Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 3 vom 19.1.2005 Seite 49 bis 60

Fahrkostenerstattung - Verfahrenshinweise unter Berücksichtigung des Tarifsystems der Deutschen Bahn AG RdErl. d. Finanzministeriums v. 22.12.2004 - B 2905 – 5.1.4.4 – IV A 3 -
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Fahrkostenerstattung - Verfahrenshinweise unter Berücksichtigung des Tarifsystems der Deutschen Bahn AG RdErl. d. Finanzministeriums v. 22.12.2004 - B 2905 – 5.1.4.4 – IV A 3 -

203205

Fahrkostenerstattung -
Verfahrenshinweise unter Berücksichtigung
des Tarifsystems der Deutschen Bahn AG

RdErl. d. Finanzministeriums v. 22.12.2004
- B 2905 – 5.1.4.4 – IV A 3 -

I.

Die Deutsche Bahn AG (DB AG) hat ihre Tarifstruktur zuletzt am 12.12.2004 geändert. Die folgenden Ausführungen enthalten eine Zusammenfassung der wesentlichen Merkmale der Tarife und Hinweise zur einheitlichen Anwendung der reisekostenrechtlichen Bestimmungen.

1
Allgemeines

Firmenkundenprogramm der Bahn (sog. bahn.corporate)

Das Land NRW erhält als Firmenkunde einen umsatzabhängigen Firmenrabatt „Land“ von derzeit 9,75 %. Dieser Firmenrabatt wird auf die Normalpreise und zusätzlich auch auf die BahnCard 25/BahnCard 25 First, die BahnCard 50/BahnCard 50 First, sowie auf Mitfahrerrabatte gewährt.

2
Überblick zur Tarifstruktur

2.1
Normalpreise

Die Normalpreise werden nach Produktklassen (Zugarten) wie folgt differenziert:

- Produktklasse ICE

- Produktklasse IC/EC

- Produktklasse C (Nahverkehr: InterRegio, Regionalexpress- und Regionalzüge)

Fahrkarten zu Normalpreisen können auch direkt vor Abfahrt oder noch im Zug (Bordpreisaufschlag 10 %, mindestens 2 Euro und höchstens 10 Euro) erworben werden. Bei den Normalpreisen besteht volle Flexibilität auch für Einzelfahrten (keine Zug- oder Wochenendbindung, separate Buchung der Hin- und Rückfahrt möglich).

Im Nahverkehr können Einzelzuschläge für IC/EC nicht mehr gelöst werden. Der IC/EC-Aufpreis kann nur als Wochen-, Monats- oder Jahres-IC/EC-Aufpreis erworben werden.

2.2
Sparpreise

2.2.1
Allgemeines

Fahrkarten sind zum Sparpreis erhältlich, wenn zumindest eine Teilstrecke in Zügen der Produktklassen ICE, IC/EC oder in einem IR zurückgelegt wird. Sie berechtigen nur zu Fahrten in den Zügen und der Wagenklasse sowie an den Tagen und Zeiten, die in der Fahrkarte bezeichnet sind (Zugbindung). Sie können nur bis spätestens drei Tage vor Fahrtantritt (Vorkaufsfrist) und nicht im Zug erworben werden. Bei den Sparpreisen gibt es keine Kombinationsmöglichkeit mit dem Firmenrabatt. Die Kontingente für die Sparpreise unterscheiden sich nach der Auslastung der Züge.

2.2.2
Sparpreis 25

Bei dem Sparpreis 25 wird ein Rabatt von 25% auf den Normalpreis gewährt. Er muss mindestens 3 Tage im Voraus für die Hin- und Rückfahrt gebucht werden. Es besteht Zug-, aber keine Wochenendbindung. Der Mindestpreis beträgt 45,20 Euro(1. Klasse) / 30 Euro (2. Klasse).

2.2.3
Sparpreis 50

Bei dem Sparpreis 50 wird ein Rabatt von 50% auf den Normalpreis gewährt. Er muss mindestens 3 Tage im Voraus für die Hin- und Rückfahrt gebucht werden. Es besteht Zug- und Wochenendbindung (Nacht von Samstag auf Sonntag muss einbezogen sein oder die Hin- u. Rückfahrt erfolgt samstags oder sonntags). Der Mindestpreis beträgt 45,20 Euro (1. Klasse) / 30 Euro (2. Klasse).

2.3
BahnCard

2.3.1
Allgemeines

Es werden BahnCards mit unterschiedlichen Rabatten auf die Fahrkarten (BahnCard 25, BahnCard 50 und BahnCard 100 für Fahrten in der 2. Wagenklasse, BahnCard 25 First, BahnCard 50 First und BahnCard 100 First für Fahrten in der 1. Wagenklasse) angeboten. Sie sind nicht übertragbar und gelten für zwölf Monate ab Kaufdatum. Ein Umstieg auf eine BahnCard einer höheren Kategorie ist jederzeit möglich. Sie gelten für die Benutzung in der jeweiligen Wagenklasse an allen Tagen und in den unter 2.1 genannten Zügen der Deutschen Bahn AG. Die Anerkennung im Verbundtarif ist jeweils gesondert geregelt. Die BahnCard 25 First und die BahnCard 50 First berechtigen auch zur Inanspruchnahme von BahnCard-Rabatten beim Erwerb von Fahrkarten der 2. Wagenklasse.

2.3.2
BahnCard 25/BahnCard 25 First

Die Ermäßigung beträgt 25% auf den Normalpreis abzüglich des Firmenrabattes (Normalpreis abzüglich Firmenrabatt, abzüglich BahnCard-Rabatt von 25%). Die BahnCard 25/BahnCard 25 First kann mit den Sparpreisen kombiniert werden. Wegen der Mitfahrer-Regelung wird auf Nr. 2.4 verwiesen.

Der Preis beträgt für die:

- BahnCard 25            50 Euro und die

- BahnCard 25 First    100 Euro.

2.3.3
BahnCard 50/BahnCard 50 First

Die Ermäßigung beträgt 50% Rabatt auf den Normalpreis abzüglich des Firmenrabattes. Sie kann nicht mit den Sparpreisen kombiniert werden. Wegen der Mitfahrer-Regelung wird auf Nr. 2.4 verwiesen.

Der Preis beträgt für die:

- BahnCard 50            200 Euro und die

- BahnCard 50 First    400 Euro.

Der Preis der BahnCard 50/ BahnCard 50 First wird um 50% ermäßigt für:

- Jugendliche bis 17 Jahre

- Schüler, Studenten und Auszubildende bis einschließlich 26 Jahren

- Senioren ab 60 Jahre

- Personen, die wegen Erwerbsunfähigkeit eine Rente beziehen, und Schwerbehinderte (ab
  einem Grad der Behinderung von 70%)

2.3.4
BahnCard 100/ BahnCard 100 First

Die BahnCard 100 ersetzt die Persönliche NetzCard. Mit ihr kann beliebig oft in fast allen Zügen der DB AG gefahren werden.

Der Preis beträgt für die:

- BahnCard 100              3.250 Euro und die

- BahnCard 100 First     5.400 Euro.

2.4
Mitfahrerrabatte

2.4.1
Allgemeines

Bei bis zu 5 gemeinsam reisenden Personen zahlt die zweite bis fünfte Person einen um 50 % ermäßigten Normal- oder Sparpreis (Mitfahrer-Rabatt), wenn es sich bei der ersten Person um einen zum Normalpreis oder mit BahnCard-Rabatt (BahnCard 25/BahnCard 50 bzw. BahnCard 25 First/BahnCard 50 First) oder zum Sparpreis fahrenden Erwachsenen handelt. Ein BahnCard-Rabatt wird nur für die erste Person und nur auf den Normalpreis gewährt. Es wird eine gemeinsame Fahrkarte ausgegeben; eine Kombination zwischen Normal- und Sparpreisen oder zwischen Sparpreisen mit verschiedenen Ermäßigungssätzen ist nicht möglich. Der Mitfahrer-Rabatt kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Fahrpreis für die erste Person vor Abzug eines etwaigen BahnCard-Rabatts mindestens 30 Euro für eine Fahrkarte der 2. Wagenklasse und 45 Euro für eine Fahrkarte der 1. Wagenklasse beträgt. Bei Erwerb der Fahrkarte im Zug kann ein Mitfahrer-Rabatt nicht in Anspruch genommen werden.

2.4.2
BahnCard 25

Die Kombination einer eigenen BahnCard 25 mit dem Mitfahrer-Rabatt ist bis zum 10.12.2005 möglich. Auf den Normalpreis wird der Firmenrabatt gewährt, darauf erhält der Mitfahrer 25% Rabatt auf Grund der eigenen BahnCard und darauf 50% Mitfahrerrabatt. Für Mitfahrer ohne eigene BahnCard wird 50% Rabatt auf den Normalpreis abzüglich des Firmenrabattes gewährt.

2.4.3
BahnCard 50

Der Mitfahrer (mit/ohne BahnCard) erhält 50% Rabatt auf den Normalpreis abzüglich des Firmenrabattes. Es besteht keine Möglichkeit einer Rabatt-Kombination von Mitfahrerrabatt und eigener BahnCard.

2.5
Stornokonditionen

Bei Fahrkarten, die zum Normalpreis in Kombination mit dem Firmenrabatt als bahn.corporate Kunde erworben wurden, ist ein Umtausch/eine Erstattung kostenlos bis 9 Tage nach dem 1. Geltungstag möglich. Ab dem 10. Geltungstag fällt eine Gebühr von 15 Euro an. Bei einem sonstigen Erwerb (ohne das bahn.corporate Abkommen) ist ein Umtausch/eine Erstattung bis vor dem 1. Geltungstag kostenlos möglich; ab dem 1. Geltungstag werden 15 Euro erhoben.

Bei den Sparpreisen ist ein Umtausch/eine Erstattung bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag gegen eine Gebühr von 15 Euro möglich.

Am Reisetag kann die Zugbindung einer Sparpreis-Fahrkarte (Sparpreis-Zusatzkarte) gegen eine Gebühr von 15 Euro aufgehoben werden. Zusätzlich ist die Differenz zwischen dem Sparpreis und dem Normalpreis zu zahlen.

3
Firmenabonnement

Zur Vereinfachung der Fahrkartenausgabe bietet die DB AG ein Firmenabonnement (FiA) mit einem Wertkontingent von 5 000,- Euro abzüglich des Firmenrabattes des Landes (Zahlpreis 4.512,50 €) an. Das FiA ist mit BahnCard und Mitfahrerrabatten kombinierbar und hat eine Laufzeit von einem Jahr. Das FiA wird ausschließlich elektronisch (CD-Rom) zur Verfügung gestellt. Die Ticketausstellung erfolgt durch die Dienststelle.

Da der Einsatz des elektronischen FiA’s unproblematisch ist, sollte es soweit möglich genutzt werden. Es ermöglicht den Dienststellen auch bei kurzfristig auftretendem Bedarf das volle Rabattpotential zu nutzen. Das FiA ist über das mit dem Land kooperierende Reisebüro zu beziehen.

4
Fahrscheinabholung am Fernverkehrsautomaten (Bahn-Tix)

Neben dem Firmenabonnement wird von der DB AG auch das sog. „Bahn-Tix-Verfahren“ angeboten. Dieses ermöglicht wie bisher die Beratung, Bestellung und Bezahlung der Tickets bei dem mit dem Land kooperierenden Reisebüro, erspart aber deren Zusendung. Die Abholung der Fahrausweise erfolgt durch die Dienstreisenden am Fernverkehrsautomaten. Hierbei sind keine Zahlungen zu leisten. Der Dienstreisende muss lediglich eine entsprechende Auftragsnummer, die er vom Reisebüro erhalten hat, über den Touch-Screen eingeben. BahnCard-Inhaber können die Tickets am Fernverkehrsautomaten auch mit der bei der Buchung im Reisebüro registrierten BahnCard abholen.

Von dem „Bahn-Tix-Verfahren“ ist Gebrauch zu machen, wenn eine Ausstellung über das FiA nicht möglich ist. Eine Übersendung von Tickets durch das Reisebüro ist zwar weiterhin möglich ist, von ihr sollte jedoch wegen der höheren Kosten nur in begründeten Einzelfällen Gebrauch gemacht werden.

5
Verspätungen oder Zugausfall im Fernverkehr der Deutschen Bahn

5.1
Allgemeines

Hat eine Zugverspätung zur Folge, dass der Anschluss an einen anderen Zug oder den letzten fahrplanmäßig vorgesehenen Anschluss an ein öffentliches Verkehrsmittel versäumt wird, oder fällt ein Zug ganz oder auf Teilstrecken aus, kann entweder
- auf die Weiterfahrt verzichtet und die entgeltfreie Erstattung des Fahrpreises für die nicht
  durchfahrene Strecke verlangt werden,
- auf die Weiterfahrt verzichtet und die entgeltfreie Rückkehr mit dem nächsten geeigneten
  Zug zum Abgangsbahnhof, die entgeltfreie Erstattung von Fahrpreis und Gepäckfracht sowie
  die kostenfreie Rücksendung seines Reisegepäcks verlangt werden
- oder die Reise, soweit möglich, ohne zusätzliches Entgelt mit einem Zug fortsetzen, welcher
  auf der gleichen oder auf einer anderen Strecke nach demselben Zielbahnhof fährt und es er-
  möglicht, mit möglichst geringer Verspätung das Reiseziel zu erreichen.

5.2
Übernahme zusätzlicher Kosten

Kann die Reise wegen Zugausfall, Zugverspätung oder Versäumnis des Anschlusszuges nicht bis 24 Uhr mit einem anderen fahrplanmäßigen Verkehrsmittel fortgesetzt werden oder ist eine solche Fortsetzung unter den gegebenen Umständen nicht zumutbar, übernimmt die DB AG die Kosten für eine angemessene Übernachtung und die Benachrichtigung von Personen oder sofern preisgünstiger und zumutbar die Kosten für den Transfer mit einem anderen Verkehrsmittel (z.B. Taxi). Die Taxi- und Hotelgutscheine werden in einer Höhe von maximal 80 Euro vergeben.

5.3
Entschädigungen

Hat ein Fernverkehrszug der Deutschen Bahn am Zielbahnhof mehr als 60 Minuten Verspätung, fällt ein Fernverkehrszug ersatzlos aus oder wird auf Grund eines verspäteten Fernverkehrszuges der fahrplanmäßige Anschluss an einen Fernverkehrszug ohne alternative Weiterfahrmöglichkeit im Ein-Stunden-Takt verpasst und ergibt sich daraus eine Ankunftsverspätung am Zielbahnhof von über 60 Minuten, wird eine Entschädigung (Gutschein) in Höhe von 20 % bezogen auf den Fahrkartenwert (bei einer Hin- und Rückfahrkarte wird nur der halbe Fahrkartenwert angesetzt) gewährt. Besitzer der BahnCard 100, einer internationalen Fahrkarte sowie einer Zeitkarte erhalten eine pauschale Entschädigung. Darüber hinaus kann die DB AG in begründeten Einzelfällen auch bei Verspätungen unter 60 Minuten Gutscheine ausgeben. Bei Verspätungen des ICE-Sprinters über 30 Minuten besteht Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des vollen Aufpreises für den ICE-Sprinter. Die Regelungen gelten nicht, wenn eine Entschädigung nach Nr. 5.1 bereits geleistet worden ist.

5.4
Geltendmachung der Ansprüche

Zur Geltendmachung des Anspruchs auf Entschädigung nach den Nrn. 5.2 und 5.3 wird eine mit Zangen- oder Stempelabdruck der ausgebenden Stelle versehenene Gutscheinkarte entweder im verspäteten ICE, IC/EC oder IR oder am Tag der verspäteten Reise einschließlich der 2 Folgetage am ServicePoint im Bahnhof ausgestellt. Darüber hinaus ist zur Geltendmachung der Ansprüche auch in einem DB-Reisezentrum am Tag der verspäteten Reise einschließlich der 2 Folgetage eine Gutscheinkarte ohne Stempelaufdruck zu erhalten. In diesem Fall muss die ausgefüllte Gutscheinkarte sowie die dazugehörige Fahrkarte bzw. Fahrkartenkopie innerhalb eines Monats ab dem Tag der verspäteten Reise beim DB-Kundendialog eingegangen sein. Von dort wird ein für ein Jahr gültiger Gutschein über die Entschädigungssumme ausgestellt.

5.5
Die Leistungen der DB AG (Nr. 5.1. und 5.2) sind auf die Reisekostenvergütung anzurechnen; die Entschädigungen (Nr. 5.3) sind ausschließlich für dienstliche Zwecke zu verwenden. Die ausgestellten Gutscheine (Nr. 5.4) sind, ggf. auch ohne Reisekostenrechnung, der zuständigen Abrechnungsstelle zuzuleiten.

6
Fahrkostenerstattung bei Dienstreisen (§ 5 LRKG)

6.1
Stellt die Dienststelle nach überschlägiger Prognose fest, dass die Beschaffung einer BahnCard 25/BahnCard 25 First oder BahnCard 50/BahnCard50 First gegenüber einer Einzelticketbeschaffung zu einem fiskalisch günstigeren Ergebnis führt, ist die BahnCard zu beschaffen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Dienststelle einen Umstieg auf eine höhere Kategorie (Nr. 2.3.1) für geboten hält.

6.2
Wird von den Dienstreisenden trotz Aufforderung keine BahnCard beschafft, sind höchstens die Fahrkosten zu erstatten, die bei ihrem Einsatz angefallen wären.

6.3
Sind Dienstreisende bereits aus persönlichen Gründen im Besitz einer Bahn-Card, können Fahrkosten nur unter Berücksichtigung des BahnCard Rabattes und des Firmenrabattes erstattet werden. Die Kosten der BahnCard sind nur dann zu erstatten, wenn die Fahrpreisermäßigungen die Kosten der BahnCard erreicht oder überschritten haben. Eine anteilige Kostenerstattung der BahnCard ist nicht möglich (VV 7 Satz 3 zu § 5 LRKG).

6.4
Können durch frühzeitige Buchungsmöglichkeit Sparpreise (Sparpreis 25, Sparpreis 50) in Anspruch genommen werden, sollten sie zur Kosteneinsparung genutzt werden. Auf die Stornokonditionen der Deutschen Bahn AG (Nr. 2.5) wird hingewiesen. Bei Verspätungen, die von der Deutschen Bahn AG verursacht sind, kann bei den Sparpreisen – unabhängig von weiteren Entschädigungen (s. Nr. 5) der nächste Anschlusszug benutzt werden. In diesem Fall werden keinerlei Zusatzkosten (Nr. 2.5 Abs. 3) erhoben.

6.5
In Fällen, in denen eine Kostenvergleichsberechnung (z.B. bei § 5 Abs. 3 Satz 1 LRKG) durchzuführen ist, ist grundsätzlich der Normalpreis abzüglich des Firmenrabattes zugrunde zu legen.

Bei Dienststellen, die den Firmenrabatt nicht in Anspruch nehmen können, sind die regelmäßig erzielbaren Fahrpreisermäßigungen zu berücksichtigen (z.B. Firmenabonnement – FiA -).

6.6
Alle Buchungen sind über das den Dienststellen bekannte und mit dem Land kooperierende Reisebüro vorzunehmen, da der auf den Normalpreis (Nr. 2.1) jeweils gewährte Firmenrabatt umsatzabhängig ist. Auch gelten dann die für bahn.corporate Kunden besonders flexiblen Stornobedingungen.

7
Fahrkostenerstattung in anderen Fällen

Nummer 6 gilt auch für die Bemessung der Fahrkostenerstattung

- bei Reisebeihilfen für Heimfahrten nach § 5 TEVO,

- der Fahrkosterstattung bei täglicher Rückkehr zum Wohnort nach § 6 TEVO und

- der Fahrkostenerstattung nach § 7 LUKG/BUKG.

II.

Mein Runderlass vom 1.8.2003 (SMBl. NRW. 203205) wird aufgehoben.

-MBl. NRW. 2005 S. 51