Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2004 Nr. 45 vom 8.12.2004 Seite 1137 bis 1154

Orientierungsdaten 2005 – 2008 für die Finanzplanung der Gemeinden (GV) des Landes Nordrhein-Westfalen (Orientierungsdaten 2005) RdErl. d. Innenministeriums v. 22.11.2004 33 - 46.05.00 - 9051/04 -
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Orientierungsdaten 2005 – 2008 für die Finanzplanung der Gemeinden (GV) des Landes Nordrhein-Westfalen (Orientierungsdaten 2005) RdErl. d. Innenministeriums v. 22.11.2004 33 - 46.05.00 - 9051/04 -

II.

Innenministerium

Orientierungsdaten 2005 – 2008
für die Finanzplanung der Gemeinden (GV)
des Landes Nordrhein-Westfalen
(Orientierungsdaten 2005)

RdErl. d. Innenministeriums v. 22.11.2004
33 - 46.05.00 - 9051/04 -

Nachfolgend gebe ich gemäß § 24 Abs. 3 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) vom 14.5.1995 (GV. NRW. S. 516) im Einvernehmen mit dem Finanzministerium die Orientierungsdaten 2005 bis 2008 für die Finanzplanungen der Gemeinden (GV) des Landes Nordrhein-Westfalen bekannt. Die Tabelle mit den Orientierungsdaten und Erläuterungen einzelner Daten sind als Anlage beigefügt.

Bund, Länder und Gemeinden wollen 2005 den Eurostabilitätspakt einhalten. Im Finanzplanungsrat beschlossen sie am 18. November 2005, das gesamtstaatliche Defizit 2005 auf 2,9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zurückzuführen. Zugleich bekräftigten sie den Beschluss vom Juni 2004, das Ausgabenwachstum in den nächsten zwei Jahren auf durchschnittlich ein Prozent zu begrenzen.

Die Orientierungsdaten berücksichtigen die Ergebnisse der Steuerschätzung von November 2004 sowie die Ergebnisse der ersten beiden Quartale 2004 der vierteljährlichen Kassenstatistik des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen.

An den in der Tabelle (vgl. Anlage) enthaltenen Daten können sich die Gemeinden (GV) bei der Erstellung und Fortschreibung der Finanzplanung für die Jahre 2005 bis 2008 entsprechend § 16 Abs. 1 StWG und §§ 75 Abs. 1 und  83 GO ausrichten.

Die Orientierungsdaten sind Durchschnittswerte für den Bereich aller Kommunen des Landes. Sie geben Anhaltspunkte für die individuelle gemeindliche Finanzplanung. Es bleibt Aufgabe jeder einzelnen Gemeinde (GV), anhand dieser Empfehlungen unter Berücksichtigung der örtlichen und strukturellen Besonderheiten die für ihre Finanzplanung zutreffenden bzw. erforderlichen Einzelwerte zu ermitteln und zu bestimmen. Dies gilt auch und besonders für die Schätzung der Gewerbesteuereinnahmen, die je nach den wirtschaftlichen Gegebenheiten vor Ort erheblich von der prognostizierten Durchschnittsentwicklung abweichen kann.

Anlage

- MBl. NRW. 2004 S. 1139