Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2004 Nr. 1 vom 8.1.2004 Seite 1 bis 10

an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
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an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

G r u ß w o r t

an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen

zum Jahreswechsel 2003/2004

Nicht nur für unser Land, unsere Städte und Gemeinden, auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes ist ein schwieriges Jahr zu Ende gegangen. Die Einbrüche bei den Steuereinnahmen haben ihre Spuren in den öffentlichen Haushalten hinterlassen.

Mehr als 180 Städte, Gemeinden und Kreise können ihre Haushalte nicht mehr ausgleichen und führen deshalb ein Haushaltsicherungskonzept. Deutliche Einschnitte bei den kommunalen Ausgaben sowie bei den Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger sind die schmerzhafte, aber unausweichliche Konsequenz.

Deshalb ist es um so wichtiger, die kommunalen Finanzen zu konsolidieren. Die Bundesregierung hat hierfür 2002 die Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen eingerichtet, die im Mai 2003 ihre Ergebnisse vorgelegt hat. Ich bin sicher, dass die Ergebnisse der politischen Beratungen die finanzwirtschaftliche Basis und die Entscheidungsspielräume der Städte und Gemeinden langfristig stärken werden.

Auch die Landesregierung musste sich bei den Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2004/2005 den finanzwirtschaftlichen Gegebenheiten stellen. Neben den erforderlichen Einschnitten bei Sachmitteln und Investitionen mussten auch die Personalausgaben, die allein 41% der Landesausgaben ausmachen, in die Einsparmaßnahmen einbezogen werden.

Die Beamtinnen und Beamten des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen müssen deshalb Kürzungen beim Weihnachtsgeld hinnehmen. Auch bei den Versorgungsbezügen sind merkliche Veränderungen zu verzeichnen. Im vor uns liegenden Jahr wird es mit dem Wegfall des Urlaubsgeldes einen weiteren Einschnitt geben. Neben der Anhebung der Wochenarbeitszeit kommt in einigen Bereichen noch die Verlängerung der Lebensarbeitszeit hinzu. Diese Maßnahmen sind gewiss nicht populär, und niemand beschließt sie leichten Herzens! Als Beitrag zur Konsolidierung der äußerst angespannten öffentlichen Haushalte der Kommunen und des Landes sind sie aber unvermeidlich.

Eine große Herausforderung des vor uns liegenden Jahres – und sicher darüber hinaus – bleibt die Reform des öffentlichen Dienstrechts. Der öffentliche Dienst muss so ausgerichtet werden, dass er auch zukünftig seinen Aufgaben gerecht werden kann. Die Landesregierung hat dazu 2001 die Regierungskommission „Zukunft des öffentlichen Dienstes – öffentlicher Dienst der Zukunft“ eingesetzt. Der im Januar 2003 vorgelegte Kommissionsbericht beschreibt sowohl den Weg zu einem einheitlichen öffentlichen Dienst als auch Wege zu einer konsequenten Binnenmodernisierung. Die Landesregierung prüft derzeit die Möglichkeiten zur Umsetzung der vielfältigen Vorschläge.

Ich habe mich über das ganze Jahr in vielen Gesprächen immer wieder davon überzeugen können, dass Sie ungeachtet der schwierigen Gesamtsituation mit Ihrer engagierten Arbeit dazu beigetragen haben, den öffentlichen Dienst weiter zu modernisieren und die Qualität der Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger des Landes zu verbessern. Deshalb danke ich Ihnen für Ihren persönlichen Einsatz, den Sie im vergangenen Jahr geleistet haben. Diesen Gedanken verbinde ich mit dem Wunsch, auch zukünftig vertrauensvoll mit Ihnen zusammenarbeiten zu können.

Ihnen und Ihren Angehörigen wünsche ich ein Jahr 2004 voller Gesundheit, persönlicher Zufriedenheit und beruflichem Erfolg.

Dr. Fritz   B e h r e n s

Innenminister
des Landes Nordrhein-Westfalen