Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 38 vom 12.9.2003 Seite 1015 bis 1046
Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, dieses vertreten durch das Grenzschutzpräsidium West und dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Innenministerium zur gegenseitigen Unterstützung des Bundesgrenzschutzes und der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen anlässlich des Verdachts auf Vorliegen sprengstoffverdächtiger Gegenstände RdErl. d. Innenministeriums v. 8.8.2003 – - 41.2 – 6049/6037 - |
---|
Normkopf Norm Normfuß |
Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, dieses vertreten durch das Grenzschutzpräsidium West und dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Innenministerium zur gegenseitigen Unterstützung des Bundesgrenzschutzes und der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen anlässlich des Verdachts auf Vorliegen sprengstoffverdächtiger Gegenstände RdErl. d. Innenministeriums v. 8.8.2003 – - 41.2 – 6049/6037 -
I.
Vereinbarung
zwischen der Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch das Bundesministerium des Innern,
dieses vertreten durch das Grenzschutzpräsidium West
und dem Land Nordrhein-Westfalen,
vertreten durch das Innenministerium
zur gegenseitigen Unterstützung des Bundesgrenzschutzes und
der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen
anlässlich des Verdachts
auf Vorliegen sprengstoffverdächtiger Gegenstände
RdErl. d. Innenministeriums v. 8.8.2003 –
- 41.2 – 6049/6037 -
für den Bundesgrenzschutz
- das Grenzschutzpräsidium West,
- die Bundesgrenzschutzämter Köln und Kleve,
für das Land Nordrhein-Westfalen
- das Landeskriminalamt (bei der Anforderung von polizeilichen Entschärfern),
- die Bezirksregierungen (bei der Anforderung von
Sprengstoffspürhunden).
Nordrhein-Westfalen