Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 17 vom 5.4.2005 Seite 433 bis 444

Öffentliche Bekanntmachung der Eröffnungsbilanz zum 1.1.2003 Bek. d. Gemeindeprüfungsanstalt v. 15.3.2005
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zugehörige Anlagen :
Anlage1
 

Öffentliche Bekanntmachung der Eröffnungsbilanz zum 1.1.2003 Bek. d. Gemeindeprüfungsanstalt v. 15.3.2005

II.

Gemeindeprüfungsanstalt

Öffentliche Bekanntmachung der Eröffnungsbilanz zum 1.1.2003

Bek. d. Gemeindeprüfungsanstalt v. 15.3.2005

1
Feststellung der Eröffnungsbilanz

Der Verwaltungsrat der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen hat am 7.12.2004 die vom Präsidenten der GPA NRW aufgestellte und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fasselt & Partner, Duisburg, geprüfte Eröffnungsbilanz zum 1.1.2003 festgestellt.

2
Bekanntmachung
der Eröffnungsbilanz

Die Bilanzsumme der Eröffnungsbilanz zum 1.1.2003 beträgt 1.052.879,62 Euro; siehe Anlage 1.

Die vollständige Fassung der Eröffnungsbilanz zum 1.1.2003 (inklusive Anhang und Lagebericht) kann im Internet unter der Adresse http://www.gpa.nrw.de eingesehen werden.

3
Ergebnis der Prüfung der Eröffnungsbilanz

Die Eröffnungsbilanz wurde auf Beschluss des Verwaltungsrates der GPA NRW durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fasselt & Partner, Duisburg geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Er hat folgenden Wortlaut:

„An die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen

Wir haben die Eröffnungsbilanz der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen nebst Anhang und den Lagebericht zum 1. Januar 2003 unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände geprüft. Die Aufstellung dieser Unterlagen entsprechend den Regelungen des Regierungsentwurfes für das „Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement im Land Nordrhein-Westfalen (NKFG NRW)“, der durch das Innenministerium NRW mit Stand Juni 2004 veröffentlicht worden ist, liegt in der Verantwortung des Präsidenten der Gemeindeprüfungsanstalt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über die Eröffnungsbilanz nebst Anhang unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Prüfung der Eröffnungsbilanz in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Regierungsentwurfes für das NKFG NRW, insbesondere § 92 E-GO NW, und nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch die Eröffnungsbilanz nebst Anhang unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeindeprüfungsanstalt wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeindeprüfungsanstalt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Eröffnungsbilanz, Anhang und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Präsidenten der Gemeindeprüfungsanstalt sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung der Eröffnungsbilanz nebst Anhang und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Hinsichtlich der Anwendung der Vorschriften des § 95 Abs. 2 Nr. 3 bis 5 E-GO NW verweisen wir auf die Ausführungen im einleitenden Teil des Anhangs sowie im Lagebericht zur Eröffnungsbilanz.

Nach unserer Überzeugung vermitteln die Eröffnungsbilanz und der Anhang unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeindeprüfungsanstalt. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gemeindeprüfungsanstalt und stellt die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeindeprüfungsanstalt zutreffend dar.“ Duisburg, den 08.11.2004

4
Bekanntmachung

Der vorstehende Beschluss zur Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 1.1.2003, die Eröffnungsbilanz sowie das Ergebnis der Prüfung der Eröffnungsbilanz werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Herne, den 15. März 2005

Der Präsident
der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen

Rainer Christian   B e u t el

Anlage

- MBl. NRW. 2005 S. 438