Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 2 vom 12.1.2005 Seite 29 bis 48
4. Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang zum Konzertexamen an der Hochschule für Musik Köln vom 30. November 2004 |
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4. Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang zum Konzertexamen an der Hochschule für Musik Köln vom 30. November 2004
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4. Satzung
zur Änderung der Prüfungsordnung
für den Aufbaustudiengang zum
Konzertexamen
an der Hochschule für Musik Köln
vom 30. November 2004
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 41 Abs. 4 des Gesetzes über die Kunsthochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kunsthochschulgesetz – KunstHG) vom 20. Oktober 1987 (GV. NRW. S. 366), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2003 (GV. NRW. S. 772), hat die Hochschule für Musik Köln die folgende Satzung erlassen:
Artikel I
Die Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang zum Konzertexamen an der Hochschule für Musik Köln vom 6. Juli 1998 (ABl. NRW. 2 S. 930) zuletzt geändert durch Satzung vom 29.4.2004 (MBl. NRW. 2004 S. 597) wird wie folgt geändert:
1
In § 7 Abs. 1 enthält Buchstabe a) 2. Spiegelstrich folgende
Fassung:
„- für die Studienrichtung Orchesterinstrumente zusätzlich im ersten, zweiten und dritten Semester je ein Nachweis über die Teilnahme an den entsprechenden Hochschulorchestern sowie vom ersten bis dritten Semester je ein Nachweis über die Teilnahme am Kammermusikunterricht (eine Semesterwochenstunde je Semester),“
Artikel II
Übergangsregelung
Diese Satzung findet auf alle Studierenden Anwendung, die nach In-Kraft-Treten erstmalig für den Aufbaustudiengang Konzertexamen an der Hochschule für Musik Köln eingeschrieben sind. Studierende, die vor In-Kraft-Treten dieser Änderungssatzung im Aufbaustudiengang Konzertexamen an der Hochschule für Musik Köln eingeschrieben worden sind, legen die Prüfungen nach der bisher geltenden Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang Konzertexamen an der Hochschule für Musik Köln vom 6. Juli 1998 (ABl. NRW. 2 S. 930) bzw. in der Fassung der Änderungssatzung der Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang zum Konzertexamen an der Hochschule für Musik Köln vom 23. Januar 2002 (ABl. NRW. 2 S. 18) bzw. in der Fassung der Änderungssatzung vom 17.2.2003 (MBl. NRW. 2004 S. 248) bzw. in der Fassung der Änderungssatzung vom 29.4.2004 (MBl. NRW 2004 S. 597) ab; auf Antrag der Kandidatin/des Kandidaten können die Prüfungen auch nach dieser Änderungssatzung abgelegt werden, soweit die Voraussetzungen des § 7 erfüllt sind. Der Antrag auf Anwendung der Prüfungsordnung in der Fassung dieser Änderungsatzung ist unwiderruflich. Wiederholungsprüfung sind nach der Prüfungsordnung abzulegen, nach der die Erstprüfung abgelegt wurde.
Artikel III
Der Rektor der Hochschule für Musik Köln wird ermächtigt, die Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang zum Konzertexamen in der neuen Fassung mit neuem Datum und fortlaufender Paragraphenfolge bekannt zu machen.
Artikel IV
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1.10.2004 in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Hochschule für Musik Köln vom 22.7.2004 sowie der Genehmigung des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15. November 2004 (Az.: 323-7.04.02.05.01/094).
Köln, den 30. November 2004
Der Rektor
der Hochschule für Musik Köln
Prof. Josef P r o t s c h k a
- MBl. NRW. 2005 S. 41