Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 39 vom 17.9.2003 Seite 1047 bis 1090
Richtlinien zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen (ModR 2001) RdErl. des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom 17.5.2003 - IV B 4-31-728/03 |
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Richtlinien zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen (ModR 2001) RdErl. des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom 17.5.2003 - IV B 4-31-728/03
Richtlinien zur
Förderung der Modernisierung
von
Wohnraum in Nordrhein-Westfalen
(ModR
2001)
RdErl.
des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport
vom
17.5.2003 - IV B 4-31-728/03
Der
RdErl. vom 27.3.2001 (SMBl. NRW 2375) wird wie
folgt geändert:
Nummer 1.4 wird neu gefasst:
1.4
„Werden bauliche Maßnahmen nach diesen Richtlinien
gefördert, ist eine Kumulation mit Fördermitteln aus dem
Wohnraummodernisierungsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Wohnraum-Modernisierungsprogramm) zulässig. Die Summe der Förderung beider Programme darf die
Summe der Aufwendungen nicht übersteigen. Die Kumulationen
mit weiteren Förderprogrammen der KfW für den Wohnungsbestand sowie mit
Fördermitteln aus dem Landesprogramm „Rationelle Energieverwendung und Nutzung unerschöpflicher
Energiequellen“ – Programmbereich „Breitenförderung“ – in der
geltenden Fassung (SMBl. NRW. 751) ist ausgeschlossen„
- MBl. NRW. 2003
S. 1054