Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 18 vom 12.4.2005 Seite 445 bis 462

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten (Sportstättenbauförderrichtlinien) RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport v. 16.3.2005  - III.2 – 8712 Nr. 68/2005 -
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Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten (Sportstättenbauförderrichtlinien) RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport v. 16.3.2005  - III.2 – 8712 Nr. 68/2005 -

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Richtlinien
über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung
von Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten
(Sportstättenbauförderrichtlinien)

RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen,
Kultur und Sport
v. 16.3.2005
 - III.2 – 8712 Nr. 68/2005 -

Der RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom 10.5.2004 wird wie folgt geändert:

1
Ziffer 1.3 erhält folgende Fassung:

„1.3
Sportschulen in Trägerschaft des Landessportbundes NRW und der Sportverbände

Dabei handelt es sich um Sportschulen sowie deren begleitende sportfachlich notwendige Infrastruktur, die zur Qualifizierung Ehrenamtlicher für die Vereins- und Verbandsarbeit bzw. zur Qualifizierung von Übungsleitern und -leiterinnen und Trainern/Trainerinnen bestimmt sind und die dem Training der Leistungskader der Sportverbände und der Wettkampfvorbereitung dienen.“

2
Ziffer 4.8 erhält folgende Fassung:

„4.8
Bereitstellung komplementärer kommunaler Mittel

Sofern die zu fördernde Maßnahme im Sinne der Ziffer 1 auch der Deckung des Schulsport- und des allgemeinen Sportstättenbedarfs in der Kommune dienen soll, ist – unabhängig von dem zu erbringenden Eigenanteil der Kommune (Ziffer 5.4.4.5) – für eine anteilige Förderung aus Sportstättenbaumitteln eine angemessene Beteiligung der Kommune an den zuwendungsfähigen Ausgaben - ggf. aus Mitteln der Schul- bzw. Sportpauschale - erforderlich.“

- MBl. NRW. 2005 S. 446