Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 17 vom 5.4.2005 Seite 433 bis 444

Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses zum 31.12.2003 Bek. d. Gemeindeprüfungsanstalt v. 15.3.2005
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zugehörige Anlagen :
Anlage1
 

Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses zum 31.12.2003 Bek. d. Gemeindeprüfungsanstalt v. 15.3.2005

Gemeindeprüfungsanstalt

Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses zum 31.12.2003

Bek. d. Gemeindeprüfungsanstalt v. 15.3.2005

1
Feststellung des Jahresabschlusses

Der Verwaltungsrat der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen hat am 7.12.2004 den vom Präsidenten der GPA NRW aufgestellten und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fasselt & Partner, Duisburg, geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2003 festgestellt.

2
Bekanntmachung
des Jahresabschlusses

Die Bilanzsumme des Jahresabschlusses zum 31.12.2003 beträgt 14.713.358,16 Euro; siehe Anlage 1.

Die vollständige Fassung des Jahresabschlusses zum 31.12.2003 (inklusive Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen, Anhang und Lagebericht) kann im Internet unter der Adresse http://www.gpa.nrw.de eingesehen werden.

3
Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde auf Beschluss des Verwaltungsrates der GPA NRW durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fasselt & Partner, Duisburg geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Er hat folgenden Wortlaut:

„An die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen

Wir haben den Jahresabschluss der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und den Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2003 geprüft. Die Aufstellung dieser Unterlagen entsprechend den Regelungen des Regierungsentwurfes für das „Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement im Land Nordrhein-Westfalen (NKFG NRW)“, der durch das Innenministerium NRW mit Stand Juni 2004 veröffentlicht worden ist, liegt in der Verantwortung des Präsidenten der Gemeindeprüfungsanstalt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Regierungsentwurfes für das NKFG NRW, insbesondere § 101 E-GO NW, und nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeindeprüfungsanstalt wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeindeprüfungsanstalt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Präsidenten der Gemeindeprüfungsanstalt sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Hinsichtlich der Anwendung der Vorschriften des § 95 Abs. 2 Nr. 3 bis 5 E-GO NW verweisen wir auf die Ausführungen im einleitenden Teil des Anhangs sowie im Lagebericht zum Haushaltsjahr 2003.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeindeprüfungsanstalt. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gemeindeprüfungsanstalt und stellt die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeindeprüfungsanstalt zutreffend dar.“ Duisburg, den 08.11.2004

4
Bekanntmachung

Der vorstehende Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2003, der Jahresabschluss sowie das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Herne, den 15. März 2005

Der Präsident
der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen

Rainer Christian   B e u t el

Anlage

- MBl. NRW. 2005 S. 440