Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2004 Nr. 27 vom 4.8.2004 Seite 651 bis 676

SPNV-Finanzierungsplan 2004/2005 nach § 11 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) - SPNV-Finanzierungsplan NRW 2004/2005 - RdErl. d. Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung v. 8.7.2004  – II B 4 – 50 – 51/01 -
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SPNV-Finanzierungsplan 2004/2005 nach § 11 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) - SPNV-Finanzierungsplan NRW 2004/2005 - RdErl. d. Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung v. 8.7.2004  – II B 4 – 50 – 51/01 -

II.

SPNV-Finanzierungsplan 2004/2005
nach § 11 des Gesetzes über den öffentlichen
Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW)
- SPNV-Finanzierungsplan NRW 2004/2005 -

RdErl. d. Ministeriums für Verkehr, Energie
und Landesplanung v. 8.7.2004
 – II B 4 – 50 – 51/01 -

Im Einvernehmen mit dem Verkehrsausschuss des Landtages und auf der Grundlage des Vorschlages der Agentur Nahverkehr NRW GmbH wird das bedarfsgerechte SPNV-Angebot für das Land Nordrhein-Westfalen gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW für das Jahr 2004 auf 100,532 Mio. Zug-Kilometer und für das Jahr 2005 auf 101,267 Mio. Zug-Kilometer festgelegt. Das den Zweckverbänden zu fördernde SPNV-Angebot wird für das Jahr 2004 auf 98,997 Mio.-Zug-Kilometer und für das Jahr 2005 auf  99,471 Mio. Zug-Kilometer festgelegt.

Der hierfür notwendige finanzielle Bedarf wird für das Jahr 2004 auf insgesamt 750.227.000 Euro und für das Jahr 2005 auf insgesamt 770.133.000 Euro festgestellt.

Dem SPNV-Finanzierungsplan NRW 2004/2005 liegt als bedarfsgerechtes SPNV-Angebot das Fahrplanangebot des Integralen Taktfahrplans Nordrhein-Westfalen Stufe 2 (ITF 2) für das Jahr 2003 zugrunde. Dieses bedarfsgerechte Angebot wird in 2004 und 2005 fortgeschrieben und um die zum 14.12.2003 zwischen Essen und Wuppertal in Betrieb genommene S 9, die zum 13. Juni 2004 in Betrieb genommene Anbindung des Flughafens Köln/Bonn sowie weitere Leistungsanpassungen erweitert. Weiterhin sind Fahrplananpassungen aufgrund der fahrzeugtechnischen Probleme der DB Regio mengenmäßig berücksichtigt.

Wie im Vorjahr wird das Verkehrsvolumen in 2004 bzw. 2005 nicht vollständig gefördert, da Teile des Angebots bereits über gewährte Fahrzeug- und Infrastrukturförderungen nach § 14 Abs. 1 Regionalisierungsgesetz NW a. F. finanziert sind oder aufgrund anderweitiger Vereinbarungen der Zweckverbände mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen nicht gefördert werden müssen; daher ist nur ein SPNV-Angebot im Umfang von 98,997 Mio. Zug-Kilometer in 2004 und im Umfang von 99,471 Mio. Zug-Kilometer in 2005 den Aufgabenträgern zu fördern.

Das bedarfsgerechte und das zu fördernde SPNV-Angebot verteilt sich wie folgt auf die Zweckverbände in Nordrhein-Westfalen:

Zweckverband

bedarfsgerechtes Angebot

2004

 Mio. Zug-km  

zu förderndes Angebot

2004

Mio. Zug-km

Verkehrsverbund Rhein-Ruhr

43,464

42,867

Verkehrsverbund Rhein-Sieg

17,350

16,839

Aachener Verkehrsverbund

4,851

4,718

Zweckverband SPNV Ruhr-Lippe

10,629

10,513

Zweckverband SPNV Münsterland

8,818

8,687

Verkehrsverbund Ostwestfalen-Lippe

6,151

6,104

Nahverkehrsverbund Paderborn-Höxter

3,194

3,194

Zweckverband Personennahverkehr Westfalen-Süd

2,948

2,948

Nahverkehrszweckverband Niederrhein

3,127

3,127

Summe

100,532

98,997

Zweckverband

bedarfsgerechtes Angebot

2005

 Mio. Zug-km  

zu förderndes Angebot

2005

Mio. Zug-km

Verkehrsverbund Rhein-Ruhr

43,464

42,867

Verkehrsverbund Rhein-Sieg

17,989

17,313

Aachener Verkehrsverbund

4,947

4,718

Zweckverband SPNV Ruhr-Lippe

10,629

10,513

Zweckverband SPNV Münsterland

8,818

8,687

Verkehrsverbund Ostwestfalen-Lippe

6,151

6,104

Nahverkehrsverbund Paderborn-Höxter

3,194

3,194

Zweckverband Personennahverkehr Westfalen-Süd

2,948

2,948

Nahverkehrszweckverband Niederrhein

3,127

3,127

Summe

101,267

99,471

Finanzbedarf und Finanzmittelbereitstellung für die Zweckverbände als Aufgabenträger des SPNV in NRW basieren auf Regelungen und Untersuchungen im Rahmen der Novellierung des Regionalisierungsgesetzes des Bundes und des ÖPNVG NRW.

Für das verkehrliche Grundangebot gemäß § 8 Abs. 1 RegG des Bundes wurde in Bezug auf den SPNV in NRW ein spezifischer landesweiter Transfermittelbedarf von 8,017 Euro je Zug-Kilometer im Jahr 2004 und von 8,140 Euro je Zug-Kilometer im Jahr 2005 angesetzt. Bei der Ermittlung dieser Zuwendungsbeträge wurden bereits erbrachte und weiterhin wirksame Förderungen von Fahrzeugen und Infrastruktur nicht berücksichtigt. In NRW wurden seit der Regionalisierung des SPNV sowohl Fahrzeuge von Eisenbahnverkehrsunternehmen als auch Infrastrukturvorhaben im SPNV gefördert. Die Förderung führte und führt zu Einsparungen bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen und damit zu einer Absenkung des erforderlichen Mittelbedarfs. Dies wurde bei der Ermittlung des Finanzbedarfs für den SPNV in NRW und die Finanzmittelbereitstellung je Zweckverband entsprechend berücksichtigt.

Der finanzielle Bedarf wurde unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Trassen- und Stationspreise sowie der pauschalierten Vorhaltekosten der SPNV-Fahrzeuge festgestellt. Tariflich bedingte oder einnahmeaufteilungsbedingte Erlösbesonderheiten wurden demgegenüber nicht berücksichtigt. Ebenso sind die Ausgleichsleistungen nach § 6a AEG an die öffentlichen nichtbundeseigenen Eisenbahnen vom Finanzbedarf abgesetzt worden.

Darüber hinaus berücksichtigt der Finanzbedarf Eigenanteile der Zweckverbände zur Finanzierung des SPNV-Angebots, die aus verbleibenden oder von den Eisenbahnen zurückerhaltenen Mitteln (§ 11 Abs. 6 ÖPNVG NRW) finanziert werden dürfen.

Die Finanzmittel enthalten einen Anteil von 2,03 Euro in 2004 und 2,06 Euro in 2005 je zu förderndem Zug-Kilometer als Pauschale für die Fahrzeugvorhaltekosten.

Das Ergebnis der Ermittlung des Finanzbedarfs für den ITF 2 in 2004 bzw. 2005 und die Höhe der dem jeweiligen Zweckverband zukommenden Förderung zeigt nachfolgende Tabelle:

Zweckverband

 Mio. Euro

2004

Mio. Euro

2005

Verkehrsverbund Rhein-Ruhr

322,241

328,547

Verkehrsverbund Rhein-Sieg

134,063

140,306

Aachener Verkehrsverbund

34,283

34,802

Zweckverband SPNV Ruhr-Lippe

81,449

83,452

Zweckverband SPNV Münsterland

65,145

66,264

Verkehrsverbund Ostwestfalen-Lippe

43,401

46,578

Nahverkehrsverbund Paderborn-Höxter

24,045

23,435

Zweckverband Personennahverkehr Westfalen-Süd

23,140

23,939

Nahverkehrszweckverband Niederrhein

22,460

22,810

Summe

750,227

770,133

Dieser SPNV-Finanzierungsplan NRW 2004/2005 tritt rückwirkend zum 1. Januar 2004 in Kraft und am 31. Dezember 2005 außer Kraft.

- MBl. NRW. 2004 S. 671