Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2004 Nr. 6 vom 4.2.2004 Seite 137 bis 166

Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Rheinland; Einsichtnahme in den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses der Landschaftsversammlung Rheinland
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Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Rheinland; Einsichtnahme in den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses der Landschaftsversammlung Rheinland

II.

Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Rheinland;
Einsichtnahme in den Schlussbericht des
Rechnungsprüfungsausschusses der Landschaftsversammlung Rheinland

Die Landschaftsversammlung Rheinland hat am 18.12.2003 den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung 2002 zur Kenntnis genommen und gemäß § 7 Abs. 1 Buchstabe e) und § 23 Abs. 2 LVerbO in Verbindung mit § 94 GO NRW für die Jahresrechnung 2002 Entlastung erteilt.

Gemäß § 101 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 23 Abs. 2 der Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und § 15 der Hauptsatzung des Landschaftsverbandes Rheinland wird auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Schlussbericht im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen öffentlich hingewiesen.

Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung 2002 liegt zur Einsichtnahme montags bis freitags in der Zeit vom 5.2. bis 13.2.2004, jeweils von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, im Landeshaus Köln-Deutz, Kennedy-Ufer 2, Zimmer F 220, öffentlich aus.

Köln, den 15. Januar 2004

Der Direktor

des Landschaftsverbandes Rheinland

M o l s b e r g e r

- MBl. NRW. 2004 S. 165