Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 2 vom 12.1.2005 Seite 29 bis 48

2. Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Zusatzstudiengang Kammermusik vom 28. Oktober 2004
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2. Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Zusatzstudiengang Kammermusik vom 28. Oktober 2004

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2. Satzung zur Änderung
der Prüfungsordnung für den Zusatzstudiengang
Kammermusik
vom 28. Oktober 2004

Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 41 Abs. 4 des Gesetzes über die Kunsthochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kunsthochschulgesetz – KunstHG) vom 20. Oktober 1987 (GV. NRW. S. 366), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2003 (GV. NRW. S. 772), hat die Hochschule für Musik Köln die folgende Satzung erlassen:

Artikel I

Die Prüfungsordnung für den Zusatzstudiengang Kammermusik vom 6. Juli 1998 (GABl. NRW. 2 Nr. 10/98 Seite 932), geändert durch 1. Änderungssatzung vom 16. Oktober 2004 (ABl. NRW. 2 S. 378), wird wie folgt geändert:

1
1.1
§ 2 Abs. 1
wird um folgenden Satz ergänzt:

Der Eignungsprüfungsausschuss kann in Ausnahmefällen Ensemblemitglieder ohne Abschluss eines grundständigen Studiums zulassen.

2

2.1
§ 12
wird wie folgt geändert:

In der Überschrift werden die Worte „Zertifikat, Zeugnis“ ersetzt durch das Wort „Zertifikat“

2.2
§ 12 Abs. 1
wird wie folgt neu gefasst:

„Über die bestandene Abschlussprüfung (Kammermusikexamen) wird unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Wochen nach dem Erbringen ein Zertifikat ausgestellt. Das Zertifikat enthält den Schwerpunkt, die Zuerkennung der kammermusikalischen Konzertreife sowie die Unterschriften der Prüfer/innen, des/der Rektor/in/s und des/der stellvertretenden Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Als Datum des Zertifikats ist der Tag anzugeben, an dem die Abschlussprüfung stattgefunden hat. Sie wird mit dem Siegel der Hochschule versehen.“

2.3
§ 12 Abs. 3
(Gleichzeitig mit dem Zeugnis wird dem Kandidaten/der Kandidatin ein Zertifikat mit dem Datum des Zeugnisses ausgehändigt. Darin wird die kammermusikalische Konzertreife bescheinigt) wird gestrichen.

2.4
§ 12 Abs. 4
(Dieses Zertifikat wird vom Rektor, dem stellvertretenden Vorsitzenden des Prüfungsausschusses sowie den Mitgliedern der Prüfungskommission unterzeichnet und mit dem Siegel der Hochschule versehen) wird gestrichen.

Artikel II

Diese 2. Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 1. April 2001 in Kraft.

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Hochschule für Musik Köln vom 5.2.2001 sowie der Genehmigung des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.6.2001 (Az.: 223-8139.5/094)

Köln, den 28. Oktober 2004

Der Rektor
der Hochschule für Musik Köln

Prof. Josef   P r o t s c h k a

- MBl. NRW. 2005 S. 42