Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 18 vom 12.4.2005 Seite 445 bis 462
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten (Sportstättenbauförderrichtlinien) RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport v. 16.3.2005 - III.2 – 8712 Nr. 68/2005 - |
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Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten (Sportstättenbauförderrichtlinien) RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport v. 16.3.2005 - III.2 – 8712 Nr. 68/2005 -
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Richtlinien
über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung
von Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten
(Sportstättenbauförderrichtlinien)
RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen,
Kultur und Sport v. 16.3.2005
- III.2 – 8712 Nr. 68/2005 -
Der RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom
10.5.2004 wird wie folgt geändert:
1
Ziffer 1.3 erhält
folgende Fassung:
„1.3
Sportschulen in Trägerschaft
des Landessportbundes NRW und der Sportverbände
Dabei handelt es sich um Sportschulen
sowie deren begleitende sportfachlich notwendige Infrastruktur, die zur
Qualifizierung Ehrenamtlicher für die Vereins- und Verbandsarbeit bzw. zur
Qualifizierung von Übungsleitern und -leiterinnen und Trainern/Trainerinnen
bestimmt sind und die dem Training der Leistungskader der Sportverbände und der
Wettkampfvorbereitung dienen.“
2
Ziffer 4.8 erhält
folgende Fassung:
„4.8
Bereitstellung komplementärer kommunaler Mittel
Sofern die zu fördernde Maßnahme im Sinne
der Ziffer 1 auch der Deckung des Schulsport- und des allgemeinen
Sportstättenbedarfs in der Kommune dienen soll, ist – unabhängig von dem zu
erbringenden Eigenanteil der Kommune (Ziffer 5.4.4.5) – für eine anteilige
Förderung aus Sportstättenbaumitteln eine angemessene Beteiligung der Kommune
an den zuwendungsfähigen Ausgaben - ggf. aus Mitteln der Schul- bzw.
Sportpauschale - erforderlich.“
- MBl. NRW. 2005 S. 446