Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 14 vom 15.3.2005 Seite 339 bis 352
Jahresabschlüsse 2003 des Westf. Jugendhilfezentrums Dorsten, des Westf. Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm und des Westf. Jugendheimes Tecklenburg Bek. d. Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe v. 10.2.2005 - 50 58 00 - |
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Normkopf Norm Normfuß |
Jahresabschlüsse 2003 des Westf. Jugendhilfezentrums Dorsten, des Westf. Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm und des Westf. Jugendheimes Tecklenburg Bek. d. Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe v. 10.2.2005 - 50 58 00 -
Landschaftsverband
Westfalen-Lippe
Jahresabschlüsse 2003
des Westf. Jugendhilfezentrums Dorsten,
des Westf. Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm und
des Westf. Jugendheimes Tecklenburg
Bek. d.
Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe v. 10.2.2005
- 50 58 00 -
Die 12.
Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe hat in ihrer 1.
Tagung am 16. Dezember 2004 die Jahresabschlüsse 2003 des Westf.
Jugendhilfezentrums Dorsten, des Westf. Heilpäd. Kinderheimes Hamm und des
Westf. Jugendheimes Tecklenburg entsprechend den Bilanzen zum 31. Dezember 2003
und den Gewinn- und Verlustrechnungen 2003 festgestellt.
Die
Landschaftsversammlung hat beschlossen:
1. Der
Jahresüberschuss 2003 des WJHZ Dorsten von 47.098,38 Euro wird in Höhe von
- 6.698,55 Euro einer
freien Rücklage zugeführt,
- 40.399,83 Euro als Betriebsmittelrücklage den zweckgebundenen Rücklagen zugeführt.
2. Der
Jahresüberschuss 2003 des Westf. Heilpäd. Kinderheimes Hamm von 188.293,04 Euro
wird in Höhe von
- 23.027,25
Euro einer freien Rücklage zugeführt,
- 165.265,79 Euro als Betriebsmittelrücklage
den zweckgebundenen Rücklagen zugeführt.
3. Der
Jahresüberschuss 2003 des Westf. Jugendheimes Tecklenburg von 143.673,34 Euro
wird in Höhe von
- 21.527,77 Euro einer freien Rücklage
zugeführt,
- 122.145,57
Euro als Betriebsmittelrücklage den zweckgebundenen Rücklagen zugeführt.
Die
Jahresabschlüsse sind von der Gemeindeprüfungsanstalt NRW mit folgendem
Ergebnis geprüft worden:
Westf. Jugendhilfezentrum Dorsten
Abschließender
Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Die mit der
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2003 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
CURACON GmbH (Münster)
hat am 16.6.2004
folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
"Wir haben
den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den entsprechend §
25 Eigenbetriebsverordnung erstellten Lagebericht des Westf.
Jugendhilfezentrums Dorsten, Dorsten, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis
31. Dezember 2003 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses
nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und aufgrund der Satzung
nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen sowie der gemäß § 25 EigVO aufgestellte Lagebericht liegen
in der Verantwortung der gesetzlichen
Vertreter des Jugendhilfezentrums. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der
von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter
Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere
Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut
der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach haben wir die Prüfung so geplant und
durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung
des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen wurden die Kenntnisse
über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld
des Jugendhilfezentrums sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die
Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der
Basis von bewussten Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung
der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der
gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des
Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung
hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer
Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Jugendhilfezentrums. Der
Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des
Jugendhilfezentrums und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend
dar."
Im Auftrag
K n u t h
Westf. Heilpädagogisches Kinderheim Hamm
Abschließender
Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Die mit der
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2003 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
CURACON GmbH (Münster)
hat am 6.4.2004
folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
"Wir haben
den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den entsprechend §
25 Eigenbetriebsverordnung erstellten Lagebericht des Westf. Heilpäd.
Kinderheimes Hamm, Hamm, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember
2003 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach
den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und aufgrund der Satzung nach den
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie
der gemäß § 25 EigVO aufgestellte Lagebericht liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Westf.
Heilpäd. Kinderheimes Hamm, Hamm. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der
von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter
Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere
Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut
der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach haben wir die Prüfung so geplant und
durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung
des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
erkannt werden.
Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen wurden die Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Kinderheimes
sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der
Prüfung wurden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen
Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss
und Lagebericht überwiegend auf der Basis von bewussten Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze
und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die
Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage
für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung
hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer
Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kinderheimes. Der Lagebericht
gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Kinderheimes und
stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar."
Im Auftrag
K n u t h
Siegel der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Westf. Jugendheim Tecklenburg
Abschließender
Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Die mit der
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2003 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
CURACON GmbH (Münster)
hat am 6.8.2004 folgenden
Bestätigungsvermerk erteilt:
"Wir haben
den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den entsprechend §
25 Eigenbetriebsverordnung erstellten Lagebericht des Westf. Jugendheimes
Tecklenburg, Tecklenburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember
2003 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach
den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und aufgrund der Satzung nach den
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie
der gemäß § 25 EigVO aufgestellte Lagebericht liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Jugendheimes.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung
eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung
und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere
Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut
der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach haben wir die Prüfung so geplant und
durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung
des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
erkannt werden.
Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen wurden die Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Jugendheimes
sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der
Prüfung wurden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen
Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss
und Lagebericht überwiegend auf der Basis von bewussten Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze
und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die
Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage
für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung
hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer
Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Jugendheimes. Der Lagebericht
gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Jugendheimes und
stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar."
Im Auftrag
K n u t h
Siegel der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Die
Jahresabschlüsse und die Lageberichte können während der Dienststunden beim
Landschaftsverband Westfalen-Lippe - Landesjugendamt und Westf. Schulen - in
Münster, Warendorfer Str. 25, Zimmer 320, eingesehen werden.
Wolfgang S c h ä f e r
Landesdirektor
- MBl. NRW. 2005 S. 348