Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 44 vom 14.10.2005 Seite 1159 bis 1172

Muster für das doppische Rechnungswesen und zu Bestimmungen der Gemeindeordnung (GO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) (VV Muster zur GO und GemHVO) RdErl. d. Innenministeriums v. 21.9.2005 - 34 - 48.01.32.03 - 1259/05 -
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Muster für das doppische Rechnungswesen und zu Bestimmungen der Gemeindeordnung (GO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) (VV Muster zur GO und GemHVO) RdErl. d. Innenministeriums v. 21.9.2005 - 34 - 48.01.32.03 - 1259/05 -

6300

Muster für das doppische Rechnungswesen
und zu Bestimmungen der Gemeindeordnung (GO)
und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
(VV Muster zur GO und GemHVO)

RdErl. d. Innenministeriums v. 21.9.2005
- 34 - 48.01.32.03 - 1259/05 -

Mein Runderlass über Muster für das doppische Rechnungswesen der Gemeinden vom 24.2.2005 (MBl. NRW. S. 354) wird wie folgt geändert:

1
Nummer 1.3.1 erhält folgende Fassung:

„1.3.1
Muster für die Gliederung der Stellen (Anlage 10 A und B)

Der Stellenplan der Gemeinde nach § 8 Abs. 1 GemHVO hat sämtliche Stellen für die Beschäftigten unabhängig von ihrer Besetzung auszuweisen und ist nach Beschäftigungsverhältnissen zu untergliedern (vgl. § 8 GemHVO). Er ist danach in Besoldungs- und Entgeltgruppen aufzuteilen. Bei Beamtenverhältnissen soll eine Einteilung in Besoldungsgruppen und in Laufbahngruppen vorgenommen werden.
Der Stellenplan ist dem Haushaltsplan
beizufügen (vgl. § 1 GemHVO). Die Muster werden zur Anwendung empfohlen. Sie sind anzupassen, soweit sich Änderungen auf Grund von Tarifverträgen ergeben.“

2
In Nummer 1.3.2 wird an den Satz 5 folgender neuer Satz 6 angefügt:

Sie sind anzupassen, soweit sich Änderungen auf Grund von Tarifverträgen ergeben.“

3
Anlage 10 wird wie folgt geändert:

a. Die Anlage 10 B wird wie folgt geändert:

aa) Das Wort „Angestellte“ wird durch das Wort „Tariflich Beschäftigte“ ersetzt.

bb) Das Wort „Vergütungsgruppe“ wird durch das Wort „Entgeltgruppe“ ersetzt

b. Die Anlage 10 C entfällt.

4
Anlage 11 wird wie folgt geändert:

a. Die Anlage 11 A 2 wird wie folgt geändert:

aa) Das Wort „Angestellte“ wird durch das Wort „Tariflich Beschäftigte“ ersetzt.

bb) Das Wort „Vergütungsgruppen“ wird durch das Wort „Entgeltgruppen“ ersetzt.

b. Die Anlage 11 A 3 entfällt.

5
Anlage 17 wird wie folgt geändert:

In Nummer 53 werden in der letzten Zeile das Komma und die Wörter „z.B. Rückzahlung überzahlter Gewerbesteuer“ gestrichen.

- MBl. NRW. 2005 S. 1161