Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 1 vom 7.1.2005 Seite 1 bis 28

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung im Rahmen der Modulation RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - II-6-72.50.32 v. 2.12.2004
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Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung im Rahmen der Modulation RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - II-6-72.50.32 v. 2.12.2004

7861

Richtlinien
über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung
einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung
im Rahmen der Modulation

RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz - II-6-72.50.32
v. 2.12.2004

Der RdErl. v. 16.7.2003 (SMBl. NRW 7861) wird wie folgt geändert:

1
In Nr. 1.1 werden die Wörter „(EG) Nr. 445/2002 vom 26. Februar 2002 (ABl. Nr. L 74 vom 15.3.2002 S. 1)“ durch die Wörter „(EG) Nr. 817/2004 vom 29. April 2004 (ABl. Nr. L 153/30 vom 30.4.2004)“ ersetzt.

2
In Nr. 6.2.1.6 wird das Wort „überwinternde“ gestrichen.

3
Nummer 7.2.1.3 erhält folgende Fassung:

„die einbezogenen Flächen mindestens einmal im Jahr nutzt,“.

4
Nummer 7.2.2 erhält folgende Fassung:

„im Falle einer Förderung nach 7.1.1 außerdem auf der Hauptfutterfläche zu keiner Zeit einen Mindestbesatz von 0,3 RGV (raufutterfressende Großvieheinheit) je Hektar unterschreitet und das gesamte Dauergrünland mindestens einmal jährlich nutzt“.

5
Die Nrn. 7.2.2.1 bis 7.2.2.4 werden aufgehoben.

6
In Nr. 9.7.6 dritter Absatz wird die Angabe „(Nummer 7.2.1.3)“ durch die Angabe „(Nummer 7.2.2)“ ersetzt.

7
In Nr. 9.7.8 Satz 1 werden die Wörter „bzw. jeglichen Grünlandumbruch (Nummer 7.2.2.1) zu unterlassen“ gestrichen.

8
Dieser Runderlass tritt mit Wirkung vom 1.7.2004 in Kraft.

- MBl. NRW. 2005 S. 25