Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2004 Nr. 4 vom 23.1.2004 Seite 81 bis 110
Ausfertigung der Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages für das Haushaltsjahr 2004 Bek. d. Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe vom 17.12.2003 |
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Ausfertigung der Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages für das Haushaltsjahr 2004 Bek. d. Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe vom 17.12.2003
II.
Festsetzung
des Verwaltungskostenbeitrages
für das Haushaltsjahr 2004
Bek. d. Kassenzahnärztlichen Vereinigung
Westfalen-Lippe vom 17.12.2003
1.
0,9 % von IV/03 bis
III/04 der über die KZVWL abgerechneten Leistungen, einschließlich Material-
und Laboratoriumskosten und
2.
Festbetrag von EUR
153,39 je Quartal und je Zahnarzt (zugelassene Vertragszahnärzte und
Kieferorthopäden, Vertragszahnärzte der Ersatzkassen, ermächtigte Zahnärzte und
Kieferorthopäden),
3.
Belegabrechner
a)
Bei den
Quartals-Abrechnungsarten (KCH und Kfo) eine
Kostenpauschale von EUR 0,26 pro Fall.
b)
Für Belegabrechner
der Abrechnungsart ZE wird eine Kostenpauschale von EUR 1,03 pro Fall erhoben.
Vorsitzender des Vorstandes
Vorsitzender der Vertreterversammlung