Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2004 Nr. 10 vom 10.3.2004 Seite 243 bis 278

Artikel I Die Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang zum Konzertexamen an der Hochschule für Musik Köln vom 6. Juli 1998 (ABl. NRW. 2 S. 930), in der Fassung der Änderungssatzung vom 23. Januar 2002 (ABl. NRW. 2 S. 18), wird wie folgt geändert:
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Artikel I Die Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang zum Konzertexamen an der Hochschule für Musik Köln vom 6. Juli 1998 (ABl. NRW. 2 S. 930), in der Fassung der Änderungssatzung vom 23. Januar 2002 (ABl. NRW. 2 S. 18), wird wie folgt geändert:

22308

2. Änderungssatzung zur Prüfungsordnung
für den Aufbaustudiengang zum Konzertexamen
an der Hochschule für Musik Köln
vom 17.2.2003

Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 41 Abs. 4 des Gesetzes über die Kunsthochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kunsthochschulgesetz – KunstHG) vom 20. Oktober 1987 (GV. NRW. S. 366), zuletzt geändert durch Gesetze vom 19. Oktober 1999 (GV. NRW. S. 577) und vom 9. November 1999 (GV. NRW. S. 590) hat die Hochschule für Musik Köln die folgende Satzung erlassen:

Artikel I

Die Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang zum Konzertexamen an der Hochschule für Musik Köln vom 6. Juli 1998 (ABl. NRW. 2 S. 930), in der Fassung der Änderungssatzung vom 23. Januar 2002 (ABl. NRW. 2 S. 18), wird wie folgt geändert:

1
In § 3 Abs. 4 wird folgender Satz angefügt:
„In der Studienrichtung Orchesterinstrumente sind zusätzlich drei Semesterwochenstunden Kammermusikunterricht zu belegen (je eine Semesterwochenstunde in den Semestern 1. bis 3.)."

2
In § 7 Abs. 1 wird Buchstabe a) wie folgt geändert
„ a) Nachweise für die ordnungsgemäße Teilnahme an den in der Studienordnung für den

Aufbaustudiengang zum Konzertexamen vorgesehenen Lehrveranstaltungen erbringt, und zwar:

- für alle Studienrichtungen: Einzelunterricht von sechs Semesterwochenstunden (eineinhalb Semesterwochenstunden je Semester)

- für die Studienrichtung Orchesterinstrumente zusätzlich: im ersten und zweiten Semester je ein Nachweis über die Teilnahme an den entsprechenden Hochschulorchestern sowie vom ersten bis dritten Semester je ein Nachweis über die Teilnahme am Kammermusikunterricht (eine Semesterwochenstunde je Semester)

- für die Studienrichtung Jazz – Instrumente zusätzlich: im ersten und zweiten Semester je ein Nachweis über die Teilnahme am Jazzorchester/Big Band.“

Artikel II
Übergangsregelung

Diese Satzung findet auf alle Studierenden Anwendung, die nach In-Kraft-Treten erstmalig für den Aufbaustudiengang zum Konzertexamen an der Hochschule für Musik Köln eingeschrieben sind. Studierende, die vor In-Kraft-Treten dieser Änderungssatzung im Aufbaustudiengang zum Konzertexamen an der Hochschule für Musik Köln eingeschrieben worden sind, legen die Prüfungen nach der bisher geltenden Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang zum Konzertexamen an der Hochschule für Musik Köln vom 6. Juli 1998 (ABl. NRW 2 S. 930) bzw. in der Fassung der Änderungssatzung der Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang zum Konzertexamen an der Hochschule für Musik Köln vom 23. Januar 2002 (ABl. NRW. 2 S. 18) ab; auf Antrag der Kandidatin/des Kandidaten können die Prüfungen auch nach dieser Änderungssatzung abgelegt werden, soweit die Voraussetzungen des § 7 erfüllt sind. Der Antrag auf Anwendung der Prüfungsordnung in der Fassung dieser Änderungsatzung ist unwiderruflich. Wiederholungsprüfungen sind nach der Prüfungsordnung abzulegen, nach der die Erstprüfung abgelegt wurde.

Artikel III

Der Rektor der Hochschule für Musik Köln wird ermächtigt, die Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang zum Konzertexamen in der neuen Fassung mit neuem Datum und fortlaufender Paragraphenfolge bekannt zu machen.

Artikel IV

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.04.2003 in Kraft. Sie wird im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Hochschule für Musik Köln vom 28. Juni 2002 sowie der Genehmigung des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 2. Oktober 2002.

Köln, den 17. Februar 2003

Der Rektor der Hochschule für Musik Köln

Prof. Josef    P r o t s c h k a

- MBl. NRW. 2004 S. 248