Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 44 vom 14.10.2005 Seite 1159 bis 1172
Muster für das doppische Rechnungswesen und zu Bestimmungen der Gemeindeordnung (GO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) (VV Muster zur GO und GemHVO) RdErl. d. Innenministeriums v. 21.9.2005 - 34 - 48.01.32.03 - 1259/05 - |
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Muster für das doppische Rechnungswesen und zu Bestimmungen der Gemeindeordnung (GO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) (VV Muster zur GO und GemHVO) RdErl. d. Innenministeriums v. 21.9.2005 - 34 - 48.01.32.03 - 1259/05 -
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und zu Bestimmungen der Gemeindeordnung (GO)
und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
(VV Muster zur GO und GemHVO)
RdErl. d. Innenministeriums v.
21.9.2005
- 34 - 48.01.32.03 - 1259/05 -
Nummer 1.3.1 erhält folgende Fassung:
„1.3.1
Muster für die Gliederung der Stellen (Anlage 10 A und B)
Der
Stellenplan der Gemeinde nach § 8 Abs. 1 GemHVO hat
sämtliche Stellen für die Beschäftigten unabhängig von ihrer Besetzung
auszuweisen und ist nach Beschäftigungsverhältnissen zu untergliedern (vgl. § 8
GemHVO). Er ist danach in Besoldungs- und
Entgeltgruppen aufzuteilen. Bei Beamtenverhältnissen soll eine Einteilung in
Besoldungsgruppen und in Laufbahngruppen vorgenommen werden.
Der Stellenplan ist dem Haushaltsplan beizufügen (vgl. § 1 GemHVO). Die
Muster werden zur Anwendung empfohlen. Sie sind anzupassen, soweit sich Änderungen
auf Grund von Tarifverträgen ergeben.“
In Nummer 1.3.2 wird an den Satz 5 folgender neuer Satz 6 angefügt:
„Sie
sind anzupassen, soweit sich Änderungen auf Grund von Tarifverträgen ergeben.“
Anlage 10 wird wie folgt geändert:
a. Die Anlage 10 B wird wie folgt geändert:
aa) Das Wort „Angestellte“ wird durch das Wort
„Tariflich Beschäftigte“ ersetzt.
bb) Das Wort „Vergütungsgruppe“ wird durch das
Wort „Entgeltgruppe“ ersetzt
b. Die
Anlage 10 C entfällt.
Anlage 11 wird wie folgt geändert:
a. Die
Anlage 11 A 2 wird wie folgt geändert:
aa) Das Wort „Angestellte“ wird
durch das Wort „Tariflich Beschäftigte“ ersetzt.
bb) Das Wort „Vergütungsgruppen“
wird durch das Wort „Entgeltgruppen“ ersetzt.
b. Die
Anlage 11 A 3 entfällt.
Anlage 17 wird wie folgt geändert:
In
Nummer 53 werden in der letzten Zeile das Komma und die Wörter „z.B.
Rückzahlung überzahlter Gewerbesteuer“ gestrichen.