Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 35 vom 1.9.2003 Seite 897 bis 922

Objektabbildungskatalog Liegenschaftskataster NRW (OBAK-LiegKat NRW) RdErl. d. Innenministeriums v. 12.08.2003 - 36.3 - 7118
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Objektabbildungskatalog Liegenschaftskataster NRW (OBAK-LiegKat NRW) RdErl. d. Innenministeriums v. 12.08.2003 - 36.3 - 7118

II.

Innenministerium

Objektabbildungskatalog Liegenschaftskataster NRW
(OBAK-LiegKat NRW)

RdErl. d. Innenministeriums v. 12.08.2003
- 36.3 - 7118

1
Der bisherige "Objektabbildungskatalog Liegenschaftskataster NRW" (OBAK-LiegKat NRW) war den Katasterbehörden in einer Entwurfsfassung zur Verfügung gestellt worden. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre und zur Anpassung an die zwischenzeitliche Entwicklung wurde der OBAK-LiegKat NRW überarbeitet und in einer Neufassung als Sonderdruck herausgegeben. Der Broschürenerlass regelt ergänzend zu den allgemeinen Ausführungen des Liegenschaftskartenerlasses
1 den logischen Aufbau und den Inhalt des Grundrissnachweises der digitalen Liegenschaftskarte.

2
Struktur und Inhaltsbeschreibung der digitalen Liegenschaftskarte beruhen auf den von der "Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV)" beschlossenen Datenstrukturen (Datenmodellen) und der hieraus abgeleiteten "Einheitlichen Datenbankschnittstelle (EDBS)". Insbesondere die Festlegungen in den Anlagen sowie in Anhang B1 bzw. B2 zum OBAK-LiegKat NRW (Beschreibung der Datenelemente und deren Abbildung im digitalen Nachweis) gelten daher zugleich als Schnittstellenbeschreibung nach Nummer 4.2 Liegenschaftskartenerlass.

3
Die derzeitigen digitalen Nachweise der Katasterbehörden sollen mittelfristig durch Systeme ersetzt werden, die den Standards des von der "Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV)" erarbeiteten "Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystems" erfüllen. Der neu erstellte Anhang C zum OBAK-LiegKat NRW beschreibt, welche Veränderungen an bestehenden Datenbeständen vorgenommen werden müssen, damit der amtliche Nachweis den Migrationsvoraussetzungen nach dem Migrationskonzept des Landes entspricht.

4
Der OBAK-LiegKat NRW steht bis auf Weiteres unter der Homepage des Landesvermessungsamtes kostenfrei zum Download zur Verfügung. Analoge Exemplare werden vom Landesvermessungsamt auf Anforderung gegen Erstattung der Herstellungskosten gefertigt.

Der OBAK-LiegKat NRW ist in seiner Geltungsdauer zunächst bis zum 12.8.2008 begrenzt.

1  Vorläufige Regelungen für die Führung der digitalen Liegenschaftskarte (Liegenschaftskartenerlass) - RdErl. v. 24.04.1997 (n.v.) III C 3 - 7118

- MBl. NRW. 2003 S. 922