Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2004 Nr. 6 vom 4.2.2004 Seite 137 bis 166

Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Rheinland; Jahresrechnung 2002
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Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Rheinland; Jahresrechnung 2002

II.

Bekanntmachung
des Landschaftsverbandes Rheinland;
Jahresrechnung 2002

Die Landschaftsversammlung hat am 18.12.2003 folgenden Beschluss gefasst:

„1. Die Landschaftsversammlung nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung 2002 zur Kenntnis.

     

Die Jahresrechnung 2002 schließt wie folgt ab:

Soll-Einnahmen insgesamt

     2.991.046.816,29 

Soll-Ausgaben   insgesamt

     2.991.046.816,29 

Ergebnis:

Soll-Fehlbetrag/ -Überschuss

                          0,00 

2.   Die Landschaftsversammlung erteilt gemäß § 7 Abs. 1 Buchstabe e) und § 23Abs. 2 LVerbO in Verbindung mit § 94 GO NRW für die Jahresrechnung 2002 Entlastung.“

Der vorstehende Beschluss wird hiermit gemäß § 94 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit §  23 Abs. 2 der Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und § 14 der Hauptsatzung des Landschaftsverbandes Rheinland öffentlich bekannt gemacht.

Die Jahresrechnung 2002 mit Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme montags bis freitags in der Zeit vom 5.2. bis 13.2.2004, jeweils von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr, im Landeshaus Köln-Deutz, Kennedy-Ufer 2, Zimmer F 220, öffentlich aus.

Köln, den 13. Januar 2004

Der Direktor

des Landschaftsverbandes Rheinland

M o l s b e r g e r

- MBl. NRW. 2004 S. 164