Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2004 Nr. 11 vom 17.3.2004 Seite 279 bis 296
Gebührenordnung für die Fortbildung der Zahnarzthelferinnen und Zahnarzthelfer oder der ZahnMedizinischen Fachangestellten zur Assistentin oder zum Assistenten für zahnärztliches Praxismanagement vom 29. November 2003 |
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Gebührenordnung für die Fortbildung der Zahnarzthelferinnen und Zahnarzthelfer oder der ZahnMedizinischen Fachangestellten zur Assistentin oder zum Assistenten für zahnärztliches Praxismanagement vom 29. November 2003
2123
Gebührenordnung für die
Fortbildung
der Zahnarzthelferinnen und
Zahnarzthelfer oder
der ZahnMedizinischen Fachangestellten zur Assistentin
oder zum Assistenten für zahnärztliches
Praxismanagement
vom 29. November 2003
Inhalt
§ 1 Aufnahmeprüfung
§ 2 Fortbildungslehrgang/Ratenzahlung/ Rücktritt
§ 3 Abschlussprüfung
§ 4 Geschlechtsspezifische Bezeichnung
§ 5 In-Kraft-Treten
Die Kammerversammlung der Zahnärztekammer
Westfalen-Lippe hat in ihrer Sitzung am 29. November 2003 aufgrund des § 23
Abs. 1 des Heilberufsgesetzes (HeilBerG) vom 9. Mai 2000
(GV. NRW. S. 403), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2002 (GV. NRW. S. 641), in Verbindung mit § 46 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG)
vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), zuletzt geändert durch Verordnung vom
25. November 2003 (BGBl. I S. 2304), folgende Gebührenordnung für die
Fortbildung der Zahnarzthelferinnen und Zahnarzthelfer oder der
ZahnMedizinischen Fachangestellten zur Assistentin oder zum Assistenten für
zahnärztliches Praxismanagement beschlossen:
§ 1 Aufnahmeprüfung
(1) Die Gebühr
für die Aufnahmeprüfung zur Teilnahme am Fortbildungslehrgang beträgt 85,- € je
Teilnehmer.
(2) Die Gebühr
wird fällig mit der Anmeldung zur Teilnahme an der Aufnahmeprüfung.
§ 2 Fortbildungslehrgang / Ratenzahlung /
Rücktritt
(1) Die Gebühr
für die Teilnahme am Fortbildungslehrgang beträgt 2.675,- € je Teilnehmer.
(2) Die Gebühr
wird fällig mit der Annahmeerklärung auf der Grundlage des Zulassungsbescheides
der Kammer.
(3) Die Gebühr
kann in vier Raten von je 668,75 € gezahlt werden. Die Raten werden fällig zu
Beginn des Fortbildungslehrganges und jeweils zu Beginn des dritten, sechsten
und letzten Monats der Aufstiegsfortbildung.
(4) Im Falle des
Rücktritts erfolgt Erstattung der Gebühren gem. Absatz 2, wenn der
Fortbildungsplatz noch rechtzeitig durch einen anderen Teilnehmer besetzt
werden kann, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25,- €.
§ 3 Abschlussprüfung
(1) Die Gebühr
für die Abschlussprüfung beträgt 215,- € je Teilnehmer.
(2) Die Gebühr
wird fällig mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung.
(3) Bei
Rücktritt von der Prüfung erfolgt Erstattung, abzüglich einer
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,- €.
§ 4 Geschlechtsspezifische Bezeichnung
Alle personenbezogenen Begriffe dieser Gebührenordnung werden im jeweiligen Einzelfall im amtlichen Sprachgebrauch in ihrer geschlechtsspezifischen Bezeichnung verwendet.
§ 5 In-Kraft-Treten
Diese Gebührenordnung für die Fortbildung
der Zahnarzthelferinnen und Zahnarzthelfer oder der ZahnMedizinischen
Fachangestellten zur Assistentin oder zum Assistenten für zahnärztliches
Praxismanagement tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt
für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.
Genehmigung der
Gebührenordnung für die Fortbildung der Zahnarzthelferinnen und Zahnarzthelfer
oder der ZahnMedizinischen Fachangestellten zur Assistentin oder zum
Assistenten für zahnärztliches Praxismanagement
Genehmigt:
Düsseldorf, den 27. Januar 2004
Ministerium für Gesundheit, Soziales,
Frauen und Familie
des Landes Nordrhein-Westfalen
Az.: III 7 - 0810.74.2 -
Im Auftrag:
G o d r y
Ausgefertigt zum Zwecke der
Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen.
Münster, den 29. Januar 2004
Dr. W.
D i e c k h o f f
Präsident der Zahnärztekammer
Westfalen-Lippe
- MBl. NRW. 2004 S. 289