Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 23 vom 19.5.2005 Seite 561 bis 578

Beurteilung kommunaler Bürgschaften  im Hinblick auf das europäische Beihilferecht Gem. RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit
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Beurteilung kommunaler Bürgschaften  im Hinblick auf das europäische Beihilferecht Gem. RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit

651

Beurteilung kommunaler Bürgschaften
 im Hinblick auf das europäische Beihilferecht

Gem. RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit

- 113 - 96-60/28 -
u. d. Innenministeriums
- 34 – 48.11.21 – 1287/05 -

v. 21.4.2005

Der gemeinsame Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr und des Innenministeriums v. 5.3.2001 (MBl. NRW. S. 474), der bis zum 31.12.2004 befristet war, soll in seiner veröffentlichten Fassung weiter gelten. Er bedarf aber der folgenden redaktionellen Änderungen:

1
In der Bezeichnung des Runderlasses werden die Wörter „Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr“ durch die Wörter „Wirtschaft und Arbeit“ ersetzt.

2
In Nummer 3 wird Satz 1 wie folgt gefasst: "Bürgschaften, die von Kommunen, Kommunalverbänden und kommunalen Unternehmen bewilligt werden, können daher grundsätzlich als Beihilfe angesehen werden, wenn sie die unter Nummer 2.1 genannten Merkmale erfüllen und die unter Nummer 2.2. genannten kumulativen Voraussetzungen nicht vollständig vorliegen."

3
In Nummer 3.3.2 ist das Wort "davon" zu streichen und hinter "ein Viertel" die Wörter "der Eigenmittel" einzusetzen.

4
In Nummer 3.4.1 Abs. 1 ist nach dem Wort "Voraussetzungen" das Wort "nicht" einzufügen.

5
In Nummer 4 Abs. 1 und Abs. 6 wird die Zahl „86“ durch die Zahl „87“ ersetzt.

6
Nummer 5 erhält folgende Überschrift: "Zuständigkeit, In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten".

7
In Nummer 5 Abs. 3 wird die Befristung „31.12.2004“ durch die neue Befristung „31.12.2007“ ersetzt.

- MBl. NRW. 2005 S. 564