Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 31 vom 19.8.2003 Seite 781 bis 802

Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung RdErl. des Innenministeriums v. 11.07.2003 - IR 0.02.3 - 45 -
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Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung RdErl. des Innenministeriums v. 11.07.2003 - IR 0.02.3 - 45 -

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Verhütung und Bekämpfung von Korruption
in der öffentlichen Verwaltung

RdErl. des Innenministeriums v. 11.07.2003
- IR 0.02.3 - 45 -

Mein RdErl. vom 12.04.1999 wird wie folgt geändert:

1
Nr. 3.1.3, erster Satz, wird wie folgt gefasst:

Vor Erteilung eines öffentlichen Auftrags mit einem Wert über 25.000 Euro bei einer Vergabe nach der VOL/A  beziehungsweise über 50.000 Euro bei einer Vergabe nach der VOB/A  sowie Vergaben nach der VOF (jeweils Nettoauftragswert nach Abzug der Umsatzsteuer) fragt die Vergabestelle - bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte bereits vor Absendung  der Information nach § 13 Vergabeverordnung -  bei der Informationsstelle nach, ob Eintragungen hinsichtlich des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, vorliegen.

2
Nr. 3.2, zweiter Satz, wird wie folgt gefasst:

Bei allen Vergabeverfahren (ausgenommen Freihändige Vergaben bis 5.000,- Euro) ist von den (auch gemeinschaftlichen) Bietern oder Bewerbern mit dem Angebot jeweils eine Er­klärung gemäß Anlage 2 abzugeben.

3
Nr. 3.4 wird wie folgt gefasst:

Beträgt die Zuwendung oder bei Finanzierung durch mehrere Stellen der Gesamtbetrag der Zuwendung mehr als 500.000 €, ist der Zuwendungsempfänger im Zuwendungsbescheid grundsätzlich zu verpflichten, vor Vergabe eines Auftrags mit einem Wert über 25.000 € bei Vergaben nach der VOL und /oder der VOF beziehungsweise 50.000 € bei Vergaben nach der VOB (jeweils Netto-Auftragswert nach Abzug der Umsatzsteuer) bei der Informationsstelle für Vergabeausschlüsse beim Finanzministerium NRW nachzufragen, ob Eintragungen über den vorgesehenen Bewerber oder Bieter vorliegen. Wird auf die obligatorische Verpflichtung gem. Satz 1 in Einzelfällen ausnahmsweise verzichtet, so hat die Bewilligungsbehörde die besonderen Gründe hierfür aktenkundig zu machen. Bei Eintragungen hat der Zuwendungsempfänger die Bewilligungsbehörde vor der Vergabe des Auftrags zu unterrichten.

Bei Anfragen dieser Zuwendungsempfänger an die Informationsstelle ist eine Kopie des Zuwendungsbescheides beizufügen.

4
Nr. 3.8, erster Absatz, wird wie folgt gefasst:

Auf folgende Verfahrensmöglichkeit zur Verhütung von Korruption wird hingewiesen:

Bei Vergaben mit einem Auftragswert über 25.000 Euro und bei Bauleistungen mit einem Auftragswert über 50.000 Euro (jeweils Netto-Auftragswert nach Abzug der Umsatzsteuer) wird eine Sicherungskopie des Angebotes bzw. von genau bezeichneten Teilen des Angebotes vom Bieter verlangt, um nachträgliche Manipulationen der Preise oder anderer preisrelevanter Angaben erkennen zu können.

5
Nr. 3.8, vorletzter Absatz, wird wie folgt gefasst:

Wird eine Sicherungskopie verlangt, ist in den Vergabeunterlagen hervorgehoben darauf hinzuweisen, dass

- diese gleichzeitig mit dem Angebot abzugeben ist,

- deren nicht gleichzeitige Abgabe zum Ausschluss des Angebots von der Wertung führt und

- im Laufe der Wertung festgestellte Abweichungen der Sicherungskopie vom geöffneten Original den Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung zu Folge haben.

6
Anlage 1 wird wie folgt gefasst:

Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat I.3 (Moderne Verwaltung)
40190 Düsseldorf
Tel. 0211 / 837-01

Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat IV 2
40190 Düsseldorf
Tel. 0211 / 4972-0

Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Innenrevision
40190 Düsseldorf
Tel. 0211 / 871-01
innenrevision@im.nrw.de

Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Innenrevision
40190 Düsseldorf
Tel. 0211 / 8792-0

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit
des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat 112
40190 Düsseldorf
Tel. 0211 / 8618-50

Ministerium für Gesundheit,
Soziales, Frauen und Familie
des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat I 1
40190 Düsseldorf
Tel. 0211 / 855-3361

Ministerium für Schule,
Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen
Organisationsreferat
40190 Düsseldorf
Tel. 0211 / 896-03

Ministerium für Wissenschaft
und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat 323
40190 Düsseldorf
Tel. 0211 / 896-4104

Ministerium für Städtebau und Wohnen,
Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen
Organisationsreferat
40190 Düsseldorf
Tel. 0211 / 3843-0

Ministerium für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat I-4
40190 Düsseldorf
Tel. 0211 / 4566-222

Ministerium für Verkehr, Energie
und Landesplanung des Landes Nordrhein-Westfalen
Organisationsreferat
40190 Düsseldorf
Tel. 0211 / 837-02

- MBl. NRW. 2003 S. 784