Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 31 vom 19.8.2003 Seite 781 bis 802
Schulbauförderung - Rückforderung der Landeszuwendung bei Zweckentfremdung kommunaler, vom Land geförderter Schulgebäude Gem. RdErL d. Innenministeriums – 33.50.20.32-2448/03 -, d. Finanzministeriums u. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder v. 15.07.2003 |
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Schulbauförderung - Rückforderung der Landeszuwendung bei Zweckentfremdung kommunaler, vom Land geförderter Schulgebäude Gem. RdErL d. Innenministeriums – 33.50.20.32-2448/03 -, d. Finanzministeriums u. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder v. 15.07.2003
6022
Schulbauförderung -
Rückforderung
der
Landeszuwendung bei Zweckentfremdung kommunaler,
vom Land
geförderter Schulgebäude
Gem. RdErL d. Innenministeriums – 33.50.20.32-2448/03 -,
d.
Finanzministeriums u. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder
v.
15.07.2003
Nr. 1 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
1
Nach den zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Schulbauförderrichtlinien war
die Dauer der Zweckbindung einer gewährten Landeszuwendung im
Bewilligungsbescheid mit 20 Jahren festzulegen.
In Nr. 2.2 ist der Betrag von "10 000,- DM" zu ersetzen durch "5
113 EUR".
In Nr. 6 ist der zweite Satz wie folgt zu fassen:
Sie sind auf Schulbaumaßnahmen anzuwenden, deren Zweckbindungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Satz drei ist zu streichen.
Es ist folgende Nr. 7 anzufügen:
7
Die Geltungsdauer dieser Rückforderungsrichtlinien ist auf einen Zeitraum von
fünf Jahren nach In-Kraft-Treten befristet.