Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 3 vom 19.1.2005 Seite 49 bis 60
Richtlinien über die Haltung und Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kraftfahrzeugrichtlinien - KfzR) RdErl. d. Finanzministeriums v. 21.12.2004 - B 2711 - 1.7 - IV A 3 |
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Richtlinien über die Haltung und Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kraftfahrzeugrichtlinien - KfzR) RdErl. d. Finanzministeriums v. 21.12.2004 - B 2711 - 1.7 - IV A 3
20024
Richtlinien über die
Haltung und Benutzung
von Dienstkraftfahrzeugen im Lande Nordrhein-Westfalen
(Kraftfahrzeugrichtlinien - KfzR)
RdErl. d. Finanzministeriums v. 21.12.2004
- B 2711 - 1.7 - IV A 3
Mein RdErl.
v. 5.3.1999 (SMBl. NRW. 20024) wird wie folgt geändert:
1
In § 10 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
1.1
In Satz 2 werden die Worte „Besitz- und
Verkehrssteuerabteilung Köln“ durch die Worte „Landeszentralabteilung Köln“
ersetzt.
1.2
Hinter Satz 2 wird folgender Satz 3 angefügt:
In Abstimmung mit dem Finanzministerium können abweichende Zuständigkeiten festgelegt werden.
2
§ 13 Abs. 4 letzter Satz erhält folgende Fassung:
Das Finanzministerium bzw. die von ihm bestimmte Stelle veranlasst die Feststellung des Schätzwertes, setzt den Zeitpunkt der Versteigerung fest und macht sie öffentlich bekannt.
3
In § 15 Abs. 4 Satz 1 Buchstabe a wird der Klammerzusatz „(RdErl. des Finanzministeriums vom 13.10.2000 - SMBl. NRW. 203206 -)“ durch den Klammerzusatz „(RdErl. des Finanzministeriums
vom 3.11.2003 - SMBl. NRW. 203206 -)“ ersetzt.
4
In § 31 wird folgender Satz 2 angefügt:
Darüber hinaus bedürfen weitere Abweichungen von den Richtlinien der
Zustimmung des Finanzministeriums.
- MBl. NRW. 2005 S. 50