Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 46 vom 26.10.2005 Seite 1211 bis 1226

Errichtung der Einrichtung UNESCO-Welterbestätte Schlösser Augustusburg und Falkenlust in Brühl Bek. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr - I.1-0100 – v. 4.10.2005
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Errichtung der Einrichtung UNESCO-Welterbestätte Schlösser Augustusburg und Falkenlust in Brühl Bek. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr - I.1-0100 – v. 4.10.2005

2005

Errichtung der Einrichtung UNESCO-Welterbestätte Schlösser
Augustusburg und Falkenlust in Brühl

Bek. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr
- I.1-0100 – v. 4.10.2005

1
Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bauen und Verkehr wird mit sofortiger Wirkung die Einrichtung UNESCO-Welterbestätte Schlösser Augustusburg und Falkenlust in Brühl gem. § 14 Landesorganisationsgesetz vom 10. Juli 1962 (GV. NRW. S. 421) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2004 (GV. NRW. S. 421) - SGV. NRW. 2005 - errichtet.
Sie hat ihren Sitz in Brühl.

2
Die Einrichtung hat die Aufgabe und Verpflichtung, die Schlösser Augustusburg und Falkenlust in Brühl, die als früheste bedeutende Schöpfung des Rokokostils in Deutschland einschließlich des barocken Gartenparterres von der UNESCO in die Liste des Kultur- und Naturerbes der Menschheit aufgenommen wurde, zu verwalten und für die nachfolgenden Generationen zu bewahren, sie gleichzeitig der Öffentlichkeit im Rahmen einer schonenden und denkmalgerechten - vorrangig musealen - Nutzung zu öffnen und das Wissen über die Schlösser sowie die Garten- und Parkanlagen zu vermitteln.

3
Die Einrichtung UNESCO-Welterbestätte Schlösser Augustusburg und Falkenlust in Brühl untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des für Bauen zuständigen Ministeriums.

Die in eigener Aufgabenwahrnehmung zu erreichenden Ziele werden zwischen dem für Bauen zuständigen Ministerium und der Leiterin oder dem Leiter der Einrichtung im Rahmen der vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel gemeinsam festgelegt.

- MBl. NRW. 2005 S. 1212