Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2004 Nr. 13 vom 30.3.2004 Seite 329 bis 352

Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer im Haushaltsjahr 2003 RdErl. d. Finanzministeriums v. 20.2.2004 - KomF 1112 - 6 – IV B 3 -
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Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer im Haushaltsjahr 2003 RdErl. d. Finanzministeriums v. 20.2.2004 - KomF 1112 - 6 – IV B 3 -

Die Gesamtsumme des auf die Gemeinden entfallenden Anteils an der Umsatz- und Einfuhrumsatzsteuer nach dem Ist-Aufkommen für das IV. Quartal 2003 beträgt vorläufig 177.535.122 EUR, da die Meldung eines Bundeslandes noch zu korrigieren ist. Die Differenz für die Gemeinden des Landes NRW wird zum nächst möglichen Zahlungstermin ausgeglichen.

Die Gemeinden haben im Dezember 2003 einen Abschlag in Höhe des Zahlbetrages für das III. Quartal von 168.855.898 EUR erhalten. Aus der Schlussabrechnung des Jahres 2002 war noch ein 1 EUR vorzutragen. Der positive Abrechnungsbetrag für das IV. Quartal wird somit auf 7.579.655 EUR festgesetzt. Der Betrag wird entsprechend den gültigen Schlüsselzahlen aufgeteilt und am 29.01.2004 ausgezahlt.

- MBl. NRW. 2004 S. 351