Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2004 Nr. 6 vom 4.2.2004 Seite 137 bis 166
Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Rheinland; Einsichtnahme in den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses der Landschaftsversammlung Rheinland
Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Rheinland; Einsichtnahme in den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses der Landschaftsversammlung Rheinland
II.
Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Rheinland;
Einsichtnahme in den Schlussbericht des
Rechnungsprüfungsausschusses der Landschaftsversammlung Rheinland
Die
Landschaftsversammlung Rheinland hat am 18.12.2003 den Schlussbericht des
Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung 2002 zur
Kenntnis genommen und gemäß § 7 Abs. 1 Buchstabe e) und § 23 Abs. 2 LVerbO in Verbindung mit § 94 GO NRW für die Jahresrechnung
2002 Entlastung erteilt.
Gemäß § 101 Abs. 4 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 23 Abs. 2
der Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und § 15 der
Hauptsatzung des Landschaftsverbandes Rheinland wird auf die Möglichkeit zur
Einsichtnahme in den Schlussbericht im Ministerialblatt für das Land
Nordrhein-Westfalen öffentlich hingewiesen.
Der Schlussbericht des
Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung 2002 liegt zur
Einsichtnahme montags bis freitags in der Zeit vom 5.2. bis 13.2.2004,
jeweils von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, im Landeshaus Köln-Deutz,
Kennedy-Ufer 2, Zimmer F 220, öffentlich aus.
Köln, den
15. Januar 2004
Der
Direktor
des
Landschaftsverbandes Rheinland
M o l s b e r g e r
- MBl. NRW.
2004 S. 165
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