
Ausgaben für die Erstausstattung mit beweglichen oder zu befestigenden Sachen -
Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen - sind mit Ausnahme der
unter a) bis c) genannten Gegenstände grundsätzlich bei Gruppe 812 zu
veranschlagen
Kosten für Außenanlagen
Kosten
für die Herstellung aller Anlagen, außerhalb des Bauwerkes und die Kosten, die
durch die Oberflächengestaltung des Baugrundstückes entstehen, z.B.
Einfriedungen, Geländebearbeitung, Wege, Grünflächen
Kosten für zusätzliche Maßnahmen
Kosten,
die durch besondere Maßnahmen bei der Herstellung des Bauwerkes und/oder der
Außenanlagen verursacht werden, die jedoch den Wert nicht erhöhen, z.B.
Vorkehrungen zum Schutz von Personen und Sachen, gegen die Behinderung des
Baubetriebes durch Witterungseinflüsse, Maßnahmen zur Beschleunigung des
Baubetriebes
Baunebenkosten
Kosten
für Architekten- und Ingenieurleistungen, die bei der Planung und
Baudurchführung auf der Grundlage von Gebührenordnungen, Preisvorschriften oder
nach besonderer Vereinbarung entstehen
711 01 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
Hochbaumaßnahmen,
deren Kosten im Einzelfall 1.000.000 EUR nicht übersteigen, sind als Kleine
Baumaßnahmen anzusehen (vgl. VV zu § 54 LHO) und der vorgenannten
Zweckbestimmung zuzuordnen
Mehrere
gleichartige oder aus gleichem Anlass oder aus technischen Gründen gleichzeitig
auszuführende Kleine Baumaßnahmen innerhalb eines Bauwerkes oder bei
zusammenhängenden Bauwerksgruppen innerhalb einer Teilanlage, die durch Nutzung
oder technische Versorgung abgrenzbar sind, gelten als eine Baumaßnahme; die
Zuordnung richtet sich dann nach den Gesamtkosten
Bei
der Bauunterhaltung anfallende kleine bauliche Veränderungen oder Ergänzungen
bis zu 20.000 EUR im Einzelfall gelten als laufende Unterhaltung; diese
Ausgaben sind der Gruppe 519 zuzuordnen (s. auch Hinweis zu Gruppe 519)
Baumaßnahmen
mit Gesamtkosten von mehr als 1.000.000 EUR sind den Gruppen 712 - 799
zuzuordnen
Die
Zuordnung von beweglichen Sachen zu Investitionsgütern ist unter anderem
abhängig von der Nutzungsdauer der Sache und einer Wertgrenze für den
Beschaffungsfall
Die
Nutzungsdauer soll mehr als ein Jahr betragen; die Wertgrenze ist für die
einzelnen Arten von Sachen besonders festgelegt. Nur bei Überschreitung dieser
Wertgrenze gilt der Beschaffungsfall als Investition
Ausgaben
für die Ausübung von Erwerbsoptionen (Ausgaben für Leasingraten vgl.
Erläuterungen zu Gruppe 518)
Bewegliche Sachen in diesem Sinne sind
Anlagegüter (Ausrüstungen), die aus der industriellen und handwerklichen
Produktion - mit Ausnahme der baugewerblichen Produktion - kommen
Ein
Erwerb von beweglichen Sachen mit einem Wert von mehr als 5.000 EUR für
den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf) -
Ausnahmen sind in den Gruppen gesondert angeführt - wird zu den sonstigen
Ausgaben für Investitionen gezählt (Gruppe 812)
Beim
Erwerb von Fahrzeugen (Neu- und Ersatzbeschaffung) besteht keine Wertgrenze. Es
zählen dazu alle fertig gestellten
Land-
und Schienenfahrzeuge, wie z.B.
- Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Anhänger, Lokomotiven, Eisenbahn- und
Straßenbahnwagen, Spezialfahrzeuge für Polizei, Feuerwehr usw., Traktoren,
Krafträder (Fahrräder vgl. Gruppe 514)
Wasserfahrzeuge,
wie z.B.
- Schiffe, Boote für Polizei, Lastkähne, Fähren
Luftfahrzeuge,
wie z.B.
- Propeller- und Düsenflugzeuge, Ballone, Segelflugzeuge, Hubschrauber
811 01 Erwerb von Dienstkraftfahrzeugen
In
den Erläuterungen ist anzugeben, ob es sich um Neu- oder Ersatzbeschaffungen handelt.
Zu den Ausgaben der Beschaffung gehören auch die Ausgaben des vorgeschriebenen
oder zulässigen Zubehörs und der Überführung. Die Ausgaben für den Betrieb sind
bei Gruppe 514 zu veranschlagen
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenständen sowie von sonstigen beweglichen Sachen und Tieren über
5.000 EUR für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je
Kauf); Beschaffungen bis zu 5.000 EUR für den Einzelfall, sofern es sich nicht
um Erstausstattungen handelt, vgl. Hauptgruppe 5
Zu den Geräten, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenständen, sonstigen Gebrauchsgegenständen für Verwaltungszwecke
gehören z.B.
- Zimmerausstattungen für Räume in Dienstgebäuden, Wohnungen
- Informationstechnik, Büromaschinen, landeseigene Telekommunikationsanlagen,
Arbeitsgeräte und –maschinen
- Ärztliche Instrumente, Operations-, Untersuchungs- und Messgeräte
- Werkzeuge, Waffen, Verkehrszeichen
Erstausstattungen sind ohne Rücksicht auf
den Wert des Einzelgegenstandes unter Gruppe 812 zu veranschlagen (s. Nr.
2.11.1 AH-GF)
Zu
den sonstigen beweglichen Sachen gehören z.B.
- Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen und Bibliotheken
- Lehr- und Lernmittel (Musikinstrumente, Sprachlabors usw.)
- Dienstpferde
Ankauf
von bebauten Grundstücken
Ankauf
von unbebauten Grundstücken für verschiedene Zwecke
Kauf
von sonstigen Anlagen, z.B.
- Forstgrundstücke
- Pflanzungen, Obstgärten u.ä.
Entschädigung
für Landbeschaffung, Abfindungen, Renten für Abtretungen von Grundstücken (s.
Zusatz zu Nr. 1 bei Hauptgruppe 7)
Ausgaben im Zusammenhang mit Grunderwerb
wie z.B. Auflassung, Grundbucheintragungen, Grundstückstaxen, Grunderwerbsteuer
z.B. Raten für den Erwerb von privat
vorfinanzierten Straßen
Erwerb
von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen, von Forderungen und
Anteilsrechten an Unternehmen, Ausgaben für die Heraufsetzung des Kapitals von
Unternehmen, Erwerb von Aktien, Pfandbriefen und anderen Wertpapieren
Zur
Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ vgl. Nr. 2.9.1 der Allgemeinen Hinweise
Zur
Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 der Allgemeinen Hinweise
Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“
und „öffentlichen Einrichtungen“ vgl. Nr. 2.9.2 der Allgemeinen Hinweise
Ausgaben
für die Inanspruchnahme aus Bürgschafts- und Gewährverträgen oder anderen
ähnlichen Zwecken dienenden Verträgen
Zur
Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ vgl. Nr. 2.9.1 der Allgemeinen Hinweise
Zu
Obergruppen 88 und 89:
Zuweisungen für Investitionen sind Ausgaben, die nach ihrer Zweckbindung
zur Finanzierung folgender Investitionsausgaben bestimmt sind: Bauten, Erwerb
von beweglichem und sonstigem unbeweglichen Vermögen und andere
Investitionsausgaben im Sinne der Hauptgruppen 7 und 8
z.B.
Anteil des Bundes an den Wohnungsbauprämien
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl.
Nr. 2.9.1 der Allgemeinen Hinweise
Vgl.
Erläuterungen zu Obergruppe 88
Zur Abgrenzung der „öffentlichen
Unternehmen“ vgl. Nr. 2.9.2 der Allgemeinen Hinweise
z.B.
Wohnungsbauprämien
Zur Abgrenzung der „öffentlichen
Einrichtungen“ vgl. Nr. 2.9.2 der Allgemeinen Hinweise
Zuführungen
an eigene Rücklagen und andere Vermögensbestände (Fonds, Stöcke usw.)
Nachweis
der Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren
-
nicht bei Nettofinanzierung -
Vorsorgliche
Veranschlagung von globalen Mehrausgaben, die für den Gesamthaushalt erwartet
werden, z.B. zur Deckung von Ausgaberesten
Buchungen
dürfen nicht vorgenommen werden
Zum
Ausgleich des Haushaltsplans vorgesehene globale Einsparungen
Buchungen
dürfen nicht vorgenommen werden
Vgl.
Erläuterung zu Obergruppe 38
011
Politische Führung
012 Innere Verwaltung
013 Informationswesen
014 Statistischer Dienst
015 Zivildienst
016 Hochbauverwaltung
018 Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und
Versorgungsempfänger, soweit nicht unter Funktionen 038, 039, 048, 058, 068,
118 und 138
019 Sonstige allgemeine Staatsaufgaben
021
Auslandsvertretungen
022 Internationale Organisationen
023 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
024 Auslandsschulwesen und kulturelle Angelegenheiten im Ausland
029 Sonstiges
031
Bundeswehrverwaltung
032 Deutsche Verteidigungsstreitkräfte
033 Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer
Streitkräfte
034 Zivile Verteidigung
036 Wehrforschung und wehrtechnische Entwicklung
037 Unterhaltssicherung
038 Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und
Versorgungsempfänger im Bereich der Bundeswehrverwaltung
039 Versorgung einschließlich Beihilfen der Soldatinnen und Soldaten der
Bundeswehr
041
Bundesgrenzschutz (nur Bund)
042 Polizei
043 Öffentliche Ordnung (nur Stadtstaaten)
044 Brandschutz
045 Katastrophenschutz
048 Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und
Versorgungsempfänger im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
049 Sonstiges
051
Verfassungsgerichte
052 Ordentliche Gerichte und Staatsanwaltschaften
053 Verwaltungsgerichte
054 Arbeits- und Sozialgerichte
055 Finanzgerichte
056 Justizvollzugsanstalten
058 Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und
Versorgungsempfänger im Bereich des Rechtsschutzes (nur Länder)
059 Sonstige Rechtsschutzaufgaben
061
Steuer- und Zollverwaltung, Vermögensverwaltung
062 Schuldenverwaltung und sonstige Finanzverwaltung
068 Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und
Versorgungsempfänger im Bereich der Finanzverwaltung
111
Unterrichtsverwaltung
112 Grundschulen
113 Hauptschulen
114 Kombinierte Grund- und Hauptschulen
115 Kombinierte Haupt- und Realschulen
116 Realschulen
117 Gymnasien, Kollegs
118 Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und
Versorgungsempfänger im Bereich der Schulen (nur Länder)
119 Gesamtschulen (integrierte und additive)
121 Schulformunabhängige Orientierungsstufe
123 Freie Waldorfschulen
124 Sonderschulen
127 Berufliche Schulen
129 Sonstige schulische Aufgaben
131
Universitäten
132 Hochschulkliniken
133 Verwaltungsfachhochschulen
135 Kunsthochschulen
136 Fachhochschulen
137 Deutsche Forschungsgemeinschaft
138 Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und
Versorgungsempfänger im Bereich der Hochschulen (nur Länder)
139 Sonstige Hochschulaufgaben
141
Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler
142 Fördermaßnahmen für Studierende
143 Fördermaßnahmen für den wissenschaftlichen Nachwuchs
145 Schülerinnen- und Schülerbeförderung
146 Studentenwohnraumförderung
151
Förderung der Weiterbildung
152 Volkshochschulen
153 Andere Einrichtungen der Weiterbildung
154 Einrichtungen der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung
155 Einrichtungen der Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung
156 Berufsakademien
162
Wissenschaftliche Bibliotheken, Archive, Fachinformationszentren
163 Wissenschaftliche Museen
164 Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern
165 Andere Einrichtungen für Wissenschaft und Forschung
167 Zuschüsse an internationale wissenschaftliche Organisationen und
zwischenstaatliche Forschungseinrichtungen
168 Forschung und experimentelle Entwicklung zur Weltraumerkundung und -nutzung
(Einzelmaßnahmen)
169 Forschung und experimentelle Entwicklung zur industriellen Produktivität
und Technologie (Einzelmaßnahmen)
171 Forschung und experimentelle Entwicklung zur Erzeugung, Verteilung und
rationellen Nutzung der Energie (Einzelmaßnahmen)
172 Forschung und experimentelle Entwicklung zum Schutz und zur Förderung der
menschlichen Gesundheit (Einzelmaßnahmen)
173 Forschung und experimentelle Entwicklung zum Umweltschutz (Einzelmaßnahmen)
174 Forschung und experimentelle Entwicklung zur landwirtschaftlichen
Produktivität und Technologie (Einzelmaßnahmen)
175 Forschung und experimentelle Entwicklung zu gesellschaftlichen Strukturen
und Beziehungen (Einzelmaßnahmen)
176 Forschung und experimentelle Entwicklung zu Infrastrukturmaßnahmen und
Raumgesamtplanung (Einzelmaßnahmen)
177 Forschung und experimentelle Entwicklung zur Erkundung und Nutzung der
irdischen Umwelt (Einzelmaßnahmen)
178 Nicht zielorientierte Forschung und sonstige Maßnahmen zur Förderung der
Wissenschaft und zivilen Forschung
181
Theater
182 Einrichtungen der Musikpflege
183 Museen, Sammlungen, Ausstellungen
184 Zoologische und botanische Gärten
185 Musikschulen
186 Nichtwissenschaftliche Bibliotheken
187 Sonstige Kultureinrichtungen
188 Verwaltung für kulturelle Angelegenheiten
191
Einzelmaßnahmen im Bereich Theater und Musikpflege
192 Einzelmaßnahmen im Bereich Museen und Ausstellungen
193 Andere Einzelmaßnahmen der Kulturpflege
195 Denkmalschutz und -pflege
199 Kirchliche Angelegenheiten
211
Versicherungsbehörden
212 Sozialamt, Sozialhilfeverband, Landeswohlfahrtsverband
213 Jugendämter
214 Versorgungsämter
215 Lastenausgleichsverwaltung
216 Wiedergutmachungsbehörden
219 Sonstige Behörden
221
Rentenversicherung der Angestellten und Arbeiterinnen und Arbeiter (nur Bund)
222 Knappschaftsversicherung (nur Bund)
223 Unfallversicherung
224 Krankenversicherung
225 Arbeitslosenversicherung (nur Bund)
226 Alterssicherung der Landwirte (nur Bund)
227 Pflegeversicherung
229 Sonstige Sozialversicherungen
231
Kindergeld
232 Erziehungsgeld, Mutterschutz
233 Wohngeld
234 Leistungen nach dem Bundessozialhilfe- und dem Asylbewerberleistungsgesetz
235
Soziale Einrichtungen
236 Förderung der Wohlfahrtspflege
237 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
241
Leistungen der Kriegsopferversorgung und gleichartige Leistungen (nur Bund)
242 Einrichtungen der Kriegsopferversorgung
243 Lastenausgleich
244 Wiedergutmachung
246 Vertriebene und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
247 Kriegsopferfürsorge
249 Sonstiges
251
Arbeitslosenhilfe (nur Bund)
252 Hilfe für Berufsausbildung, Fortbildung und Umschulung
253 Sonstige Anpassungsmaßnahmen und produktive Arbeitsförderung
254 Arbeitsschutz
261
Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit
262 Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
263 Förderung der Erziehung in der Familie
264 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege
265 Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen
266 Andere Aufgaben der Jugendhilfe
271
Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit
272 Einrichtungen der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und
Jugendschutzes
273 Einrichtungen der Familienförderung
274 Tageseinrichtungen für Kinder
275 Einrichtungen für Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen
276 Einrichtungen für andere Aufgaben der Jugendhilfe
311
Gesundheitsbehörden
312
Krankenhäuser und Heilstätten
314 Maßnahmen des Gesundheitswesens
319 Sonstiges
321
Park- und Gartenanlagen
322 Badeanstalten
323 Sportstätten
324 Förderung des Sports
329 Sonstiges
331
Umwelt- und Naturschutzbehörden
332 Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes
341
Behörden für Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
342 Maßnahmen der Reaktorsicherheit und des Strahlenschutzes
411
Förderung des Wohnungsbaues
419 Sonstiges
421
Kataster- und Vermessungsverwaltung
422 Raumordnung und Landesplanung
431
Straßenbeleuchtung
432 Ortsentwässerung
433 Müllbeseitigung und –verwertung
434 Straßenreinigung
439 Sonstiges
511
Ernährung und Landwirtschaft
512 Forsten
521
Verbesserung der Agrarstruktur (Gemeinschaftsaufgabe)
528 EU-Ausrichtungsfonds
529 Sonstiges
531
EU-Garantiefonds
532 Marktordnungen (einschl. EU)
533 Gasölverbilligung
539 Sonstiges
541
Versuchsgüter und -felder
542 Fischerei
549 Sonstiges
621
Kernenergie
622 Erneuerbare Energieformen
623 Wasserwirtschaft und Kulturbau
624 Talsperren, Hochwasserrückhaltebecken
625 Küstenschutz
626 Erdölversorgung
627 Sonstige Energieversorgung
629 Sonstiges
631
Kohlenbergbau
632 Sonstiger Bergbau
634 Verarbeitende Industrie
635 Handwerk und Kleingewerbe
638 Baugewerbe
639 Sonstiges verarbeitendes Gewerbe
641
Handel (allgemein)
642 Exportförderung, Auslandsmessen
643 Märkte und Inlandsmessen
649 Sonstiges
691
Betriebliche Investitionen
692 Verbesserung der Infrastruktur
699 Sonstiges
711
Straßen- und Brückenbau
712 Wasserstraßen und Häfen
719 Sonstiges
721
Bundesautobahnen
722 Bundesstraßen
723 Landesstraßen
724 Kreisstraßen
725 Gemeindestraßen
729 Sonstiges
731
Wasserstraßen und Häfen
732 Förderung der Schifffahrt
741
Maßnahmen für den öffentlichen Personennahverkehr
749 Sonstiges
751
Flugsicherung
759 Sonstiges
771
Post- und Telekommunikation
772 Rundfunkanstalten und Fernsehen
811
Landwirtschaftliche Unternehmen
812 Forstwirtschaftliche Unternehmen
821
Elektrizitätsunternehmen
822 Gasunternehmen
823 Wasserunternehmen
824 Kombinierte Versorgungsunternehmen
829 Sonstiges
831
Straßenverkehrsunternehmen
832 Eisenbahnen
834 Häfen und Umschlag
835 Flughäfen und Luftverkehr
839 Sonstiges
851
Bergbau
852 Industrielle Unternehmen
853 Banken und Kreditinstitute
854 Wohnungsbauunternehmen
855 Entsorgungsunternehmen (Stadtstaaten)
856 Lotterie, Lotto, Toto
859 Sonstiges
871
Allgemeines Grundvermögen
872 Allgemeines Kapitalvermögen
873 Sondervermögen
981
Verstärkungsmittel für Personalausgaben
988 Globale Mehrausgaben/globale Mindereinnahmen
989 Globale Minderausgaben/globale Mehreinnahmen
Beauftragte
in besonderen Angelegenheiten, z.B.
- Wehrbeauftragte(r) des Deutschen Bundestages
- Bundes- und Landesbeauftragte für den Datenschutz
Bundespräsident und Bundespräsidialamt
Rechnungshöfe
und Prüfungsämter als nachgeordnete Dienststellen der Rechnungshöfe
Regierung
und Ministerien, Senatsverwaltung der Stadtstaaten
- Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben sowie die entsprechenden
Einnahmen, die in der Regel bei Kapitel 010 veranschlagt sind, soweit sie nicht
anderen Funktionen zuzuordnen sind, z.B. Gruppen 441 bis 443 der Oberfunktion
94. Andere Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind gegebenenfalls
den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen. In gleicher
Weise ist bei den „Allgemeinen Bewilligungen“ (in der Regel Kap. 020) zu
verfahren
- Gemeinsame Einrichtungen wie z.B. Geschäftsstelle der Bund-Länder-Kommission
für Bildungsplanung und Forschungsförderung sowie Sekretariat der Ständigen
Konferenz der Kultusminister der Länder
Volksvertretungen,
z.B.
- Deutscher Bundestag, Bundesrat
- Fraktionen
- Ausgaben für Wahlen und Volksabstimmungen
- Mitglieder des Europäischen Parlaments
- Parlamentarische Vereinigungen
z.B.
- Bezirksregierungen,
Regierungspräsidenten, Landratsämter, Kreisämter, Bezirksverordnetenversammlungen
- Bundesverwaltungsamt, Landesverwaltungsamt,
Personal- und sächliche
Verwaltungsausgaben sowie die entsprechenden Einnahmen
Andere Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind gegebenenfalls der
ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktion zuzuordnen
Anteilige Verwaltungsausgaben sind den entsprechenden Funktionen zuzuordnen,
z.B. für den Statistischen Dienst (Funktion 014)
-
Datenverarbeitungszentralen der inneren Verwaltung (vgl. auch Funktion 019)
- Zentrale Beschaffungsstellen
- Disziplinarangelegenheiten (z.B. Bundesdisziplinargericht)
- Fortbildungsmaßnahmen für Bedienstete, besondere Bildungseinrichtungen (z.B.
Bundesakademie für öffentliche Verwaltung)
- Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstellen, soweit sie gesondert veranschlagt
sind (vgl. auch Funktion 062)
Nachrichten
und Informationen für Zwecke der politischen Führung, Öffentlichkeitsarbeit,
z.B. Unterrichtung der Bevölkerung über wirtschaftspolitische Fragen,
steuerliche Maßnahmen, Angelegenheiten der Gesundheitspolitik, Verkehrspolitik
usw. durch Presse, Rundfunk, Fernsehen und sonstige Publikationsmittel
(Fachinformationen
und Fachveröffentlichungen sind der für den betreffenden Aufgabenbereich
vorgesehenen Funktion zuzuordnen)
z.B.
- Statistisches Bundesamt
- Statistische Landesämter
Bundesamt
für den Zivildienst
Zivildienst
für anerkannte Kriegsdienstverweigerer, z.B.
- Ausgaben für Dienstleistende
- Kostenbeiträge der Einrichtungen und Träger für die Dienstleistungen der
Dienstpflichtigen
Soweit
als besondere Behörden und Einrichtungen im Haushaltsplan veranschlagt
(einschließlich nicht ausgliederbarer tiefbautechnischer Büros oder
Abteilungen),
z.B. Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Auftragsweise
Durchführung von Bauaufgaben durch die Länder
Sämtliche
Ausgaben und Einnahmen für Versorgung einschließlich Beihilfen,
Fürsorgeleistungen und Unterstützungen für Versorgungsempfängerinnen und
Versorgungsempfänger und deren Hinterbliebene
Bundesnachrichtendienst
Durchführung
des Gesetzes über die politischen Parteien (Wahlkampfkostenpauschale)
Rechtsschutz,
sonstige Hilfsmaßnahmen
Rechenzentren,
(Datenverarbeitungsanlagen einzelner Verwaltungen bzw. Einrichtungen sind den
entsprechenden Funktionen zuzuordnen)
Sachverständigenrat
Personal-
und sächliche Verwaltungsausgaben der diplomatischen und konsularischen
Vertretungen des Bundes im Ausland
Ausgaben
für Honorarkonsuln, Passstellen usw.
Beteiligungen
an europäischen Organisationen und Einrichtungen der Vereinten Nationen
Hierzu
gehören die im Rahmen der internationalen Beziehungen vereinbarten
Beitragsanteile zu den Verwaltungshaushalten oder Beiträge ähnlicher Art, z.B.
an
- Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
- Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
(Sonstige
Zuschüsse, Förderbeiträge oder Mitgliedsbeiträge - im engeren Sinne - an
internationale Organisationen sind entsprechend ihrer Funktion den übrigen
Bereichen zuzuordnen)
Beteiligungen, Beiträge und Zuschüsse an
besondere Organisationen und Dienststellen, z.B.
-
Regionale Entwicklungsbanken und -fonds
- Einrichtungen, Entwicklungsprogramme und Entwicklungsfonds der Vereinten
Nationen
- Internationale Familienplanungsförderationen (IPPF)
- Carl-Duisberg-Gesellschaft e. V. (CDG)
- Deutscher Entwicklungsdienst (DED)
- Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ)
- Entwicklungsfonds der Europäischen Union
- Einrichtungen der Weltbankgruppe, insbesondere Internationale
Entwicklungsorganisation (IDA)
Förderung
von Entwicklungsländern durch wirtschaftliche, finanzielle und sonstige
Hilfsmaßnahmen, z.B.
- berufliche Aus- und Fortbildung von Angehörigen der Entwicklungsländer
- bilaterale technische Zusammenarbeit (TZ)
- entwicklungs-, sozial- und gesellschaftspolitische Maßnahmen,
Sozialstrukturhilfe
- bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit (FZ)
- Ernährungssicherungsprogramme in den Entwicklungsländern
Förderung
deutscher Schulen im Ausland und internationaler Schulen
Pflege
kultureller Beziehungen zum Ausland, z.B.
- Deutscher Akademischer Austauschdienst
- Institut für Auslandsbeziehungen
- Goethe-Institut
Sonstige
Aufgaben im Rahmen der internationalen Beziehungen,
z.B. Ausgaben für Kommissionen, Arbeitsdelegationen, Teilnahme an Tagungen im
Ausland
Zuschüsse
an verschiedene Organisationen, z.B.
- Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit
- Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde
- Flüchtlingshilfeprogramme der Vereinten Nationen
- Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland
Zivile
Dienststellen der Bundeswehr einschließlich Zivilpersonal bei den
Kommandobehörden, Truppen usw.
Militärseelsorge
Schulen
der Bundeswehrverwaltung (Bundeswehrfachschulen, Bundeswehrverwaltungsschulen,
Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung - Fachbereich
Bundeswehrverwaltung)
Wehrdienstgerichtsbarkeit
Militärische
Dienststellen und Einheiten einschließlich zentrale Sanitätsdienststellen der
Bundeswehr
Hochschulen
der Bundeswehr
Mitgliedschaft
in internationalen Organisationen sowie Beiträge zum militärischen und zivilen
Teil des Haushalts der Nordatlantikpakt -Organisation (NATO) und zu den Kosten
von der Bundeswehr mitbenutzter Anlagen im Ausland
Truppenbetreuung
und Berufsförderung
Maßnahmen
des Bundes zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung sowie
Vorsorgemaßnahmen auf dem Gebiet der Ernährung, des Verkehrs und des
Fernmeldewesens
Besondere
Einrichtungen bzw. Maßnahmen, z.B.
- Akademie für Notfallplanung und Zivilschutz
- Bundesamt für Zivilschutz
- Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
- Selbstschutz
- Katastrophenschutz im Zivilschutz
Maßnahmen
des Bundes nach dem Arbeitssicherstellungsgesetz
Wehrtechnische
und militärische Forschung, Entwicklung und Erprobung einschließlich der
Beiträge zu den wissenschaftlichen Programmen der Nordatlantikpakt-Organisation
(NATO)
Leistungen
des Bundes nach den Gesetzen über
- den Einfluss von Eignungsübungen der Streitkräfte auf Vertragsverhältnisse
der Arbeitnehmer und Handelsvertreter sowie auf Beamtenverhältnisse
(Eignungsübungsgesetz)
- den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst
(Arbeitsplatzschutzgesetz)
- Sicherung des Unterhalts für Angehörige der zum Wehrdienst (Wehrübung)
einberufenen Wehrpflichtigen (Unterhaltssicherungsgesetz)
Vgl.
Erläuterungen zu Funktion 018
Vgl.
Erläuterungen zu Funktion 018
Behörden
und Einrichtungen nach dem Gesetz über den Bundesgrenzschutz
Vollzugsorgane
und -einrichtungen auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit
Allgemeine
öffentliche Ordnungsmaßnahmen im kommunalen Bereich
Maßnahmen
und Einrichtungen der Länder für den Brandschutz
Maßnahmen
der Länder im Zusammenhang mit den Aufgaben des Zivil- und Katastrophenschutzes
einschließlich des Verwaltungsaufwandes
Vgl.
Erläuterungen zu Funktion 018
Sonstige
Einrichtungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, z.B.
-
Bundesamt und Landesämter für Verfassungsschutz
- Kampfmittelbeseitigung
- Rettungsdienste
Soweit
gesondert veranschlagt
Hierzu
gehört auch die Arbeitslosenversicherung der Inhaftierten
Vgl.
Erläuterungen zu Funktion 018
Besondere
Aufgaben der Rechtspflege, z.B.
- Überregionale Einrichtungen im Interesse von Gesetzgebung, Rechtsprechung und
Verwaltung (Internationaler Seegerichtshof)
- Deutsches Patent- und Markenamt/Europäische Patentorganisation
- Internationale Organisationen des Rechtswesens im Ausland (vgl. auch Funktion
022)
- Schiedsgerichte und sonstiges Schlichtungswesen
Bundesamt
für Finanzen
Bundesfinanzverwaltung
(Zoll- und Vermögensverwaltung)
Bundesmonopolverwaltung
für Branntwein
Zollkriminalamt
Bundesamt
zur Regelung offener Vermögensfragen
Landesfinanzverwaltung
Verwaltung
des Allgemeinen Grundvermögens, soweit nicht von anderen Bereichen wahrgenommen
Verwaltung
des Allgemeinen Kapitalvermögens und Sondervermögens, soweit nicht in
Einzelfällen von anderen Bereichen wahrgenommen
Bundesschuldenverwaltung
Kassenverwaltungen,
soweit als besondere Einrichtungen veranschlagt
Schuldenverwaltung
der Länder, soweit besonders veranschlagt
Sonstige
Angelegenheiten der Finanzverwaltung
Verteidigungslastenverwaltung
Zentrale
Besoldungs- und Versorgungsstellen, soweit Einrichtungen der Allgemeinen
Finanzverwaltung (vgl. auch Funktion 012)
Zentrale
Datenstelle der Länderfinanzminister
Vgl.
Erläuterungen zu Funktion 018
Unter
den jeweiligen Schularten sind die Ausgaben für öffentliche Schulen,
Privatschulen, Abendschulen und Einrichtungen des Fernunterrichts zuzuordnen.
Einbezogen werden dort Ausgaben für Personal, die Schulunterhaltung, Bau- und
andere Investitionen, für schulartspezifische Modellversuche, für Lehr- und
Lernmittel
(nicht
enthalten: Auslandsschulen, vgl. Funktion 024)
z.B.
- Schulaufsicht
- allgemeine Schulverwaltung
- Schulplanung
- nichtwissenschaftliche Prüfungsämter
- Aufwendungen für Schul- und Elternbeiräte, Schülervertretungen
- Einrichtungen für die Entwicklung von Lehrplänen, Ausbildungs- und
Prüfungsordnungen
Grundschulen
mit angegliedertem Schulkindergarten, angegliederter Vorklasse (die
Grundschulen umfassen grundsätzlich die Klassen 1 bis 4, in einigen Ländern die
Klassen 1 bis 6)
Auch
Grundschulen mit angeschlossener Orientierungsstufe
Vgl.
Erläuterungen zu Funktion 018
Auch
Gesamtschulen mit angeschlossener Grundschule, mit und ohne angeschlossener
gymnasialer Oberstufe
Nur
selbständige Einrichtungen, die keiner anderen Schulart angeschlossen sind
Sämtliche
Sonderschulen des allgemeinbildenden Bereichs, wie Sonderschulen für Seh-,
Körper-, Geistig- und Lernbehinderte sowie für Hörgeschädigte und für
Erziehungshilfe, auch Sonderschulen mit angegliederten schulvorbereitenden
Einrichtungen
(nicht
enthalten: Berufssonderschulen, vgl. Funktion 127; Ausgaben für den
integrativen Unterricht von Behinderten an Grund-, Haupt- und anderen
allgemeinbildenden Schulen, vgl. Funktion 112 bis 123; Sonderkindergärten, vgl.
Funktion 274)
Berufsschulen
(einschl. Berufsvorbereitungs- und Berufsgrundbildungsjahr)
Berufsaufbau-,
Berufsfachschulen
Fachoberschulen
Fachgymnasien
Berufs-
und technische Oberschulen
Berufs-
und Fachakademien mit fachschulähnlichen Abschlüssen
Fachschulen
aller Art (Fachschulen für Wirtschaft, Sozialpädagogik, Technik,
Landwirtschaft,
Gestaltung, Bibliothekare usw., aber ohne Verwaltungsfachschulen)
Schulen
des Gesundheitswesens
Berufliche
Schulzentren (auch mit angegliederter gymnasialer Oberstufe)
(nicht
enthalten: verwaltungsinterne Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung im
öffentlichen Dienst, vgl. Oberfunktionen 01, 03, 04)
Nicht
aufgliederbare Maßnahmen für allgemeinbildende und berufliche Schulen, z.B.
schulartübergreifende Maßnahmen wie Förderung
- des Schulsports
- von Schulwettbewerben
- des Schülerinnen- und Schüler- sowie Lehrerinnen- und Lehreraustauschs
- der Verkehrs- und Medienerziehung
Serviceeinrichtungen
für Schulen wie
- Medienzentren
- Schulberatungsstellen
- schulpsychologischer Dienst
- Schullandheime
(nicht
enthalten: Schülerwohnheime, Förderung von Schülerinnen und Schülern in Form
von individuellen Zuschüssen für Schulbücher, Klassenfahrten u.a. Ausgaben der
Bildungsförderung, vgl. Funktion 141)
Universitäten
Technische
Universitäten
Gesamthochschulen
Pädagogische
und theologische Hochschulen
Sonderforschungsbereiche
der Universitäten
Fernuniversitäten
Zuschüsse
an private Universitäten
(nicht
enthalten: Universitäten der Bundeswehr, vgl. Funktion 032)
Hochschulkliniken
Sonderforschungsbereiche
an Hochschulkliniken
Fachhochschulen
des Bundes
Verwaltungsfachhochschulen
der Länder
(soweit
nicht den für den betreffenden Fachbereich vorgesehenen Funktionen zugeordnet,
vgl. z.B. Funktion 031)
Musikhochschulen
Hochschulen
für bildende und darstellende Kunst
Hochschulen
für Film und Gestaltung
Zuschüsse
an private Kunsthochschulen
Nur
Zahlungen von Bund und Ländern an die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) als
Grund- bzw. Sonderfinanzierungen (für die Finanzierung des Normal- und Schwerpunktverfahrens
der Sonderforschungsbereiche und Forschergruppen, des Heisenberg-,
Postdoktoranden-, Leibniz- und Gerhard-Hess-Programms, der
Habilitationsförderung, der Innovations- und Graduiertenkollegs, der
geisteswissenschaftlichen Zentren)
(nicht
enthalten: mit DFG-Mitteln finanzierte Ausgaben der Universitäten, vgl.
Funktion 131; der Hochschulkliniken, vgl. Funktion 132; der Kunsthochschulen,
vgl. Funktion 135; der Fachhochschulen, vgl. Funktion 136)
Vgl.
Erläuterungen zu Funktion 018
z.B.
- Studienberatung
-
Zuschüsse an Hochschul-Informations-System (HIS)
-
Hochschulrektorenkonferenz
-
Wissenschaftsrat
-
Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen
-
wissenschaftliche Prüfungsämter
-
zentrale Forschungsmittel für Hochschulen
Schüler-BAföG
Stipendien
für Schülerinnen und Schüler
Förderung
nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (sog. Meister-BAföG)
individuelle
Zuschüsse an Schülerinnen und Schüler
oder deren Eltern für Schulbücher, Klassenfahrten und dgl.
(nicht
enthalten: Schülerinnen- und Schülerbeförderung,
vgl. Funktion 145)
BAföG
für Studierende
Mittel
der Hochbegabtenförderung
Zuschüsse
an Studentenwerke, soweit nicht Studentenwohnraumförderung
Zuschüsse
an Stiftungen für die Hochbegabtenförderung
Individuelle
Zuschüsse für den Studierendenaustausch
Landesämter
für Ausbildungsförderung
(nicht
enthalten: Fördermaßnahmen für den wissenschaftlichen Nachwuchs, vgl. Funktion
143; Studentenwohnraumförderung, vgl. Funktion 146)
Stipendien
für Doktoranden und Habilitanden
Stipendien
für Aufbaustudiengänge
Individuelle
Zuschüsse für den Wissenschaftleraustausch
Zuschüsse
an Stiftungen für die Doktoranden- und Habilitandenförderung
Fahrtkostenzuschüsse
an Schülerinnen und Schüler oder
deren Eltern
Kosten
für die Schülerinnen- und Schülerbeförderung (Zahlungen an Bus- oder andere
Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs)
Förderung
der Errichtung und Unterhaltung von Wohnheimen und Wohnungen für Studierende
Betrieb
landeseigener Wohnheime
(nicht
enthalten: Jugendarbeit, Tageseinrichtungen für Kinder, vgl. Oberfunktionen 26
und 27)
Förderung
der Durchführung einzelner Weiterbildungsmaßnahmen wie Informatik-, Sprach-,
Rhetorik,- Schweiß-, Elektronik-, Umweltkurse
Spezielle
Maßnahmen der Erwachsenen-, Frauen- und Seniorenbildung
Weiterbildungsmaßnahmen
für Landfrauen oder andere spezielle Zielgruppen
Sprachkurse
für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
(nicht
enthalten: Förderung der Jugendarbeit, vgl. Funktion 261; Zuschüsse an
Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Umschulungsmaßnahmen im Rahmen der
Arbeitsmarktförderung, vgl. Funktion 252; institutionelle Zuschüsse für
Bildungseinrichtungen, vgl. Funktionen 152 bis 156; Rehabilitationsmaßnahmen,
vgl. Funktion 314)
Einrichtung,
Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung
von Einrichtungen Dritter, z.B.
- Heimvolkshochschulen
- Volkshochschulen
Überbetriebliche
Lehrwerkstätten
Werkkunstschulen
Weiterbildungsstätten
Förderung
von Ausbildungszentren der Handwerks-, Industrie- und Handelskammern
Sprachschulen
(nicht als berufsbildende Schulen anerkannt)
Kulturpädagogische
Einrichtungen
(nicht
enthalten: Schulen, vgl. Oberfunktion 12; Musikschulen, vgl. Funktion 185;
verwaltungsinterne Schulen des öffentlichen Dienstes, vgl. Oberfunktionen 01,
03, 04; Jugendbildungsstätten, vgl. Funktion 271)
Einrichtung,
Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung
von Einrichtungen Dritter,
z.B. Studienseminare für die Ausbildung von Lehramtsanwärterinnen und
Lehramtsanwärtern
(nicht
enthalten: Hochschulen vgl. Oberfunktion 13; Vergütungen der Referendarinnen
und Referendare, vgl. Oberfunktion 12)
Einrichtung,
Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung
von Einrichtungen Dritter, z.B.
- Lehrerinnen- und Lehrerfortbildungsstätten
- Fahrt- und andere Kostenerstattungen an Teilnehmerinnen und Teilnehmer der
Fortbildungsmaßnahmen
Berufsakademien,
deren Abschluss einem Hochschulabschluss gleichgestellt ist
Einrichtung,
Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung
von Einrichtungen Dritter
(nicht
enthalten: Berufs- und Fachakademien mit fachschulähnlichen Abschlüssen, vgl.
Funktion 127)
Einrichtung,
Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung
von Einrichtungen Dritter
(nicht
enthalten: Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern, vgl. Funktion
164)
Einrichtung,
Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung
von Einrichtungen Dritter
(nicht
enthalten: Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern, vgl. Funktion
164)
Institutionelle
Förderung von Helmholtz-Zentren, Instituten der Max-Planck- und
Fraunhofer-Gesellschaft, Instituten der Blauen Liste (darunter: Institute der
Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried-Wilhelm-Leibniz), Akademien der
Wissenschaften
Einrichtung,
Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung
von Einrichtungen Dritter, z.B.
- Bundes-, Landes- und kommunale Forschungsanstalten
- außerhalb der Rahmenvereinbarung Forschungsförderung geförderte
Forschungsinstitute
- Zuschüsse an die Institute der Arbeitsgemeinschaft industrieller
Forschungsvereinigungen
- Landwirtschaftliche Lehr- und Versuchsanstalten
- Technologietransferstellen
- Innovationsberatungsstellen
- Geologische Landesämter
- Materialprüfämter
Institutionelle
Zuschüsse an internationale wissenschaftliche Einrichtungen wie CERN, EMBL
Einzelmaßnahmen
gemäß Kapitel 9 der NABS1):
- Weltraumforschung (einschließlich Astronomie und Astrophysik)
- angewandte Forschung zu Wettersatelliten
-
Satellitenfernerkundung
- Erderkundungssatelliten
- Trägersystem
- Weltraumlaboratorien
- Raumfahrt
Einzelmaßnahmen
gemäß Kapitel 7 der NABS1):
Forschung zur
- Verbesserung
der industriellen Produktivität
- Entwicklung
industrieller Erzeugnisse
- Werkstoff-,
Fertigungs- und Verfahrensentwicklung
FuE-Maßnahmen
auf den Gebieten
- Luft- und
sonstiger Fahrzeugbau
- Elektronik
und Nachrichtentechnik
-
Softwareentwicklung
Förderung
des Technologietransfers sowie von Produkt- und Verfahrensinnovationen
Einzelmaßnahmen
gemäß Kapitel 5 der NABS1):
FuE zur
- Erforschung fossiler Energiequellen
- Erforschung der Sonnen-, Windenergie und anderer erneuerbarer Energiequellen
- Kernspaltung
- Behandlung und Beseitigung radioaktiver Abfälle
- Stilllegung von Kernkraftwerken
- rationellen Nutzung der Energie
Einzelmaßnahmen
gemäß Kapitel 4 der NABS1):
FuE
- zur medizinischen Forschung
- zur Chirurgie
- zur Präventivmedizin
- zur Bio-, Arbeits- und Sozialmedizin
- zur Ernährung und Lebensmittelhygiene
- zu Drogenmissbrauch und Suchtgefahren
- zum Gesundheitswesen
Einzelmaßnahmen
gemäß Kapitel 3 der NABS1):
FuE
- zum Schutz der Atmosphäre und des Klimas
- zur Luft- und Wasserverschmutzung
- zur Lärmbekämpfung
- zum Arten- und Biotopschutz
- zum Schutz gegen Naturkatastrophen und Strahlenbelastung
Einzelmaßnahmen
gemäß Kapitel 6 der NABS1):
FuE zur
- Tierhaltung
- Fischerei- und Fischzucht
- Veterinärmedizin
- Erzeugung pflanzlicher Produkte
- Forst- und Holzwirtschaft
Einzelmaßnahmen
gemäß Kapitel 8 der NABS1):
FuE
- zur allgemeinbildenden und beruflichen Aus- und Fortbildung
- zur Kultur, Betriebsführung, Verbesserung der Arbeitsbedingungen, politischen
und sozialen Struktur der Gesellschaft
- zum sozialen Wandel
- zu gesellschaftlichen Prozessen und sozialen Konflikten
Einzelmaßnahmen
gemäß Kapitel 2 der NABS1):
FuE
- zur Raumordnung
- zum Bau und der Ausstattung von Gebäuden
- zum Straßen-, Schienen- und Wasserwegebau
- zum Rohrleitungsbau
- zu Küstenschutz-, Industrieanlagen- und anderen Ingenieurbauten
- zur Wasserversorgung
- zu Telekommunikationsnetzen
Verkehrssystemforschung
Einzelmaßnahmen gemäß Kapitel 1 der NABS1):
Bergbau-,
Erdöl- und Erdgasprospektion
Erforschung
- der Meeresböden
- der Erdkruste
- des Erdmantels
- der Binnengewässer und Meere
- der Atmosphäre
Einzelmaßnahmen
gemäß Kapitel 11/12 der NABS1):
- nicht zielorientierte Forschung auf dem Gebiet der Natur-, Ingenieur-,
Geistes- und Sozialwissenschaften
- nicht zielorientierte FuE-Programme der Grundlagenforschung
Einrichtung,
Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung
von Einrichtungen Dritter
(nicht
enthalten: Förderung einzelner Theateraufführungen, Musikfestivals, Lesungen
usw., vgl. Funktionen 191 bis 193; Kultureinrichtungen im Ausland, vgl.
Funktion 024)
Theater,
Opernhäuser
Berufsorchester
(soweit nicht Teil eines Theaters)
Chöre
Musikhallen
Museen
Sammlungen
permanente
Kunstausstellungen
Heimat-,
Literatur- und Musikarchive
Tierparks
Aquarien
Botanische
Gärten
(nicht
enthalten: Landschaftsparks, vgl. Funktion 321)
Jugendmusikschulen
(nicht
enthalten: berufsbildende Schulen, vgl. Funktion 127)
Büchereien
Lesehallen
Jugend-
und Wanderbüchereien
Einrichtungen
des Bibliothekswesens
Musikbibliotheken
(nicht
enthalten: wissenschaftliche Bibliotheken, wissenschaftliche Archive, vgl.
Funktion 162; Medienstellen der Schulen, vgl. Funktion 129)
Kommunale
Kinos
Kulturzentren
Sternwarten
(soweit nicht Forschungseinrichtungen)
Einrichtungen
des Filmwesens
Einrichtungen
der Heimatpflege
Institutionelle
Förderung von Zirkussen
Institutionelle
Förderung von Gesellschaften zur Pflege und Verbreitung des Werkes von Literaten
(nicht
enthalten: Dorf- und Gemeinschaftshäuser sowie Stadt- und Mehrzweckhallen, vgl.
Funktion 439; Sporthallen, vgl. Funktion 323; Sammlungen und Archive, vgl.
Funktionen 162 bis 183; Kunstschulen u.ä. kulturpädagogische Einrichtungen,
vgl. Funktion 153; institutionelle Förderung von Gesellschaften, deren primäre
Aufgabe es ist, spezielle Kultureinrichtungen wie Theater, Museen oder Archive
zu betreiben, vgl. Funktionen 181 bis 186)
Landesämter
für Denkmalpflege
Verwaltung
staatlicher Schlösser und Gärten
(nicht
enthalten: Einrichtungen des Bibliothekswesens, vgl. Funktion 186; Naturschutzverwaltung,
vgl. Funktion 331; Landesdenkmalämter und Verwaltungsstellen staatlicher
Schlösser, wenn der Schwerpunkt bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung der
Schlösser und Denkmale liegt, vgl. Funktion 195)
(nicht
enthalten: Kulturelle Angelegenheiten im Ausland, vgl. Funktion 024)
Förderung
von
- Theaterfestivals
- Musikfestspielen
- Rockkonzerten
Kulturpreise
für Theater und Musik
Durchführung
gesondert veranschlagter Einzelmaßnahmen im Bereich Theater und Musikpflege
Förderung
einzelner Ausstellungen
Förderung
der bildenden Künste
Arbeitsstipendien
und Kunstpreise für bildende Künstlerinnen und Künstler
Durchführung
gesondert veranschlagter Einzelausstellungen
Filmförderung
(Kino- und Fernsehfilm)
Förderung
von Filmfestivals, Heimat-, Brauchtumsfesten und der Literatur
Literatur-
und allgemeine Kunstpreise
Arbeitsstipendien
für Schriftstellerinnen und Schriftsteller
Durchführung
gesondert veranschlagter Filmfestivals
Heimat-
und Brauchtumsfeste
Einrichtungen
- Schlösser und Burgen mit künstlerischer und historischer Bedeutung
- Denkmale
- Ausgrabungsstätten
- Mahnmale und Gedenkstätten
Zuschüsse
für die Erhaltung, die Restaurierung und den Wiederaufbau von Bau-, Boden- und
Kunstdenkmalen
(nicht
einzubeziehen: Schlösser, die als Gebäude für andere Einrichtungen dienen -
z.B. Forschungsinstitut, vgl. Funktionen 162 bis 165; Weiterbildungsstätte,
vgl. Oberfunktion 15 -)
Zuschüsse
an Religionsgemeinschaften
Förderung
von Einzelmaßnahmen für religiöse Zwecke
(nicht
enthalten: Zuschüsse an Religionsgemeinschaften für die Errichtung und
Unterhaltung von Schulen, vgl. Funktionen 112 bis 127; für Sozialeinrichtungen,
vgl. Oberfunktionen 23/24; für Gesundheitseinrichtungen, vgl. Oberfunktion 31)
Personal-
und sächliche Verwaltungsausgaben der Behörden, Ämter und sonstigen
Verwaltungsstellen und gegebenenfalls Bauten und Beschaffungen. Hierzu gehört
auch die Erstattung von Verwaltungskosten
Andere
bei den Verwaltungsstellen veranschlagte Einnahmen und Ausgaben für laufende
Zwecke usw. sind den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen
Hierzu
gehören auch Aufsichts- und Prüfungsämter für Sozialversicherung
Aufwendungen
für die Einbeziehung der in Werkstätten beschäftigten Behinderten in die
Sozialversicherung
Zuschüsse
an die Rentenversicherung
Zuschüsse
an die knappschaftliche Rentenversicherung/hüttenknappschaftliche
Zusatzversicherung im Saarland
Aufwand
des Bundes und der Länder als Träger der Unfallversicherung nach der
Reichsversicherungsordnung
Fremdrenten
in der Unfallversicherung
Zuschüsse
an
- die Seeberufsgenossenschaft für die Unfallversicherung der Kleinbetriebe der
See- und Küstenfischerei
- die Träger der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
Leistungen
und Erstattungen an die Träger der Krankenversicherung (ohne knappschaftliche
Krankenversicherung)
Zuschüsse
an die Bundesanstalt für Arbeit
Leistungen
und Erstattungen an die Träger der Pflegeversicherung
z.B.
Zusatzversorgungskassen des Öffentlichen Dienstes
Leistungen
der Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG)
Hier werden auch solche Ausgaben nachgewiesen, die den Trägern der Sozialhilfe
durch Zuschüsse an Träger der freien Wohlfahrtspflege entstehen, wenn diese
Mittel zur Durchführung von individuellen Hilfeleistungen bestimmt sind
Hier
sind sämtliche Einnahmen im Zusammenhang mit der Gewährung von Leistungen nach
dem BSHG zuzuordnen
(nicht
enthalten: Zuwendungen nach dem BSHG an Dritte zur institutionellen oder
pauschalen Förderung, vgl. Funktion 236)
Leistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Hier sind auch die Einnahmen in Form von Kostenbeiträgen, Erstattungen von
Sozialleistungsträgern und Leistungen Unterhaltspflichtiger zu verbuchen
Errichtung,
Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen sowie Förderung von
Einrichtungen Dritter,
z.B. Einrichtungen für Behinderte, für Wohnungslose, Pflegeeinrichtungen,
Einrichtungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge
(nicht
enthalten: Einrichtungen der Jugendhilfe, vgl. Oberfunktion 27; Einrichtungen
der Kriegsopferversorgung, vgl. Funktion 242)
Zahlungen
an andere Träger der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege
(nicht
enthalten: Zuschüsse für personenbezogene Einzelmaßnahmen, vgl. Funktion 234)
Aufwendungen
für Kriegsbeschädigte, Kriegshinterbliebene, ihnen gleichgestellte Personen und
für Angehörige von Kriegsgefangenen nach dem Bundesversorgungsgesetz, dem
Gesetz über die Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen, dem
Häftlingshilfegesetz, dem Soldatenversorgungsgesetz, dem Gesetz über den
zivilen Ersatzdienst
Entschädigungsleistungen
für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung nach dem
Bundesentschädigungsgesetz und den landesrechtlichen Vorschriften
Sonstige
Wiedergutmachungsleistungen, z.B.
- Sicherung und Betreuung der Friedhöfe ehemaliger jüdischer Gemeinden
- Stiftung „Hilfswerk 20. Juni 1944“
Aufnahme
von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern
Maßnahmen
zur Förderung der Integration von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und
Vertriebenen
Leistungen
für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und Vertriebene außerhalb der
Sozialhilfe, z.B.
- Hilfen an deutsche Vertriebene im Ausland
- Eingliederungshilfen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und für
ehemalige
politische Häftlinge
- Entschädigungen an ehemalige Kriegsgefangene
(nicht
enthalten: Kulturausgaben, vgl. Oberfunktionen 18 und 19; Sprachkurse, vgl.
Funktion 151)
Ausgaben
für die Kriegsopferfürsorge,
Leistungen an Beschädigte und Hinterbliebene
nach dem Bundesversorgungsgesetz, ihnen gleichgestellte Personen sowie an
Angehörige von Kriegsgefangenen
Andere
Aufgaben im Zusammenhang mit Folgen von Krieg und politischen Ereignissen, z.B.
- Aufwendungen für Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft
- Angelegenheiten der Suchdienste und der Deutschen Dienststelle (WASt)
Leistungen
auf Grund des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes, z.B.
- Beseitigung deutscher Munition auf nicht bundeseigenen Liegenschaften
- Nachversicherung nach § 99 AKG, Versorgungs- und Schadensersatzansprüche nach
§ 5 AKG
Leistungen
auf Grund des Reparationsschädengesetzes
Stiftung
für ehemalige politische Häftlinge
Heimkehrerstiftung
Unterstützung
für deutsche Minderheiten in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa einschließlich
nichteuropäischer Nachfolgestaaten der UdSSR
252 Hilfe für
Berufsausbildung, Fortbildung und Umschulung
Arbeitsmarktpolitische
Maßnahmen, und zwar Hilfen, die der sozialen Sicherung dienen
Arbeits-
und Berufsförderung von Jugendlichen
Europäischer
Sozialfonds
Förderung
überregionaler Einrichtungen oder von Modelleinrichtungen
Verbesserung
der Beschäftigungssituation, z.B. durch
- Berufliche Fortbildung und Umschulung von Arbeitskräften
- Qualifizierungs- und Anpassungsmaßnahmen (z.B. für ältere Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer und andere Problemgruppen des Arbeitsmarktes)
(nicht
enthalten: berufsvorbereitende Maßnahmen, d.h. Förderung der individuellen Aus-
und Fortbildung in einem Beruf, vgl. Funktion 151)
z.B.
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und andere arbeitsmarktpolitische Maßnahmen
Durchführung
der Arbeitsschutzvorschriften, personalärztlicher Dienst
Einrichtungen
des Arbeitsschutzes und der Gewerbeaufsicht
Leistungen
gemäß §§ 11 und 12 ggf. in Verbindung mit §§ 82 und 83 SGB VIII von
öffentlichen und anderen Trägern einschließlich Zuwendungen für
Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterfortbildung anderer Träger in diesem Bereich
und einschließlich internationaler Zahlungsverpflichtungen (u. a. Jugendwerke)
Leistungen
gemäß §§ 13 bis 15 ggf. in Verbindung mit §§ 82 und 83 SGB VIII von
öffentlichen und anderen Trägern einschließlich Leistungen des Bundes für
Integrationsmaßnahmen
Leistungen
gemäß §§ 16 bis 21 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern
Leistungen
gemäß §§ 22 bis 26 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern
Leistungen
gemäß §§ 27 bis 42 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern
Leistungen
gemäß §§ 44 ff. SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern
Errichtung,
Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung
von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß §§ 11 und 12 ggf. in
Verbindung mit §§ 82 und 83 SGB VIII
Errichtung,
Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung
von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß §§ 13 bis 15 SGB VIII
Errichtung,
Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung
von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß §§ 16 bis 21 SGB VIII
Errichtung,
Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung
von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß §§ 22 bis 26 SGB VIII
Errichtung,
Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung
von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß §§ 27 bis 42 SGB VIII
Errichtung,
Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung
von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß §§ 44 ff. SGB VIII
einschließlich Kriseneinrichtungen und sozialpädagogischer Fortbildungsstätten
für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öffentlicher und anderer Träger der
Jugendhilfe
z.B.
Familienpolitische Programme
Schuldnerberatung
Leistungen an
Opfer von Gewalttaten
Sozialgesetzbuch
- Neuntes Buch (SGB IX) - (Schwerbehindertenrecht)
- Ausgleichsabgaben sowie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch
(SGB IX) -
- Fahrgeldausfälle für die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter
Hilfsmaßnahmen
bei Naturkatastrophen
Krankenhausfinanzierung,
Förderung einzelner Einrichtungen der Krankenversorgung
(nicht
enthalten: Hochschulkliniken, vgl. Funktion 132; Bundeswehrkrankenhäuser, vgl.
Funktion 032; Versorgungskrankenhäuser, vgl. Funktion 242; Gefängniskrankenhäuser,
vgl. Funktion 056)
Allgemeine
Maßnahmen, Gesundheits- und Verbraucherschutz (einschließlich Überwachung),
Gesundheitseinrichtungen, z.B.
-
Arznei- und Lebensmittelkontrolle
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
z.B.
- Deutsches Müttergenesungswerk
- Kongresse
z.B.
Bundes-/Landesgartenschau
Sportamt
(Einrichtungen der Stadtstaaten)
Sportanlagen
und -einrichtungen, z.B.
- Freizeitsportanlagen
- Schwimmbäder nur für sportliche Zwecke
- Sportärztliche Hauptberatungsstelle, Berlin
- Turn- und Sporthallen (ohne Schulturn- und -sporthallen, vgl. Oberfunktion
11/12)
Allgemeine
Förderung des Sports,
z.B. Zuwendungen an Sportverbände und -vereine
(nicht
enthalten: Förderung des Schulsports, vgl. Funktion 129)
Übrige
Aufgaben auf den Gebieten des Sports und der Erholung, z.B.
- Kleinsiedlungs- und Kleingartenwesen
- Nicht aufgeteilte überregionale Fördermaßnahmen
Umweltbundesamt
Bundesamt
für Naturschutz
Umweltämter
der Länder, z.B. Landesanstalten für Immissionsschutz
Ausgaben
für
- Sachverständige und Fachbeiräte
- Internationale Zusammenarbeit
- Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen
- Messnetze und -programme
- Veröffentlichungen
- Mitgliedschaften
Förderung von Vereinen (institutionell) sowie von Projekten von Vereinen und Verbänden
(nicht
enthalten: Ausgaben für Forschung und Entwicklung, vgl. Funktionen 173 und 177;
Fachinformationszentren, vgl. Funktion 162)
Bundesamt
für Strahlenschutz
Ausgaben
für
- Sachverständige und Fachbeiräte
- Internationale Zusammenarbeit
- Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen
- Untersuchungen zu Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen sowie
des Strahlenschutzes
- gesetzliche Ausgleichsansprüche
- Beteiligung an Internationalen Aktions- und Sanierungsprogrammen
- Endlagerung radioaktiver Abfälle
- staatliche Verwahrung von Kernbrennstoffen
Ausgleichszahlungen
nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (sog.
Fehlbelegungsabgabe)
Darlehen,
Zuweisungen und Zuschüsse für z.B.
- Förderung des sozialen Wohnungsbaues
- Wohnungsfürsorge für Verwaltungsangehörige
- Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
Rückflüsse
aus Darlehen
Sonstige
Angelegenheiten des Wohnungswesens, z.B.
- Ausstellungen und Wettbewerbe
- Beiträge an deutsche und internationale Verbände für das Wohnungswesen
Aufgaben
der Landesplanung und -entwicklung, Raumplanung und -ordnung, z.B.
- Förderung von Beispielmaßnahmen zur Verwirklichung der Raumordnungsgrundsätze
- Landesentwicklungsplan
- Landschaftsplanung
- Planungswettbewerbe
- Regionalplanung
- Zuschüsse und Beiträge an Verbände des Städtebaues und der Landes- bzw.
Raumplanung
Staatliche
Förderung kommunaler Einrichtungen sowie eigene Einrichtungen der Stadtstaaten,
soweit nicht anderen Bereichen zugeordnet (vgl. Funktionen 043, 321 und 322)
Förderung
städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in Städten und Dörfern nach
dem Baugesetzbuch, z.B. Finanzhilfen oder Ausgaben für
- Baumaßnahmen (z.B. Erneuerung ausgewählter denkmalswerter Gebäude und
historischer Stadtkerne)
- Städtebauliche Weiterentwicklung großer Neubaugebiete
- Versuchs- und Vergleichsbauvorhaben
- Wohnumweltverbesserung und Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung
Personal-
und sächliche Verwaltungsausgaben der Behörden, Ämter und sonstigen
Verwaltungsstellen und ggf. Bauten und Beschaffungen. Andere bei den
Verwaltungsstellen veranschlagte Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke
usw. sind den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen
z.B.
Agrarstrukturverwaltung, Verwaltung für Agrarordnung
Forstverwaltung,
soweit nicht Teil des Forstbetriebs (siehe Funktion 812)
Die
wasserwirtschaftlichen und kulturbautechnischen Maßnahmen sowie die
Küstenschutzmaßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur
und des Küstenschutzes” sind der Funktion 623 bzw. der Funktion 625 zugeordnet
Maßnahmen
im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“
Nationale
Maßnahmen zur Marktstützung
EU-Marktordnungsmaßnahmen
z.B.
- Absatzförderung
- Verbraucherberatung
- Beseitigung außergewöhnlicher Notstände in der Landwirtschaft
- Beteiligung an Messen, Ausstellungen und Lehrschauen im In- und Ausland
Ausgaben
und Einnahmen für Versuchsgüter, Versuchsfelder und ähnliche Einrichtungen
(nicht
enthalten, soweit mit Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen
verbunden, vgl. Hauptfunktion 1)
z.B.
- Fischereischutzboote
- Förderung der Fischerei
z.B.
- Beiträge und Zuschüsse an Verbände, Vereine und Einrichtungen im In- und
Ausland
- Bekämpfung der pflanzlichen und tierischen Schädlinge
- Pflanzliche Erzeugung
- Tiergesundheit und Tierschutz
- Tierzucht und Tierhaltung
z.B.
- Bergverwaltung
- Bundesamt für Wirtschaft
- Bundeskartellamt
- Wasserwirtschaftsverwaltung
z.B.
-
Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen
- Beiträge an die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO), Wien
(nicht
enthalten: Ausgaben für die Endlagerung, vgl. Funktion 342)
Demonstrationsvorhaben
zur rationellen Energiegewinnung und -verwendung und zur Nutzung der erneuerbaren Energien
Maßnahmen
im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“
Sonstige
Maßnahmen
Maßnahmen
im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“
Sonstige
Maßnahmen
Förderung
der Gaswirtschaft und sonstigen Energiegewinnung,
z.B. Bau von Ferngasleitungen und regionalen Erdgasleitungen
Bau
von Kohleheizkraftwerken
Fernwärmeversorgung
Kohleveredelungsanlagen
Steinkohlenbevorratung
zur Verbesserung der Energieversorgung in Krisenzeiten
Sonstige
Maßnahmen der Energie- und Wasserwirtschaft sowie des Kulturbaues, z.B.
- Beiträge an internationale Kommissionen oder Organisationen
- Kongresse usw.
- Nicht aufgegliederte Fördermaßnahmen
- Beiträge zu internationalen Rohstoffübereinkommen
z.B.
Hilfen für die Werft- und Stahlindustrie
Förderung
von Einrichtungen und Maßnahmen des Handwerks und des Kleingewerbes, z.B.
- Auf- und Ausbau sowie Unterhaltung der betriebstechnischen und
betriebswirtschaftlichen Beratungsstellen
- Beratungsmaßnahmen für Existenzgründungen
- Finanzierungshilfen für mittelständische gewerbliche Unternehmen
Nicht
aufgeteilte Fördermaßnahmen des verarbeitenden Gewerbes
Auf-
und Ausbau von Betriebsberatungsstellen (Unternehmens- und
Existenzgründungsberatungen)
Erfahrungsaustausch
im Handel
Mittelstandsförderung
zur Leistungssteigerung im Handel
Zwischenbetriebliche
Vergleiche
Beteiligung
an exportorientierten Messen, Weltausstellungen usw.
Pflege
der Wirtschaftsbeziehungen zum Ausland, z.B.
- Außenwirtschaftsberatungen
- Unterstützung von Außenhandelskammern
Beteiligungen
und Zuschüsse an Messen und Ausstellungen im Inland
Förderung
der Auslandswerbung für deutsche Messen und Ausstellungen u. ä.
(nicht
enthalten: Einrichtungen des kommunalen Marktwesens, vgl. Funktion 439)
z.B.
- nicht aufgeteilte Fördermaßnahmen des Handels
- Verbraucherberatungen und -vertretungen
z.B.
- Förderung der Fremdenverkehrsverbände
-
Förderung des Hotel-, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes
Banken
und sonstige Kreditinstitute, z.B.
- Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen
- Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel
Versicherungen,
z.B. Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen
Sonstiges,
z.B. Internationaler Währungsfonds
z.B.
- Beiträge an internationale Organisationen mit Sitz im Ausland
- Förderung des Normenwesens und der Gütekennzeichnung
- Inanspruchnahme aus Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen
- Nicht aufgeteilte Maßnahmen der allgemeinen Wirtschaftsförderung
Globale
oder überregionale Förderungsprogramme des Bundes und der Länder
Einzeln
veranschlagte bzw. objektbezogene Maßnahmen sind bei den entsprechenden
Funktionen nachzuweisen
Regionale
Hilfsmaßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftskraft durch Förderung der
Rationalisierung, Modernisierung, Umstellung, Erweiterung und Ansiedlung
gewerblicher Betriebe, z.B.
- betriebliche Investitionen in strukturschwachen Gebieten
- Existenzgründungsprogramm in der gewerblichen Wirtschaft
- Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen durch Ansiedlung, Erweiterung und
Rationalisierung von Produktionsbetrieben
Regionale
Hilfsmaßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftskraft
Strukturförderungsprogramme
Personal-
und sächliche Verwaltungsausgaben der Behörden und Ämter und ggf. Bauten und
Beschaffungen. Andere bei den Verwaltungsstellen veranschlagte Einnahmen und
Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden
Funktionen zuzuordnen
Straßenbauverwaltung,
Straßenverwaltung
Wasser-
und Schifffahrtsverwaltungen des Bundes und der Länder
Sonstige
Verwaltungsbehörden, z.B.
- Bundesamt für Güterverkehr
- Bundesanstalt für Straßenwesen
- Eisenbahn-Bundesamt
- Kraftfahrt-Bundesamt
Darunter
fallen auch Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Verbesserung
der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen
Darunter
fallen auch Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Verbesserung
der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen
Darunter
fallen auch Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Verbesserung
der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen
Darunter
fallen auch Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Verbesserung
der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen
Erhöhung
der Sicherheit im Straßenverkehr,
z.B. Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen zur Vermeidung von Verkehrsunfällen
Sonstige
Maßnahmen für den Straßenverkehr und das Straßenwesen, z.B.
- Beschaffung von technischem und wissenschaftlichem Material
- Veröffentlichungen
Aus-
und Neubau, Unterhaltung und Betrieb
- der Wasserstraßen und ihrer Anlagen
- von landeseigenen Häfen und Schifffahrtsanlagen (soweit nicht
Wirtschaftsunternehmen)
Besondere
Einrichtungen,
- Bundesanstalt für Gewässerkunde
- Bundesanstalt für Wasserbau
- Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
- Lotseinrichtungen
Beteiligung
an Bauvorhaben Dritter
Beteiligung
der Länder am Ausbau von Schifffahrtsstraßen und Kanälen
Schiffssicherheitsaufgaben
(Erstattung der Kosten an die See-Berufsgenossenschaft)
Zuweisungen
an kommunale Baulastträger zum Ausbau ihrer Hafenanlagen
Finanzhilfen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
und landesgesetzliche Regelungen zur Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs,
z.B.
Bau oder Ausbau von Verkehrswegen einschließlich Bau oder Ausbau von
Betriebshöfen, zentralen Werkstätten, P+R-Plätzen usw.
Maßnahmen
für Eisenbahnen
Europäische
Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (EUROCONTROL)
Flugsicherungsdienststellen
in Grönland und Island
Internationale
Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO)
Luftaufsichtsmaßnahmen
auf Flugplätzen
Schutzmaßnahmen
z.B.
- Luftfahrt-Bundesamt
- Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
- Maßnahmen und Einrichtungen zur Förderung der Luftfahrt
Einrichtungen
und Maßnahmen auf dem Gebiet der Meteorologie, z.B.
- Europäisches Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage (EZMW)
- Europäische Organisation zur Nutzung von meteorologischen Satelliten
(EUMETSAT)
- Flugwetterdienst
- Klimagutachten
z.B.
Rundfunkanstalt „Deutsche Welle“
Nicht
aufgeteilte Maßnahmen zur allgemeinen Förderung des Verkehrs,
z.B. Beiträge und Zuschüsse an nationale und internationale Vereine und
Organisationen
Wirtschaftsunternehmen
i.S. dieser Hauptfunktion sind öffentliche Unternehmen (vgl. Nr. 2.9.2 der
Allgemeinen Hinweise - AH-GF -)
(nicht
enthalten: Krankenhäuser, vgl. Funktion 312 und die dortigen Hinweise -
Hochschulkliniken, vgl. Funktion 132 -; Rundfunk- und Fernsehanstalten, vgl.
Funktion 772)
z.B.
- Domänen
- Gärtnereien
- Gutsbetriebe
- Mustergüter
- Versuchswirtschaften
- Weingüter
z.B.
Forstbetriebe
Unternehmen,
die mehrere Versorgungszweige umfassen
z.B.
- Fernheizwerke
- Maschinenzentralen
z.B.
- Abgeltung von Belastungen im Schienenverkehr
- Darlehen und Baukostenzuschüsse für Investitionen in die Schienenwege
- Sonstige Zuschüsse
Hafenbetriebe,
Umschlag- und Kaibetriebe
Die
Verwaltung des Allgemeinen Vermögens ist in der Regel Aufgabe der Finanz- und
Vermögensverwaltung (vgl. auch Funktion 061)
Grundvermögen, soweit die Grundstücke
nicht dem Betrieb eines Wirtschaftsunternehmens oder einer anderen Funktion
dienen und entsprechend veranschlagt sind,
z.B. Baumaßnahmen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Erwerb und
Verkauf, Finanzierungskosten, Unterhaltung und Bewirtschaftung
Bebaute Grundstücke,
z.B. Wohn- und Geschäftsgrundstücke
Grundstücksgleiche Rechte,
z.B.
Erbbaurechte, Erbpachtrechte, Nutzungsentschädigungen (Wassernutzungsgebühren
und sonstige den Grundstücken gleichzuachtende Rechte)
Unbebaute
Grundstücke, die von der Gebietskörperschaft selbst genutzt, vermietet oder
verpachtet sind, z.B.
- Grundstücke, die zur Weiterveräußerung oder späteren Bebauung in eigener
Regie bestimmt sind oder deren Verwendungszweck noch nicht feststeht
- Landwirtschaftlich genutzte Einzelgrundstücke (Äcker, Kleingärten,
Obstländereien, Wiesen), soweit sie nicht den landwirtschaftlichen Betrieben
zuzuordnen sind
- Sonstige Grundstücke, Teiche, Seen, Grünanlagen usw.
Einnahmen
und Ausgaben, die sich auf die Geldvermögensbestände beziehen und nicht zum
Verwaltungsvermögen, Grundvermögen, Sondervermögen oder dem Vermögen der
Wirtschaftsunternehmen gehören. Zu den Geldvermögensbeständen in diesem Sinne
rechnen Wertpapiere, Bankguthaben, sonstige Forderungen
Beteiligungen
an Wirtschaftsunternehmen, die nur der Kapitalanlage dienen
Erbschaften
des Fiskus, soweit es sich nicht um Sachwerte handelt
Zinseinnahmen
aus Darlehensgewährungen
Vermögensbestände
und Einrichtungen, die in der Form von Sondervermögen verwaltet oder
bewirtschaftet werden und nicht nach ihrer Zweckbindung anderen Funktionen
zugeordnet sind
Einnahmen
und Ausgaben für den Gesamthaushalt
Ausgaben
und Einnahmen im Zusammenhang mit der Schuldenaufnahme
Dieser
Oberfunktion sind Personalausgaben der Obergruppe 44 „Beihilfen,
Unterstützungen und dgl.“, soweit nicht für Versorgungsempfängerinnen und
Versorgungsempfänger, zuzuordnen, die im Haushaltsplan bzw. in den Einzelplänen
zentral veranschlagt sind und nicht nach Funktionen aufgeteilt werden können:
- Gruppe 441 Beihilfen
- Gruppe 443 Fürsorgeleistungen und Unterstützungen
Unter
dieser Oberfunktion sind auch die Personalausgaben der Obergruppe 45 „Sonstige
personalbezogene Ausgaben“, soweit nicht für Versorgungsempfängerinnen und
Versorgungsempfänger, nachzuweisen, die nicht nach einzelnen Funktionen
aufgeteilt werden können
Allgemeine
Rücklagen
Fonds,
Stöcke
Spezielle
Rücklagen
-
Rücklagen zur Erfüllung bestimmter Aufgaben
Einnahmen
und Ausgaben verschiedener Art, die nicht einer bestimmten Funktion zugeordnet
werden können
Abdeckung
von Fehlbeträgen aus Vorjahren gem. § 25 BHO/LHO sowie Übertragung von
Überschüssen
Dieser
Oberfunktion sind die Ausgaben der Obergruppen 38 und 98 „Haushaltstechnische
Verrechnungen“ zuzuordnen.