Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2004 Nr. 41 vom 19.11.2004 Seite 973 bis 1002

Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2004 - Bundeshaushalt - RdErl. d. Finanzministeriums v. 3.11.2004 - I C 1 - 0071 - 25.2 -
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Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2004 - Bundeshaushalt - RdErl. d. Finanzministeriums v. 3.11.2004 - I C 1 - 0071 - 25.2 -

II.

Finanzministerium

Jahresabschluss
für das Haushaltsjahr 2004
- Bundeshaushalt -

RdErl. d. Finanzministeriums v. 3.11.2004
- I C 1 - 0071 - 25.2 -

Das Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 12.10.2004 über den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2004 wird in Kürze im Gemeinsamen Ministerialblatt der obersten Bundesbehörden veröffentlicht. Ich weise die Stellen in der Landes- und Kommunalverwaltung, die den Bundeshaushalt bewirtschaften, darauf hin, dass

1.    Auszahlungsanordnungen für das Haushaltsjahr 2004 den Bundeskassen mit Rücksicht auf die Weihnachtsfeiertage und die zwangsläufige Mehrbelastung der Kassen unmittelbar vor Abschluss des Haushaltsjahres nicht erst kurz vor Ende des Haushaltsjahres, sondern frühzeitig, und zwar spätestens bis zum 10. Dezember 2004 zuzuleiten sind,

2.    In Nummer 3 des vorbezeichneten Rundschreibens Regelungen zum Jahresabschluss im automatisierten Verfahren des Bundes (HKR-Verfahren) enthalten sind, die auch für die Titelverwalter von Interesse sind. Darüber hinaus sind in diesem Abschnitt Ausführungen zur Übernahme der Buchungen über eingegangene Verpflichtungen enthalten.

Auf Nummer 1.5 und Nummer 7.1 des Rundschreibens weise ich besonders hin.

Im Einvernehmen mit dem Innenministerium.

- MBl. NRW. 2004 S. 981