Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2004 Nr. 6 vom 4.2.2004 Seite 137 bis 166

Personenstandswesen Fortbildungsveranstaltungen in den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster RdErl. d. Innenministeriums v. 12.01.2004  -14/14-66.12
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zugehörige Anlagen :
Anlage1
 

Personenstandswesen Fortbildungsveranstaltungen in den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster RdErl. d. Innenministeriums v. 12.01.2004  -14/14-66.12

Innenministerium

Personenstandswesen
Fortbildungsveranstaltungen in den
Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster

RdErl. d. Innenministeriums
v. 12.01.2004  -14/14-66.12

Für die im Personenstandswesen tätigen Bediensteten der Kreise und kreisfreien Städte in den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster werden im Jahre 2004 vom Fachverband der Standesbeamtinnen und  Standesbeamten Westfalen-Lippe e.V. Fortbildungsveranstaltungen nach nachstehendem Plan durchgeführt.

Es wird darauf hingewiesen, dass Beamte gemäß § 48 Abs. 1 der Laufbahnverordnung verpflichtet sind, sich fortzubilden, damit sie den steigenden Anforderungen ihres Amtes gewachsen sind. Auch die übrigen im Personenstandswesen tätigen Bediensteten sollen von dieser Fortbildungsmöglichkeit Gebrauch machen. Um dies unter Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes allen Bediensteten zu ermöglichen, kann auch eine Fortbildungsveranstaltung in einem Nachbarkreis besucht werden.

Da die Teilnahme an diesen Veranstaltungen im dienstlichen Interesse liegt, werden die Gemeinden und Kreise gebeten, die im Personenstandswesen tätigen Bediensteten zu diesen Schulungen zu entsenden (vgl. auch § 85 Satz 2 des Landesbeamtengesetzes). Die durch die Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen entstehenden Kosten werden vom Dienstherrn getragen.

Ich würde es begrüßen, wenn die Leitung der kommunalen Aufsichtsbehörden über die Standesämter bei diesen Fortbildungsveranstaltungen anlässlich der Eröffnung oder zu einem anderen geeigneten Zeitpunkt vertreten wäre. Auch die Bezirksregierungen werden gebeten, den Fortbildungsveranstaltungen, z.B. durch gelegentliche Entsendung der zuständigen Dezernentin oder des zuständigen Dezernenten, ihre Aufmerksamkeit zu widmen. 

Für die Fortbildungsveranstaltungen 2004 sind folgende Themen vorgesehen:

Frühjahr:       -          Name des Kindes nach deutschem Recht

-          Neue rechtliche Bestimmungen und Erlasse

-          Aktuelle Gerichtsentscheidungen

-          Fragen aus der Praxis

Herbst:           -          Anmeldung der Eheschließung bzw.

Begründung der Lebenspartnerschaft

-          Neue rechtliche Bestimmungen und Erlasse

-          Aktuelle Gerichtsentscheidungen

-          Fragen aus der Praxis

Die Teilnehmer werden gebeten, die Texte der Rechts- und Verwaltungsvorschriften mitzubringen sowie Einzelfragen den Fachberatern möglichst bereits zwei Wochen vor der Tagung mitzuteilen.

Anlage (Termine)

- MBl. NRW. 2004 S. 162