Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2004 Nr. 21 vom 25.5.2004 Seite 513 bis 526

Bekanntmachung einer Experimentierklausel zur Durchführung ausgewählter Beschaffungsvorhaben des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit, zugleich im Namen des Finanzministeriums und des Innenministeriums, (114 - 80 - 26/5), v. 23.4.2004
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Bekanntmachung einer Experimentierklausel zur Durchführung ausgewählter Beschaffungsvorhaben des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit, zugleich im Namen des Finanzministeriums und des Innenministeriums, (114 - 80 - 26/5), v. 23.4.2004

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Bekanntmachung
einer Experimentierklausel zur Durchführung
ausgewählter Beschaffungsvorhaben
des Landes Nordrhein-Westfalen

RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit,
zugleich im Namen des Finanzministeriums und des Innenministeriums,
(114 - 80 - 26/5), v. 23.4.2004

Nachfolgend wird die vom Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr im Einvernehmen mit dem Finanzministerium und Innenministerium erlassene Experimentierklausel bei ausgewählten Vergabeverfahren nach Abschnitt 1 der Verdingungsordnung für Leistungen, Teil A (VOL/A) in Abweichung der VV zu § 55 LHO und des RdErl. vom 14.3.2001 (IC2 - 82-30) um ein weiteres Jahr auf insgesamt drei Jahre verlängert:

Experimentierklausel

Zur Erprobung von Modernisierungsmöglichkeiten des Vergaberechts, insbesondere zur Ermöglichung einer elektronischen Beschaffung, können die vom Interministeriellen Arbeitskreis " Vergabehandbuch – VOL" (IMA VHB-VOL) auf Vorschlag der Ressorts festgelegten Dienststellen für das Testen von bestimmten Vergabeverfahrensabläufen für ein weiteres Jahr bei ausgewählten Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen, die die Schwellenwerte nach § 2 der Vergabeverordnung vom 9. Januar 2001 (BGBl. I S. 110) – zuletzt geändert durch die Verordnung vom 7. November 2002 (BGBl. I S. 4338) - nicht erreichen, von den Bestimmungen des Abschnitts 1 der VOL/A abweichen.

Das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit wird gemeinsam mit dem Finanzministerium und dem Innenministerium nach Ablauf der Frist über das Ergebnis berichten.

Mit dieser befristeten Experimentierklausel sollen neue Vergabeverfahren getestet werden, um Erkenntnisse für die künftige Gestaltung des Vergaberechts zu erhalten.

- MBl. NRW. 2004 S. 514