Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2004 Nr. 5 vom 29.1.2004 Seite 111 bis 136

Abnahme der Jahresrechnung des Zweckverbandes VRR für das Haushaltsjahr 2002 und Entlastung des Verbandsvorstehers
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Abnahme der Jahresrechnung des Zweckverbandes VRR für das Haushaltsjahr 2002 und Entlastung des Verbandsvorstehers

Zweckverband Verkehrsverbund
Rhein-Ruhr (VRR)

Abnahme der Jahresrechnung des Zweckverbandes VRR
für das Haushaltsjahr 2002
und Entlastung des Verbandsvorstehers

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr hat in der Sitzung am 04. Dezember 2003 die Abnahme der Jahresrechnung 2002 beschlossen und dem Verbandsvorsteher für das Haushaltsjahr 2002 Entlastung erteilt.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 94 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 8 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit öffentlich bekannt gemacht.

Jahresrechnung und Rechenschaftsbericht können innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung bei der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein‑Ruhr, Essen, Rathaus, Ribbeckstraße 15, Raum 15.25, eingesehen werden.

Essen, den 18. Dezember 2003

Martin   H u s m a n n

Geschäftsführer

- MBl. NRW. 2004 S. 133