Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 28 vom 16.7.2003 Seite 677 bis 694
Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Innenministeriums v. 30.06.2003 – 55/20 (1.1) |
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Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Innenministeriums v. 30.06.2003 – 55/20 (1.1)
II.
Richtwerte für die Berücksichtigung
des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung
der nach dem Gebührengesetz
für das Land Nordrhein-Westfalen
zu erhebenden Verwaltungsgebühren
RdErl. d. Innenministeriums
v. 30.06.2003 – 55/20 (1.1)
Die Stundensätze für den Verwaltungsaufwand sind neu
berechnet worden. Sie betragen ab sofort für den
höheren Dienst 69 Euro
gehobenen Dienst 54 Euro
mittleren Dienst 43 Euro
einfachen Dienst 32
Euro
Eine vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik
Nordrhein-Westfalen erstellte detaillierte Übersicht ist als Anlage
beigefügt.
Anlage
- MBl. NRW. 2003 S. 688