Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 10 vom 25.2.2005 Seite 233 bis 266

Durchführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Teil 2 – Schwerbehindertenrecht Richtlinien zur Durchführung der §§ 22 und 27 der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit   - 223-3277.22-3277.23 - v. 31.1.2005
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Durchführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Teil 2 – Schwerbehindertenrecht Richtlinien zur Durchführung der §§ 22 und 27 der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit   - 223-3277.22-3277.23 - v. 31.1.2005

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Durchführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX)
– Teil 2 – Schwerbehindertenrecht
Richtlinien zur Durchführung der §§ 22 und 27 der
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)

RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit  
- 223-3277.22-3277.23 -
v. 31.1.2005

Der RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 19.12.2002 wird wie folgt geändert:

1
Die Überschrift erhält folgende Fassung:

Durchführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) - Teil 2 - Schwerbehindertenrecht - Richtlinien zur Durchführung des § 27 der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)

2
Die Vorbemerkung erhält folgende Fassung:

Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Länder und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen hat Richtlinien zur Durchführung des § 27 der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung erarbeitet, die eine bundeseinheitliche Verwaltungspraxis gewährleisten sollen. Dieser RdErl. tritt am 1.3.2005 in Kraft und am 31.12.2009 außer Kraft. Ich gebe diese Richtlinien bekannt, mit der Bitte, hiernach zu verfahren.

3
Die bisherige Anlage 1 wird infolge der Novellierung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ersatzlos gestrichen.

4
Die bisherige Anlage 2 ist in ihrer bisherigen Fassung einziger Bestandteil dieses Erlasses. Die Worte "Anlage 2" werden daher gestrichen.

5
Ziffer 8 der Richtlinien wird gestrichen.

- MBl. NRW. 2005 S. 247