Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2004 Nr. 4 vom 23.1.2004 Seite 81 bis 110
Muster und Gebühren für Fischereischeine, Fischereiabgabe RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - III-5 – 760.51.00.00 v. 10.12.2003 |
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Muster und Gebühren für Fischereischeine, Fischereiabgabe RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - III-5 – 760.51.00.00 v. 10.12.2003
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Muster und Gebühren für
Fischereischeine, Fischereiabgabe
RdErl. d.
Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz -
III-5 – 760.51.00.00
v. 10.12.2003
Der
RdErl. des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 18.7.1995 (MBl. NRW. S. 1265) wird wie folgt geändert:
1
Nach Nummer 1.1 wird folgende Nummer 1.2 eingefügt:
“Der Sonderfischereischein ist nach dem beigefügten Muster I a anzufertigen. Er
besteht aus einer Doppelkarte aus haltbarem umweltfreundlichem Papier in gelber
Farbe. Er kann als Jahresfischereischein bis zu fünf Jahren, als
Fünfjahresfischereischein bis zu 25 Jahren verwendet werden.“
2
Die bisherigen Nummern 1.2 bis 1.4 werden die Nummern 1.3 bis 1.5.
3
In der neuen Nummer 1.4 werden die Wörter „gemäß 1.2“ gestrichen.
4
Nummer 4 wird wie folgt gefasst:
“Gebühren werden erhoben nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (SGV. NRW. 2011) in der jeweils geltenden Fassung.“
5
Nummer 5.1 wird wie folgt gefasst:
“Mit der Gebühr für den Fischereischein wird eine Fischereiabgabe in gleicher
Höhe erhoben.“
6
In der Anlage 1 wird am Ende das im Anhang beigefügte Muster I a angehangen.
7
In Anlage 3 wird in der Tabelle des Musters III, eine Spalte nach der 4. Spalte
„Jugendfischereischein“ eingefügt, die „Sonderfischereischein 1 Jahr/5 Jahre“
benannt wird.
8
In Anlage 4 wird im Muster IV unter „Zahl der ausgegebenen Fischereischeine für
Ausländer“ folgender Text eingefügt:
“Zahl der ausgegebenen Sonderfischereischeine für 1 Jahr / 5 Jahre“.
Die
Tabelle wird um diese Zeile verlängert.
Anlage
- MBl. NRW. 2004 S. 101