Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 2 vom 12.1.2005 Seite 29 bis 48
22. Nachtrag vom 14.12.2004 zur Satzung der AOK Westfalen-Lippe vom 18. Februar 1994 |
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22. Nachtrag vom 14.12.2004 zur Satzung der AOK Westfalen-Lippe vom 18. Februar 1994
II.
22.
Nachtrag vom 14.12.2004
zur Satzung der AOK Westfalen-Lippe
vom 18. Februar 1994
Die Satzung der AOK Westfalen-Lippe, zuletzt
geändert durch den 21. Nachtrag vom 29.6.2004, wird wie folgt geändert:
Änderung der Satzung
a) Die
Überschrift wird wie folgt gefasst:
„Beitragspflichtige
Einnahmen freiwilliger und anderer Mitglieder sowie
Beitragsberechnung“
b) Absatz
5 wird wie folgt gefasst:
„Die Beiträge
werden als Produkt aus den beitragspflichtigen Einnahmen und dem Beitragssatz
errechnet. Sie werden zunächst nach dem halben Beitragssatz berechnet. Der
Gesamtbetrag ergibt sich durch Verdoppelung des gerundeten vorgenannten
Betrages. Die Beiträge sind auf zwei Stellen nach dem Komma zu berechnen. Dabei
ist die zweite Stelle um 1 zu erhöhen, wenn sich in der dritten Stelle eine der
Zahlen 5 bis 9 ergeben würde.“
c) Absatz
6 wird aufgehoben.
In-Kraft-Treten
B a r a b a s
N a d o l n y
II1-3600.1-2-I
Nordrhein-Westfalen
Im
Auftrag
Dr. S c h i k o r s k I