Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 39 vom 17.9.2003 Seite 1047 bis 1090

Richtlinien zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen (ModR 2001) RdErl. des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom 17.5.2003 - IV B 4-31-728/03
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Richtlinien zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen (ModR 2001) RdErl. des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom 17.5.2003 - IV B 4-31-728/03

Richtlinien zur Förderung der Modernisierung
von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen
(ModR 2001)

RdErl. des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport
vom 17.5.2003 - IV B 4-31-728/03

Der RdErl. vom 27.3.2001 (SMBl. NRW 2375) wird wie folgt geändert:

Nummer 1.4 wird neu gefasst:

1.4

Werden bauliche Maßnahmen nach diesen Richtlinien gefördert, ist eine Kumulation mit Fördermitteln aus dem Wohnraummodernisierungsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Wohnraum-Modernisierungsprogramm) zulässig. Die Summe der Förderung beider Programme darf die Summe der Aufwendungen nicht übersteigen. Die Kumulationen mit weiteren Förderprogrammen der KfW für den Wohnungsbestand sowie mit Fördermitteln aus dem Landesprogramm „Rationelle Energieverwendung und Nutzung unerschöpflicher Energiequellen“ – Programmbereich „Breitenförderung“ – in der geltenden Fassung (SMBl. NRW. 751) ist ausgeschlossen.

- MBl. NRW. 2003 S. 1054