Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 2 vom 12.1.2005 Seite 29 bis 48
2. Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Zusatzstudiengang Kammermusik vom 28. Oktober 2004 |
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2. Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Zusatzstudiengang Kammermusik vom 28. Oktober 2004
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2. Satzung zur Änderung
der Prüfungsordnung für den Zusatzstudiengang
Kammermusik
vom 28. Oktober 2004
Aufgrund des § 2
Abs. 4 und des § 41 Abs. 4 des Gesetzes über die Kunsthochschulen im Lande
Nordrhein-Westfalen (Kunsthochschulgesetz – KunstHG) vom 20. Oktober 1987 (GV. NRW. S. 366), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2003 (GV. NRW. S. 772), hat die Hochschule für Musik Köln die folgende Satzung erlassen:
Artikel I
Die
Prüfungsordnung für den Zusatzstudiengang Kammermusik vom 6. Juli 1998 (GABl. NRW. 2 Nr. 10/98 Seite 932), geändert durch 1. Änderungssatzung vom 16. Oktober 2004 (ABl. NRW. 2 S. 378), wird wie folgt geändert:
1
1.1
§ 2 Abs. 1 wird um
folgenden Satz ergänzt:
Der
Eignungsprüfungsausschuss kann in Ausnahmefällen Ensemblemitglieder ohne
Abschluss eines grundständigen Studiums zulassen.
2
2.1
§ 12 wird wie folgt
geändert:
In
der Überschrift werden die Worte „Zertifikat, Zeugnis“ ersetzt durch das Wort
„Zertifikat“
2.2
§ 12 Abs. 1 wird wie
folgt neu gefasst:
„Über
die bestandene Abschlussprüfung (Kammermusikexamen) wird unverzüglich,
spätestens innerhalb von vier Wochen nach dem Erbringen ein Zertifikat
ausgestellt. Das Zertifikat enthält den Schwerpunkt, die Zuerkennung der
kammermusikalischen Konzertreife sowie die Unterschriften der Prüfer/innen,
des/der Rektor/in/s und des/der stellvertretenden Vorsitzenden des
Prüfungsausschusses. Als Datum des Zertifikats ist der Tag anzugeben, an dem
die Abschlussprüfung stattgefunden hat. Sie wird mit dem Siegel der Hochschule
versehen.“
2.3
§ 12 Abs. 3
(Gleichzeitig mit dem Zeugnis wird dem Kandidaten/der Kandidatin ein Zertifikat
mit dem Datum des Zeugnisses ausgehändigt. Darin wird die kammermusikalische
Konzertreife bescheinigt) wird gestrichen.
2.4
§ 12 Abs. 4 (Dieses
Zertifikat wird vom Rektor, dem stellvertretenden Vorsitzenden des
Prüfungsausschusses sowie den Mitgliedern der Prüfungskommission unterzeichnet
und mit dem Siegel der Hochschule versehen) wird gestrichen.
Artikel II
Diese 2. Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 1. April
2001 in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der
Hochschule für Musik Köln vom 5.2.2001 sowie der Genehmigung des Ministeriums
für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.6.2001
(Az.: 223-8139.5/094)
Köln, den 28. Oktober 2004
Der Rektor
der Hochschule für Musik Köln
Prof. Josef P r o t s c h k a
- MBl.
NRW. 2005 S. 42