Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 2 vom 12.1.2005 Seite 29 bis 48

22. Nachtrag vom 14.12.2004 zur Satzung der AOK Westfalen-Lippe vom 18. Februar 1994
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22. Nachtrag vom 14.12.2004 zur Satzung der AOK Westfalen-Lippe vom 18. Februar 1994

II.

22. Nachtrag vom 14.12.2004
zur Satzung der AOK Westfalen-Lippe
vom 18. Februar 1994

Die Satzung der AOK Westfalen-Lippe, zuletzt geändert durch den 21. Nachtrag vom 29.6.2004, wird wie folgt geändert:

Artikel 1
Änderung der Satzung

§ 17 wird wie folgt geändert:

a)     Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

„Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger und anderer Mitglieder sowie
Beitragsberechnung“

b)     Absatz 5 wird wie folgt gefasst:

„Die Beiträge werden als Produkt aus den beitragspflichtigen Einnahmen und dem Beitragssatz errechnet. Sie werden zunächst nach dem halben Beitragssatz berechnet. Der Gesamtbetrag ergibt sich durch Verdoppelung des gerundeten vorgenannten Betrages. Die Beiträge sind auf zwei Stellen nach dem Komma zu berechnen. Dabei ist die zweite Stelle um 1 zu erhöhen, wenn sich in der dritten Stelle eine der Zahlen 5 bis 9 ergeben würde.“

c)     Absatz 6 wird aufgehoben.

Artikel 2
In-Kraft-Treten

Dieser Nachtrag tritt am 1.1.2005 in Kraft.

Dortmund, den 14. Dezember 2004

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates

B a r a b a s

Der Vorsitzende des Vorstandes

N a d o l n y

Genehmigung

Der vorstehende Satzungsnachtrag Nr. 22 wird gemäß § 195 Abs. 1 SGB V genehmigt.

Essen, den 20. Dezember 2004

II1-3600.1-2-I

Landesversicherungsamt

Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag

Dr.  S c h i k o r s k I

- MBl. NRW. 2005 S. 45