Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Rheinland; Jahresrechnung 2002
II.
Bekanntmachung
des Landschaftsverbandes Rheinland; Jahresrechnung 2002
Die
Landschaftsversammlung hat am 18.12.2003 folgenden Beschluss gefasst:
„1.Die
Landschaftsversammlung nimmt den Schlussbericht des
Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung 2002 zur
Kenntnis.
Die Jahresrechnung
2002 schließt wie folgt ab:
Soll-Einnahmen
insgesamt
2.991.046.816,29€
Soll-Ausgabeninsgesamt
2.991.046.816,29€
Ergebnis:
Soll-Fehlbetrag/ -Überschuss
0,00€
2.Die Landschaftsversammlung erteilt gemäß § 7
Abs. 1 Buchstabe e) und § 23Abs. 2 LVerbO in
Verbindung mit § 94 GO NRW für die Jahresrechnung 2002 Entlastung.“
Der vorstehende Beschluss wird
hiermit gemäß § 94 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
in Verbindung mit §23 Abs. 2 der
Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und § 14 der
Hauptsatzung des Landschaftsverbandes Rheinland öffentlich bekannt gemacht.
Die Jahresrechnung 2002 mit
Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme montags bis freitags in der Zeit
vom 5.2. bis 13.2.2004, jeweils von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr, im
Landeshaus Köln-Deutz, Kennedy-Ufer 2, Zimmer F 220,
öffentlich aus.
Köln, den 13. Januar
2004
Der
Direktor
des
Landschaftsverbandes Rheinland
M o l s b e r g e r
- MBl. NRW.
2004 S. 164
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