Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2004 Nr. 11 vom 17.3.2004 Seite 279 bis 296
Orientierungsdaten 2004 – 2007 für die Finanzplanung der Gemeinden (GV) des Landes Nordrhein-Westfalen (Orientierungsdaten 2004) RdErl. d. Innenministeriums v. 10.2.2004 - 3 - 33 - 41.40 - 9045/04 - |
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Orientierungsdaten 2004 – 2007 für die Finanzplanung der Gemeinden (GV) des Landes Nordrhein-Westfalen (Orientierungsdaten 2004) RdErl. d. Innenministeriums v. 10.2.2004 - 3 - 33 - 41.40 - 9045/04 -
II.
Innenministerium
Orientierungsdaten 2004 – 2007
für die Finanzplanung der Gemeinden (GV)
des Landes Nordrhein-Westfalen
(Orientierungsdaten 2004)
RdErl. d. Innenministeriums v. 10.2.2004
- 3 - 33 - 41.40 - 9045/04 -
Nachfolgend gebe ich gemäß § 24 Abs. 3 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) vom 14.5.1995 (GV. NRW. S. 516) im Einvernehmen mit dem Finanzministerium die Orientierungsdaten 2004 bis 2007 für die Finanzplanungen der Gemeinden (GV) des Landes Nordrhein-Westfalen bekannt. Die Tabelle mit den einzelnen Orientierungsdaten und eine Erläuterung sind als Anlage beigefügt.
Die Aufstellung des Orientierungsdatenerlasses für das Jahr 2004 war geprägt von erheblichen Unsicherheiten und Unwägbarkeiten in Bezug auf die aktuellen finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen von Land und Gemeinden (GV). Dazu zählen die Reform der Gemeindefinanzen, die Auswirkungen der Arbeitsmarktreformen mit der Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe für Erwerbslose ab 2005, das Vorziehen der dritten Stufe der Steuerreform sowie die Wirkungen aus dem Abbau von Steuervergünstigungen im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 des Bundes.
Mit der Billigung der Einigungsvorschläge des Vermittlungsausschusses durch Bundestag und Bundesrat am 19. Dezember 2003 sowie mit dem am 28. Januar 2004 verabschiedeten Gemeindefinanzierungsgesetz 2004/2005 liegen jetzt die wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erstellung von Orientierungsdaten 2004 bis 2007 für die Finanzplanungen der Gemeinden (GV) vor. Darüber hinaus konnten inzwischen die Ergebnisse der Steuerschätzung von November 2003 und der ersten drei Quartale 2003 der vierteljährlichen Kassenstatistik berücksichtigt werden.
Die Orientierungsdaten nehmen auch Bezug auf die wirtschafts- und finanzpolitischen Beschlüsse des Finanzplanungsrates vom März und November 2002 sowie vom Juni 2003.
Die Orientierungsdaten bestehen aus einem Tabellenteil, der die quantitative Grundlage für die Entwicklung der wesentlichen kommunalen Einnahmen und Ausgaben der Gemeinden (GV) in den Haushaltsjahren 2004 bis 2007 bildet. Zu einzelnen Positionen der Orientierungsdaten werden Hinweise gegeben, die eine qualitative Einschätzung der Rahmenbedingungen der kommunalen Finanzwirtschaft liefern.
An den in der Tabelle (vgl. Anlage) enthaltenen Daten können sich die Gemeinden (GV) bei der Erstellung und Fortschreibung der Finanzplanung für die Jahre 2004 bis 2007 entsprechend § 16 Abs. 1 StWG und §§ 75 Abs. 1 und 83 GO ausrichten.
Ich weise jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die Orientierungsdaten Durchschnittswerte für den Bereich des Landes sind und damit nur Anhaltspunkte für die individuelle gemeindliche Finanzplanung geben können. Es bleibt Aufgabe jeder Gemeinde (GV), anhand dieser Empfehlungen unter Berücksichtigung der örtlichen und strukturellen Besonderheiten die für ihre Finanzplanung zutreffenden bzw. erforderlichen Einzelwerte zu ermitteln und zu bestimmen. Dies gilt auch und besonders für die Schätzung der Gewerbesteuereinnahmen, die je nach den wirtschaftlichen Gegebenheiten vor Ort erheblich von der prognostizierten Durchschnittsentwicklung abweichen kann.
Anlage
- MBl. NRW. 2004 S.
291