Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 17 vom 5.4.2005 Seite 433 bis 444
Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses zum 31.12.2003 Bek. d. Gemeindeprüfungsanstalt v. 15.3.2005 |
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Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses zum 31.12.2003 Bek. d. Gemeindeprüfungsanstalt v. 15.3.2005
Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses zum
31.12.2003
Bek. d. Gemeindeprüfungsanstalt v. 15.3.2005
1
Feststellung
des Jahresabschlusses
Der Verwaltungsrat der Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen hat am 7.12.2004 den vom Präsidenten der GPA NRW
aufgestellten und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fasselt &
Partner, Duisburg, geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2003 festgestellt.
2
Bekanntmachung des Jahresabschlusses
Die
Bilanzsumme des Jahresabschlusses zum 31.12.2003 beträgt 14.713.358,16 Euro;
siehe Anlage 1.
Die
vollständige Fassung des Jahresabschlusses zum 31.12.2003 (inklusive
Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen, Anhang und Lagebericht) kann im Internet
unter der Adresse http://www.gpa.nrw.de
eingesehen werden.
3
Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses
Der
Jahresabschluss wurde auf Beschluss des Verwaltungsrates der GPA NRW durch die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fasselt & Partner, Duisburg geprüft und mit
einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Er hat folgenden
Wortlaut:
„An
die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Wir
haben den Jahresabschluss der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen unter
Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht
über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und den
Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2003 geprüft.
Die Aufstellung dieser Unterlagen entsprechend den Regelungen des
Regierungsentwurfes für das „Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement
im Land Nordrhein-Westfalen (NKFG NRW)“, der durch das Innenministerium NRW mit
Stand Juni 2004 veröffentlicht worden ist, liegt in der Verantwortung des
Präsidenten der Gemeindeprüfungsanstalt. Unsere Aufgabe ist es, auf der
Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den
Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars
und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der
Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben.
Wir
haben unsere Jahresabschlussprüfung in entsprechender Anwendung der
Vorschriften des Regierungsentwurfes für das NKFG NRW, insbesondere § 101 E-GO
NW, und nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und
durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-
und Finanzlage der Gemeindeprüfungsanstalt wesentlich auswirken, mit
hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der
Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über
das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeindeprüfungsanstalt sowie die
Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden
die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie
Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die
Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen
Einschätzungen des Präsidenten der Gemeindeprüfungsanstalt sowie die Würdigung
der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der
Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere
Beurteilung bildet.
Unsere
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Hinsichtlich der Anwendung der
Vorschriften des § 95 Abs. 2 Nr. 3 bis 5 E-GO NW verweisen wir auf die
Ausführungen im einleitenden Teil des Anhangs sowie im Lagebericht zum
Haushaltsjahr 2003.
Nach
unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der
Gemeindeprüfungsanstalt. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende
Vorstellung von der Lage der Gemeindeprüfungsanstalt und stellt die Chancen und
Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeindeprüfungsanstalt zutreffend
dar.“ Duisburg, den 08.11.2004
4
Bekanntmachung
Der
vorstehende Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2003,
der Jahresabschluss sowie das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses werden
hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Herne,
den 15. März 2005
Der Präsident
der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Rainer Christian
B e u t el
Anlage
-
MBl. NRW. 2005 S. 440