Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 32 vom 22.7.2005 Seite 777 bis 808

Richtlinien zur Durchführung der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und mit Eisenbahnen Gem. RdErl. d. Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung, d. Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit und d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 22.6.2005
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Richtlinien zur Durchführung der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und mit Eisenbahnen Gem. RdErl. d. Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung, d. Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit und d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 22.6.2005

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Richtlinien
zur Durchführung der Verordnung
über die innerstaatliche und grenzüberschreitende
Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
und mit Eisenbahnen

Gem. RdErl. d. Ministeriums für Verkehr,
Energie und Landesplanung,
d. Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit
und d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
v. 22.6.2005

Der Gem. RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr, d. Ministeriums für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie und d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 30. Juli 2002 (SMBl. NRW. 924) wird wie folgt geändert:

Die Nr. 1 – Allgemeine Richtlinien – wird wie folgt gefasst:

„Die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahnen (GGVSE-Durchführungsrichtlinien) – RSE - sind am 20. Januar 2005 (VkBl. 2005, Heft 5, S. 138) neu gefasst worden.

Ich bitte, nach diesen Richtlinien zu verfahren.

Gleichzeitig werden die GGVSE-Durchführungsrichtlinien – RSE – vom 20. Juni 2003 (VkBl. 2003, S. 418) aufgehoben.“

Die Nr. 2 –Besondere Richtlinien – wird wie folgt geändert:

In der Nr. 2.2.1.3 wird die Angabe „Klasse 2“ durch die Angabe „Klasse 3“ ersetzt.

- MBl. NRW. 2005 S. 790