Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 4 vom 26.1.2005 Seite 61 bis 98

Bekanntmachung der Europäischen Vogelschutzgebiete in Nordrhein-Westfalen Bek. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – III-9-616.07.00.04 v. 17.12.2004
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Bekanntmachung der Europäischen Vogelschutzgebiete in Nordrhein-Westfalen Bek. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – III-9-616.07.00.04 v. 17.12.2004

Ministerium für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Bekanntmachung der Europäischen Vogelschutzgebiete
in Nordrhein-Westfalen

Bek. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz – III-9-616.07.00.04
v. 17.12.2004

Europäische Vogelschutzgebiete in Nordrhein-Westfalen

Die nach Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 79/409/EWG (Europäische Vogelschutzrichtlinie) zu besonderen Schutzgebieten erklärten oder nach Artikel 4 Absatz 2 derselben Richtlinie als solche anerkannten Gebiete in Nordrhein-Westfalen werden hiermit bekannt gemacht.

Die Abgrenzungen der besonderen Schutzgebiete sind in den Übersichtskarten der Anlage dargestellt. Karten im Maßstab 1:5.000 liegen bei den unteren Landschaftsbehörden der jeweils genannten Kreise und kreisfreien Städte zur Einsicht aus.

Darüber hinaus können die Detailabgrenzungen auch im Internet sowohl über das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) (www.natura2000.munlv.nrw.de) als auch die Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten (LÖBF) (www.loebf.nrw.de) im Informationssystem „NATURA 2000“ eingesehen werden.

1. „Oppenweher Moor“ (DE-3417-471)

Flächengröße: 472 ha

Kreis: Minden-Lübbecke

Schutzzweck:
Erhaltung und Entwicklung eines nach Niedersachsen übergreifenden Moorgebietes mit Übergangs- und Schwingrasenmooren als
- Brut- und Nahrungshabitat von Bekassine, Wachtelkönig, Krickente, Raubwürger, Neuntöter, Schwarzkehlchen und Braunkehlchen

2. „Weseraue“ (DE-3519-401)

Flächengröße: 2.749 ha

Kreis: Minden-Lübbecke

Schutzzweck:
Erhaltung und Entwicklung einer ausgedehnten Stromtalaue sowie der angrenzenden Niederungsflächen mit Abgrabungsgewässern als
- Durchzugs-, Rast- und Überwinterungsgebiet für Wasser- und Watvögel  (Singschwan, Zwergschwan, Blässgans, Saatgans, Goldregenpfeifer, Zwergsäger, Gänsesäger, Schellente und Löffelente)
- Brutgebiet für gefährdete Vogelarten der Stillgewässer und Röhrichte (Rohrweihe und Löffelente)
- Brut- und Nahrungsgebiet für den Weißstorch

3. „Düsterdieker Niederung“ (DE-3612-401)

Flächengröße: 2.687 ha

Kreis: Steinfurt

Schutzzweck:
Erhaltung und Entwicklung eines grünlandgeprägten offenen Niederungs- und Moorgebietes als Brut- und Rastgebiet für Vogelarten der
- Moore (Krickente und Bekassine)
- des Feucht- und Magergrünlandes (Wachtelkönig, Großer Brachvogel, Uferschnepfe, Goldregenpfeifer und Bekassine )
- der Heiden sowie der offenen Grasflächen auf Binnendünen (Heidelerche)

4. „Bastauniederung“ (DE-3618-401)

Flächengröße: 2.505 ha

Kreis: Minden-Lübbecke

Schutzzweck:
Erhaltung und Entwicklung einer naturnahen grünlandgeprägten, durch Offenheit, Großräumigkeit und weitgehende Unzerschnittenheit geprägten
Niederung als Brut-, Nahrungs- und Rastgebiet für gefährdete Vogelarten, insbesondere
- der Moorlebensräume (Zwergtaucher, Krickente, Knäkente, Tafelente, Löffelente, Kranich, Wasserralle, Tüpfelsumpfhuhn und Bekassine)
- des Feucht- und Nassgrünlandes (Weißstorch und Wachtelkönig)

5. „Moore und Heiden des westlichen Münsterlandes“ (DE-3807-401)

Flächengröße: 2.325 ha

Kreis: Borken

Schutzzweck:
Erhaltung und Entwicklung von Moor- und Heidebereichen sowie angrenzenden Grünlandflächen als Brut- und Nahrungsgebiete für Arten der
- eutrophen Seen mit ihren Verlandungszonen (Schwarzhalstaucher, Zwergtaucher, Flamingo, Krickente, Löffelente, Knäkente, Wasserralle, Schwarzkopfmöwe und Blaukehlchen)
- Heiden (Schwarzkehlchen und Ziegenmelker)
- Moore und Moorgewässer (Krickente, Löffelente, Bekassine, Schwarzkehlchen und Ziegenmelker )
- feuchten Grünlandflächen (Rotschenkel, Uferschnepfe und Großer Brachvogel)

6. „Rieselfelder Münster“ (DE-3911-401)

Flächengröße: 437 ha

Kreisfreie Stadt: Münster

Schutzzweck:
Erhaltung und Entwicklung der durch Flachwasserbereiche, Röhrichte und Grünlandflächen charakterisierten ehemaligen Rieselfeldern als
- Rast-, Brut-, Nahrungs- und Mauserplatz für zahlreiche Wat- und Wasservögel (Zwergtaucher, Löffelente, Spießente, Knäkente, Wasserralle, Tüpfelsumpfhuhn, Bekassine, Kampfläufer, Grünschenkel, Bruchwasserläufer, Waldwasserläufer, Rohrweihe, Blaukehlchen, Teichrohrsänger und Bartmeise)

7. „Heubachniederung, Lavesumer Bruch und Borkenberge“ (DE-4108-401)

Flächengröße: 5.080 ha

Kreise: Borken, Coesfeld, Recklinghausen

Schutzzweck:
Erhaltung und Entwicklung eines vielfältigen, großflächigen, grünlandgeprägten Niederungsgebietes mit angrenzenden Heiden und Mooren als Brut- und Rastgebiet für Vogelarten der
- eutrophen Seen mit ihren Röhrichten und Fließgewässern (Zwergtaucher, Krickente, Tafelente, Blaukehlchen und Teichrohrsänger)
- Moore (Krickente)
- feuchten Grünlandflächen (Uferschnepfe, Großer Brachvogel und Bekassine)
- Heiden sowie der offenen Grasflächen auf Binnendünen (Ziegenmelker und Heidelerche)

8. „Davert“ (DE-4111-401)

Flächengröße: 2.228 ha

Kreisfreie Stadt/Kreise: Münster, Coesfeld, Warendorf

Schutzzweck:
Erhaltung und Entwicklung großflächiger alter Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder, bodensaure Buchen- und Eichenwälder sowie Birken-Moorwälder
- als Lebensraum für den Mittelspecht und den Schwarzspecht

9. „Rietberger Emsniederung mit Steinhorster Becken“ (DE-4116-401)

Flächengröße: 929 ha

Kreise: Gütersloh, Paderborn

Schutzzweck:
Erhaltung und Entwicklung eines ausgedehnten grünlandgeprägten Niederungsgebietes mit zahlreichen Gewässern als Brut- Nahrungs- und Rastgebiet mit Arten der
- Stillgewässer und Röhrichte (Große Rohrdommel, Zwergschwan, Zwergtaucher, Löffelente, Knäkente, Tafelente und Teichrohrsänger)
- feuchten und frischen Grünlandflächen (Großer Brachvogel und Bekassine),
- Fließgewässer und Auwälder (Pirol)

10. „Senne mit Teutoburger Wald“ (DE-4118-401)

Flächengröße: 15.385 ha

Kreise: Gütersloh, Lippe, Paderborn

Schutzzweck:
Erhaltung und Entwicklung einer ausgedehnten Heide- und Waldlandschaft als Lebensraum für Arten der
- Heiden und Sandmagerrasen (Kornweihe, Wendehals, Ziegenmelker, Heidelerche, Wiesenpieper, Schwarzkehlchen, Braunkehlchen, Neuntöter und Raubwürger)
- Buchen- und Eichenwälder (Schwarzspecht, Schwarzstorch, Rotmilan, Wespenbussard, Grauspecht, Rauhfußkauz)
- Fließgewässer mit bachbegleitenden Erlen-/Eschenwäldern (Eisvogel und Pirol)

11. „Unterer Niederrhein“ (DE-4203-401)

Flächengröße: 20.271 ha

Kreisfreie Stadt/Kreise: Duisburg, Kleve, Wesel

Schutzzweck:
Erhaltung und Entwicklung der grünlandgeprägten Rheinaue sowie der angrenzenden Niederungsflächen mit ihren naturnahen Gewässern als
- Durchzugs-, Rast- und Überwinterungsgebiet für Wasser- und Watvögel, insbesondere für Bläss- und Saatgans, Nonnengans, Sing- und Zwergschwan sowie Enten, Zwergsäger, Goldregenpfeifer, Bruchwasserläufer, Waldwasserläufer, Dunkler Wasserläufer, Grünschenkel, Kampfläufer
- Brutgebiet für gefährdete Vogelarten der naturnahen Gewässer mit ihren Röhrichten (Knäk-, Löffel-, Tafelente, Tüpfelsumpfhuhn, Fluss-, Trauerseeschwalbe, Teichrohrsänger, Blaukehlchen), der reich strukturierten niederrheinischen Kulturlandschaft (Weißstorch, Wachtelkönig, Rotschenkel, Uferschnepfe, Wiesenpieper, Schwarzkehlchen) und der Kies- und Sandflächen in der Rheinaue (Flussregenpfeifer)

12. „Lippewiesen zwischen Hamm und Lippstadt mit Ahsewiesen“ (DE-4314-401)

Flächengröße: 2.304 ha

Kreisfreie Stadt/Kreise: Hamm, Warendorf, Soest

Schutzzweck:
Erhaltung und Entwicklung einer grünlandgeprägten Flussaue mit Feuchtgrünland und Röhrichten als
- Lebensraum für Rohrweihe, Wachtelkönig, Uferschnepfe, Neuntöter
- Rastgebiet für Limikolen

13. „Hellwegbörde“ (DE-4415-401)

Flächengröße: 48.417 ha

Kreise: Unna, Soest, Paderborn

Schutzzweck:
Erhaltung und Entwicklung der durch Offenheit, Großräumigkeit, weitgehende Unzerschnittenheit und überwiegende ackerbauliche Nutzung geprägten Agrarlandschaft als
- Brutgebiet insbesondere für Wiesen- und Rohrweihe und Wachtelkönig
- Rast- und Durchzugsgebiet insbesondere für Goldregenpfeifer, Mornellregenpfeifer, Kornweihe und Rotmilans

14. „Egge“ (DE-4419-401)

Flächengröße: 7.177 ha

Kreise: Höxter, Paderborn, Hochsauerlandkreis

Schutzzweck:
Erhaltung und Entwicklung eines großflächigen, von z.T. grünlandgeprägten Bachtälern durchzogenen Waldgebietes im Mittelgebirge als Lebensraum für Vogelarten der
- Buchen- und Eichenwälder (Schwarzstorch, Rotmilan, Schwarzspecht, Grauspecht und Mittelspecht)
-
reich strukturierten, naturnahen Wälder (Haselhuhn)

15. „Luerwald und Bieberbach“ (DE-4513-401)

Flächengröße: 2.636 ha

Kreise: Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Soest

Schutzzweck:
Erhaltung und Entwicklung eines großflächigen, von Bachtälern durchzogenen Waldgebietes mit Eichen- und Buchenwäldern als
- Lebensraum für den Schwarzstorch, Rotmilan, Wespenbussard, Waldschnepfe, Mittelspecht, Schwarzspecht, Grauspecht und Eisvogel

16. „Möhnesee“ (DE-4514-401)

Flächengröße: 1.190 ha

Kreis: Soest

Schutzzweck:
Erhaltung und Entwicklung der
Möhnetalsperre als
- Rast- und Überwinterungsgebiet für Wasservögel (Zwergtaucher, Krickente, Löffelente, Tafelente, Schellente, Zwergsäger und Gänsesäger)

17. „Schwalm-Nette-Platte mit Grenzwald und Meinweg“ (DE-4603-401)

Flächengröße: 7.221 ha

Kreisfreie Stadt/Kreise: Mönchengladbach, Kleve, Viersen, Heinsberg

Schutzzweck:
Erhaltung und Entwicklung einer von Seen, Wäldern, Fließgewässern und Heiden geprägten vielfältigen Landschaft als Lebensraum für Arten der
- naturnahen Stillgewässer mit ihren Verlandungszonen (Zwergtaucher, Krickente, Wasserralle, Blaukehlchen und Teichrohrsänger)
- Fließgewässer mit begleitenden Erlen-/Eschenwäldern und Weichholz-Auenwäldern (Eisvogel, Pirol, Nachtigall)
- feuchten und trockenen Heiden, Wacholderheiden und Sandmagerrasen (Ziegenmelker, Heidelerche und Schwarzkehlchen)
- Buchen- und Eichenwälder (Schwarzspecht und Wespenbussard)

18. „Medebacher Bucht“ (DE-4717-401)

Flächengröße: 13.872 ha

Kreis: Hochsauerlandkreis

Schutzzweck:
Erhaltung und Entwicklung der von Grünlandflächen und Wäldern geprägten Kulturlandschaft im Sauerland als Lebensraum für Arten der
- Buchenwälder (Schwarzstorch, Rotmilan, Wespenbussard, Rauhfußkauz, Schwarz-, Grauspecht)
- Heiden und Wacholdertriften (Neuntöter, Raubwürger)
- Wiesen und Brachflächen (Wiesenpieper, Braunkehlchen, Neuntöter)

19. „Königsforst“ (DE-5008-401)

Flächengröße: 2.519 ha

Kreisfreie Stadt/Kreis: Köln, Rheinisch-Bergischer Kreis

Schutzzweck:
Erhaltung und Entwicklung eines großflächigen Waldgebietes mit Buchen-, Eichenmisch- und Erlen-/Eschenwäldern als
- Lebensraum für Mittelspecht, Schwarzspecht, Grauspecht und Wespenbussard

20. „Wahner Heide“ (DE-5108-401)

Flächengröße: 3.041 ha

Kreisfreie Stadt/Kreise: Köln, Rheinisch-Bergischer Kreis, Rhein-Sieg-Kreis

Schutzzweck:
Erhaltung und Entwicklung einer ausgedehnten Heide- und Waldlandschaft als Lebensraum für Arten der
- Heiden und Sandmagerrasen (Wendehals, Ziegenmelker, Heidelerche, Neuntöter und Schwarzkehlchen)
- Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (Bekassine, Neuntöter und Wiesenpieper)
- Eichen- und Buchenwälder, Feuchtwälder (Mittelspecht, Schwarzspecht, Grauspecht, Pirol und Nachtigall)

21. „Drover Heide“ (DE-5205-401)

Flächengröße: 599 ha

Kreis: Düren

Schutzzweck:
Erhaltung und Entwicklung von großflächigen, nährstoffarmen, trockenen und feuchten Heiden, Magergrünland
- als Lebensraum für Ziegenmelker, Heidelerche, Schwarzkehlchen und Neuntöter

22. „Wälder und Wiesen bei Burbach und Neunkirchen“ (DE-5214-401)

Flächengröße: 4.660 ha

Kreis: Siegen-Wittgenstein

Schutzzweck:
Erhaltung und Entwicklung der von Grünlandflächen und Wäldern geprägten g
roßflächigen Mittelgebirgslandschaft als Lebensraum für Vogelarten der
- reich strukturierten, naturnahen Wälder und Niederwälder (Rotmilan, Schwarzspecht, Grauspecht, Raufußkauz, Haselhuhn)
- extensiv genutzten Offenlandflächen (Wachtelkönig, Bekassine, Neuntöter, Raubwürger, Braunkehlchen und Wiesenpieper)

23. „Buntsandsteinfelsen im Rurtal“ (DE-5304-401)

Flächengröße: 315 ha

Kreis: Düren

Schutzzweck:
Erhaltung und Entwicklung der Buntsandsteinfelsen im Rurtal mit ihren Schlucht- und Hangmischwälder als
- Jahreslebensraum für den Uhu und den Mittelspecht

24. „Kottenforst und Waldville“ (DE-5308-401)

Flächengröße: 3.587 ha

Kreisfreie Stadt/Kreis: Bonn, Rhein-Sieg-Kreis

Schutzzweck:
Erhaltung und Entwicklung eines großflächigen Waldkomplexes mit lindenreichen Stieleichen-Hainbuchenwäldern, Buchen-Altholzbeständen, Auwäldern, Quellsümpfen und Stillgewässern als
- Lebensraum für Mittelspecht, Schwarzspecht, Grauspecht, Rotmilan und Wespenbussard

25. „Ahrgebirge“ (DE-5506-471)
– in Ergänzung zum Vogelschutzgebiet „Ahrgebirge“ in Rheinland-Pfalz

Flächengröße: 581 ha

Kreis: Euskirchen

Schutzzweck:
Erhaltung und Entwicklung naturnaher Waldgesellschaften mit ihrer typischen Ausprägung als
- Jahreslebensraum für das Haselhuhn

Anlage

- MBl. NRW. 2005 S. 66