Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 21 vom 26.4.2005 Seite 517 bis 542

Investitionsprogramm 2005 und sonstige Krankenhausmaßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen Bek. d. Ministeriums für Gesundheit, Soziales,  Frauen und Familie v. 6.4.2005 - III 5 - 5750.02 -
Normkopf
Norm
Normfuß
 
zugehörige Anlagen :
Anlage1
Anlage2
 

Investitionsprogramm 2005 und sonstige Krankenhausmaßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen Bek. d. Ministeriums für Gesundheit, Soziales,  Frauen und Familie v. 6.4.2005 - III 5 - 5750.02 -

Ministerium für Gesundheit,
Soziales, Frauen und Familie

Investitionsprogramm 2005
und sonstige Krankenhausmaßnahmen
des Landes Nordrhein-Westfalen

Bek. d. Ministeriums für Gesundheit, Soziales,
 Frauen und Familie v. 6.4.2005
- III 5 - 5750.02 -

Nach § 20 des Krankenhausgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen - KHG NRW - vom 16. Dezember 1998 (GV. NRW. S. 696), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. April 2004

(GV. NRW. S. 233), wird für das Jahr 2005 folgendes Investitionsprogramm aufgestellt und veröffentlicht:

1
Zur Finanzierung stehen folgende Mittel zur Verfügung:

1.1
Ausgabemittel                                                                          479.822.200 €

1.2
Verpflichtungsermächtigung                                                     255.000.000 €

                                                                                                734.822.200 €

2
Die unter 1. genannten Mittel werden wie folgt verplant:

2.1
Weiterfinanzierung der vor 2005 begonnenen
Krankenhausbaumaßnahmen
- Ausgabemittel -                                                                      168.638.500 €

2.21
Errichtung von Krankenhäusern (Neubau, Umbau,
Erweiterungsbau) einschließlich der Erstausstattung
 mit den für den Krankenhausbetrieb im Rahmen
seiner Aufgabenstellung nach dem Feststellungs-
bescheid notwendigen Anlagegütern
(§ 21 Abs. 1 Nr. 1 KHG NRW)
- Anlage A -                                                                             228.307.000 €

2.22
Bewilligung sonstiger dringender Maßnahmen
außerhalb des Investitionsprogramms 2005
(§ 21 Abs. 1 Nr. 2 und 3 KHG NRW)
- Anlage B -                                                                                       -- Mio. €

zusammen 2.21 und 2.22                                                           228.307.000 €

2.23
Bewilligung von Maßnahmen nach § 21 Abs. 1
KHG NRW im Rahmen des Mittelkontingents
der Bezirksregierungen                                                                      -- Mio. €

2.3
Förderrahmenerhöhungen (Mehrkostenbewilligungen
bei Baumaßnahmen der Investitionsprogramme bis
einschließlich 2004)                                                                  26.693.000 €

2.4
Für die pauschale Förderung
(§§ 25 und 26 KHG NRW)
- Anlage C -                                                                            311.183.700 €

  734.822.200 €

3
Sofern bei den Förderrahmenerhöhungen (Nr. 2.3) Haushaltsmittel nicht in Anspruch genommen werden, wird das Fördervolumen (Nrn. 2.21 und 2.22 zusammen) bzw. das Mittelkontingent (Nr. 2.23 ) um diesen Betrag erhöht.

4
Diese Bekanntmachung ist keine Genehmigung zum Baubeginn. Ein Rechtsanspruch auf Förderung nach dem KHG NRW entsteht nach § 20 S. 4 KHG NRW mit der schriftlichen Bewilligung der Fördermittel, mit der auch die Aufnahme der in der Anlage A genannten Vorhaben in das Investitionsprogramm 2005 verbunden ist.

Anlage A

Anlage C

- MBl. NRW. 2005 S. 532