Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 18 vom 14.5.2003 Seite 431 bis 444
Richtlinien zum Einsatz von satellitengeodätischen Verfahren im Vermessungspunktfeld Bek. d. Innenministeriums v. 15.04.2003 36.3 – 7132 |
---|
Normkopf Norm Normfuß |
Richtlinien zum Einsatz von satellitengeodätischen Verfahren im Vermessungspunktfeld Bek. d. Innenministeriums v. 15.04.2003 36.3 – 7132
II.
Richtlinien zum Einsatz von satellitengeodätischen
Verfahren
im Vermessungspunktfeld
Bek. d. Innenministeriums v.
15.04.2003 36.3 – 7132
Die „Richtlinien zum Einsatz von satellitengeodätischen Verfahren im Vermessungspunktfeld – GPS-Richtlinien –“ vom 02.09.2002 (n.v.)
36.4 – 7132 - werden wie folgt geändert:
1
Die Nr. 2.3.7 erhält folgende Fassung:
„2.3.7 Messung auf den Anschlusspunkten
Bei Nutzung des amtlichen Satellitenpositionierungsdienstes
SAPOS® (Nr. 2.1.4) kann auf die
Messung auf den Anschlusspunkten verzichtet werden, wenn die Koordinaten der
Anschlusspunkte im ETRS 89 und im Zielbezugssystem bekannt sind und damit die
Transformationsparameter nach Nr. 3.5.4 berechnet werden. Auf die Messung von
Kontrollpunkten (Nr. 2.3.6 Abs. 3) darf nicht verzichtet werden.“
2
Im Sachverzeichnis wird beim Stichwort „Referenzstation“ der Verweis auf Nr.
237 gestrichen und beim Stichwort „SAPOS®“ der Verweis auf Nr. 237 hinzugefügt.
- MBl.
NRW. 2003 S. 437