Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2004 Nr. 11 vom 17.3.2004 Seite 279 bis 296
Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV zur LHO) RdErl. d. Finanzministeriums v. 13.2.2004 - I 3 - 0079 - 0.2 |
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Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV zur LHO) RdErl. d. Finanzministeriums v. 13.2.2004 - I 3 - 0079 - 0.2
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Verwaltungsvorschriften
zur Landeshaushaltsordnung (VV zur LHO)
RdErl. d. Finanzministeriums v. 13.2.2004 -
I 3 - 0079 - 0.2
Mein RdErl. v. 30.9.2003 (SMBl. NRW. 631) wird nach Beteiligung der obersten Landesbehörden und im Einvernehmen mit dem Landesrechnungshof wie folgt geändert:
1
Im Abschnitt III wird eine neue Nummer 9 eingefügt.
„9
zu Nr. 2.2 zu § 71:
9.1
Die neben den Zahlungen im Wege der Buchführung aufzuzeichnenden Bewirtschaftungsvorgänge
sind
9.1.1
die Festlegungen zu Lasten von Ausgabeermächtigungen und
Verpflichtungsermächtigungen,
9.1.2
die Erteilung von Zahlungsanordnungen,
9.1.3
die Erteilung von Änderungsanordnungen im Falle der Stornierung von
Zahlungsanordnungen,
9.1.4
die Erteilung von Änderungsanordnungen im Falle der Stundung, der
Niederschlagung oder des Erlasses von Forderungen,
9.1.5
die Anweisung von Kontobearbeitungshinweisen,
9.1.6
die Sollstellungen aufgrund von Zahlungsanordnungen.
9.2
Für die Buchung der in Nr. 9.1.1 bis Nr. 9.1.5 genannten
Bewirtschaftungsvorgänge sind die Stellen zuständig, denen die Bewirtschaftung
der Einnahmen, der Ausgaben und der Verpflichtungsermächtigungen übertragen
worden ist. Für die Buchung der in Nr. 9.1.6 genannten Sollstellungen sind die
Kassen zuständig.“
2
Die bisherigen Nummern 9 bis 23 werden die Nummern 10 bis 24.
3
In den als Anlage zu meinem RdErl. v. 30.9.2003 (SMBl. NRW. 631) gehörenden VV
zur LHO sind folgende redaktionelle Korrekturen vorzunehmen:
3.1
In Nr. 7.2 VV zu § 75 LHO ist die erste Unternummer von „7.2.2“ in „7.2.1“ zu
ändern.
3.2
In Nr. 11.3.9 VV zu § 79 LHO ist am Ende des Satzes die dort irrtümlich
aufgeführte Nummer „11.4.5“ zu streichen.
3.3
In Nr. 14.5 VV zu § 79 LHO ist die Nummerierung der Unterabsätze von „14.4.1“
in „14.5.1“, von „14.4.2“ in „14.5.2“ und von „14.4.3“ in „14.5.3“ zu ändern.
- MBl. NRW. 2004 S. 290