Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2004 Nr. 16 vom 16.4.2004 Seite 395 bis 420
Vorschriften für das automatisierte Zeichnen der Liegenschaftskarte in Nordrhein-Westfalen (Zeichenvorschrift-Aut NRW - ZV-Aut) RdErl. d. Innenministeriums v. 19.3.2004 - 37.2 - 7118 |
---|
Normkopf Norm Normfuß |
Vorschriften für das automatisierte Zeichnen der Liegenschaftskarte in Nordrhein-Westfalen (Zeichenvorschrift-Aut NRW - ZV-Aut) RdErl. d. Innenministeriums v. 19.3.2004 - 37.2 - 7118
Vorschriften für das
automatisierte Zeichnen
der Liegenschaftskarte in Nordrhein-Westfalen
(Zeichenvorschrift-Aut NRW - ZV-Aut)
RdErl.
d. Innenministeriums v. 19.3.2004
- 37.2 - 7118
1
Mit
RdErl. v. 12.8.2003 - 36.3 - 7118, MBl. NRW., S. 922, ist der
Objektabbildungskatalog Liegenschaftskataster NRW (OBAK-LiegKat NRW) herausgegeben
worden. Die mit diesem Erlass korrespondierenden "Vorschriften für das
automatisierte Zeichnen der Liegenschaftskarte in Nordrhein-Westfalen" sind
an den OBAK-LiegKat NRW angepasst worden und werden nunmehr als
Broschürenerlass herausgegeben. Er ist künftig den amtlichen analogen Auszügen
aus der digitalen Liegenschaftskarte zu Grunde zu legen.
2
Der Broschürenerlass wird allen Katasterbehörden und den Dezernaten 33 der
Bezirksregierungen auf CD-ROM zur Verfügung gestellt. Weitere Exemplare können
vom Landesvermessungsamt gegen Erstattung der Herstellungskosten bezogen
werden.
3
Die ZV-Aut NRW ist in ihrer Geltungsdauer zunächst bis zum 15.3.2009 begrenzt.
-
MBl. NRW. 2004 S. 404