Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 23 vom 19.5.2005 Seite 561 bis 578
Beurteilung kommunaler Bürgschaften im Hinblick auf das europäische Beihilferecht Gem. RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit |
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Beurteilung kommunaler Bürgschaften im Hinblick auf das europäische Beihilferecht Gem. RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit
651
Beurteilung
kommunaler Bürgschaften
im Hinblick auf das europäische
Beihilferecht
Gem. RdErl. d. Ministeriums für
Wirtschaft und Arbeit
- 113 - 96-60/28 -
u. d. Innenministeriums
- 34 – 48.11.21 – 1287/05 -
v. 21.4.2005
Der gemeinsame Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr und des Innenministeriums v. 5.3.2001 (MBl. NRW. S. 474), der bis zum 31.12.2004 befristet war, soll in seiner veröffentlichten Fassung weiter gelten. Er bedarf aber der folgenden redaktionellen Änderungen:
1
In der Bezeichnung des Runderlasses werden die Wörter „Wirtschaft und
Mittelstand, Energie und Verkehr“ durch die Wörter „Wirtschaft und Arbeit“ ersetzt.
2
In Nummer 3 wird Satz 1 wie folgt gefasst: "Bürgschaften, die von
Kommunen, Kommunalverbänden und kommunalen Unternehmen bewilligt werden, können
daher grundsätzlich als Beihilfe angesehen werden, wenn sie die unter Nummer
2.1 genannten Merkmale erfüllen und die unter Nummer 2.2. genannten kumulativen
Voraussetzungen nicht vollständig vorliegen."
3
In Nummer 3.3.2 ist das Wort "davon" zu streichen und hinter
"ein Viertel" die Wörter "der Eigenmittel" einzusetzen.
4
In Nummer 3.4.1 Abs. 1 ist nach dem Wort "Voraussetzungen" das Wort
"nicht" einzufügen.
5
In Nummer 4 Abs. 1 und Abs. 6 wird die Zahl „86“ durch die Zahl „87“ ersetzt.
6
Nummer 5 erhält folgende Überschrift: "Zuständigkeit, In-Kraft-Treten und
Außer-Kraft-Treten".
7
In Nummer 5 Abs. 3 wird die Befristung „31.12.2004“ durch die neue Befristung
„31.12.2007“ ersetzt.
- MBl.
NRW. 2005 S. 564