Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2004 Nr. 4 vom 23.1.2004 Seite 81 bis 110

Ausfertigung der Änderung der Anlage zum Honorarverteilungsmaßstab der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe in der Fassung vom 17.05.2003 Bek. der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe v. 17.12.2003
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Ausfertigung der Änderung der Anlage zum Honorarverteilungsmaßstab der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe in der Fassung vom 17.05.2003 Bek. der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe v. 17.12.2003

Kassenzahnärztliche Vereinigung
Westfalen-Lippe

Ausfertigung der Änderung
der Anlage zum Honorarverteilungsmaßstab
der Kassenzahnärztlichen Vereinigung
Westfalen-Lippe in der Fassung vom 17.05.2003

Bek. der Kassenzahnärztlichen Vereinigung
Westfalen-Lippe v. 17.12.2003

Die Vertreterversammlung hat in ihrer Sitzung vom 28.11.2003 folgende Änderung des § 10 der Anlage zum HVM beschlossen:

"§ 10 Anrechnungsverfahren

Werden Leistungen nach Anwendung dieser Honorarverteilung geringer vergütet, sind diese Kürzungsbeträge auf die Kürzungsbeträge im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung und Degression anzurechnen. Die Anrechnung erfolgt nur, wenn die Kürzungsbeträge im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung und der Degression die geringeren Vergütungen aus der Honorarverteilung nach dieser Anlage nicht berücksichtigt haben. Die Anrechnung erfolgt nach Abschluss des Jahresausgleichsverfahrens gemäß § 11.

Diese Änderung tritt zum 01.01.2003 in Kraft."

Münster, den 17.12.2003

Dr. Dietmar   G o r s k i

Vorsitzender des Vorstandes

Dr. Konrad   K o c h

Vorsitzender der Vertreterversammlung

- MBl. NRW. 2004 S. 103