Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 14 vom 15.3.2005 Seite 339 bis 352

Jahresabschlüsse 2003 des Westf. Jugendhilfezentrums Dorsten, des Westf. Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm und des Westf. Jugendheimes Tecklenburg Bek. d. Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe v. 10.2.2005 - 50 58 00 -
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Jahresabschlüsse 2003 des Westf. Jugendhilfezentrums Dorsten, des Westf. Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm und des Westf. Jugendheimes Tecklenburg Bek. d. Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe v. 10.2.2005 - 50 58 00 -

Landschaftsverband
Westfalen-Lippe

Jahresabschlüsse 2003
des Westf. Jugendhilfezentrums Dorsten,
des Westf. Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm und
des Westf. Jugendheimes Tecklenburg

Bek. d. Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe v. 10.2.2005
- 50 58 00 -

Die 12. Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe hat in ihrer 1. Tagung am 16. Dezember 2004 die Jahresabschlüsse 2003 des Westf. Jugendhilfezentrums Dorsten, des Westf. Heilpäd. Kinderheimes Hamm und des Westf. Jugendheimes Tecklenburg entsprechend den Bilanzen zum 31. Dezember 2003 und den Gewinn- und Verlustrechnungen 2003 festgestellt.

Die Landschaftsversammlung hat beschlossen:

1.   Der Jahresüberschuss 2003 des WJHZ Dorsten von 47.098,38 Euro wird in Höhe von

      -     6.698,55 Euro einer freien Rücklage zugeführt,

-     40.399,83 Euro als Betriebsmittelrücklage den zweckgebundenen Rücklagen zugeführt.

2.   Der Jahresüberschuss 2003 des Westf. Heilpäd. Kinderheimes Hamm von 188.293,04 Euro wird in Höhe von

      -     23.027,25 Euro einer freien Rücklage zugeführt,

-     165.265,79 Euro als Betriebsmittelrücklage den zweckgebundenen Rücklagen zugeführt.

3.   Der Jahresüberschuss 2003 des Westf. Jugendheimes Tecklenburg von 143.673,34 Euro wird in Höhe von

      -    21.527,77 Euro einer freien Rücklage zugeführt,

-     122.145,57 Euro als Betriebsmittelrücklage den zweckgebundenen Rücklagen zugeführt.

Die Jahresabschlüsse sind von der Gemeindeprüfungsanstalt NRW mit folgendem Ergebnis geprüft worden:

Westf. Jugendhilfezentrum Dorsten

Abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2003 beauftragte

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CURACON GmbH (Münster)

hat am 16.6.2004 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den entsprechend § 25 Eigenbetriebsverordnung erstellten Lagebericht des Westf. Jugendhilfezentrums Dorsten, Dorsten, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2003 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und aufgrund der Satzung nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der gemäß § 25 EigVO aufgestellte Lagebericht liegen in der Verantwortung  der gesetzlichen Vertreter des Jugendhilfezentrums. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach haben wir die Prüfung so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen wurden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Jugendhilfezentrums sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von bewussten Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Jugendhilfezentrums. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Jugendhilfezentrums und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar."

Im Auftrag

K n u t h

Siegel der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Westf. Heilpädagogisches Kinderheim Hamm

Abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2003 beauftragte

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CURACON GmbH (Münster)

hat am 6.4.2004 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den entsprechend § 25 Eigenbetriebsverordnung erstellten Lagebericht des Westf. Heilpäd. Kinderheimes Hamm, Hamm, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2003 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und aufgrund der Satzung nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der gemäß § 25 EigVO aufgestellte Lagebericht liegen in der Verantwortung  der gesetzlichen Vertreter des Westf. Heilpäd. Kinderheimes Hamm, Hamm. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach haben wir die Prüfung so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.

Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen wurden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Kinderheimes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von bewussten Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kinderheimes. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Kinderheimes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar."

Im Auftrag

K n u t h

Siegel der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Westf. Jugendheim Tecklenburg

Abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2003 beauftragte

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CURACON GmbH (Münster)

hat am 6.8.2004 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den entsprechend § 25 Eigenbetriebsverordnung erstellten Lagebericht des Westf. Jugendheimes Tecklenburg, Tecklenburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2003 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und aufgrund der Satzung nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der gemäß § 25 EigVO aufgestellte Lagebericht liegen in der Verantwortung  der gesetzlichen Vertreter des Jugendheimes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach haben wir die Prüfung so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.

Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen wurden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Jugendheimes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von bewussten Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Jugendheimes. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Jugendheimes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar."

Im Auftrag

K n u t h

Siegel der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die Jahresabschlüsse und die Lageberichte können während der Dienststunden beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe - Landesjugendamt und Westf. Schulen - in Münster, Warendorfer Str. 25, Zimmer 320, eingesehen werden.

Wolfgang   S c h ä f e r

Landesdirektor

- MBl. NRW. 2005 S. 348