Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 5 vom 2.2.2005 Seite 99 bis 118

Bekanntmachung Nr. 10 (Durchführung der Wahlen zum Verwaltungsrat der Betriebskrankenkasse Vereinigte Deutsche Nickel-Werke AG in Schwerte) vom 12. Januar 2005
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Bekanntmachung Nr. 10 (Durchführung der Wahlen zum Verwaltungsrat der Betriebskrankenkasse Vereinigte Deutsche Nickel-Werke AG in Schwerte) vom 12. Januar 2005

Der Landeswahlbeauftragte für die
Durchführung der Sozialversicherungswahlen
im Lande Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung Nr. 10
(Durchführung der Wahlen zum Verwaltungsrat
der Betriebskrankenkasse Vereinigte Deutsche
Nickel-Werke AG in Schwerte)
vom 12. Januar 2005

Mit Bescheid des Landesversicherungsamtes NRW vom 22. November 2004 wurde die beantragte Fusion der bisherigen BKK Vereinigte Deutsche Nickel-Werke AG und der BKK F. W. Brökelmann Aluminiumwerk GmbH & Co. KG zum 01. Januar 2005 genehmigt.

Aufgrund des § 93 Abs. 2 in Verbindung mit § 2 Abs. 3 Satz 3 der Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO) bestimme ich, dass für die Durchführung der zehnten allgemeinen Sozialversicherungswahlen bei der neuen BKK Vereinigte Deutsche Nickel-Werke AG in Schwerte folgende abweichende Regelungen gelten:

1. Wahlausschreibung (§14 SVWO)

Die Wahlausschreibung erfolgt durch den Wahlausschuss des Versicherungsträgers.

2. Bestimmung des Unterschriftenquorums

Für die das Unterschriftenquorum bestimmende Anzahl der Versicherten (§ 48 Abs. 2 Satz 2 SGB IV) ist die Summe der Versicherten der sich vereinigenden Krankenkassen am 1. Januar 2005 (Tag der Fusion) maßgebend.

3. Stichtag für die Unterzeichnung der Vorschlagslisten

Für die Berechtigung der Unterzeichnung einer Vorschlagsliste (§ 48 Abs. 3 Satz 1 SGB IV) ist der Tag der Wahlausschreibung maßgebend.

4. Wahlrecht (§ 50 Abs. 1 Satz 1 SGB IV)

Stichtag für das Wahlrecht ist der 3. Januar 2005.

5. Wählbarkeit (§ 51 Abs. 1 Satz 1 SGB IV)

Stichtag für die Wählbarkeit ist der Tag der Wahlausschreibung.

6. Abkürzung von Fristen ( § 93 Abs. 2 in Verbindung mit § 2 Abs. 3 Satz 3 SVWO)

Es muss stattfinden:                                                                        spätestens am:

Bestellung des Wahlausschusses mit Wirkung vom                           13. Januar 2005

                                                                                                          Donnerstag

Wahlausschreibung                                                                            21. Januar 2005

                                                                                                          Freitag

Einreichung der Vorschlagslisten                                                      9. März 2005

                                                                                                          Mittwoch, 18.00 Uhr

Mitteilung von Zweifeln und Beanstandungen durch den                   16. März 2005

Wahlausschuss ( § 22 Abs. 3 S. 1 SVWO) innerhalb von                 Mittwoch

7 Tagen nach Eingang der Vorschlagsliste

Beseitigung von Zweifeln und Mängeln der Vorschlagslisten           23. März 2005

( § 22 Abs. 4 SVWO)                                                                        Mittwoch, 18.00 Uhr

                                  

Entscheidung des Wahlausschusses über die Zulassung der              31. März 2005

Vorschlagslisten, Listenzusammenlegungen und Listenver-               Donnerstag

bindungen sowie über die Reihenfolge der Listen auf dem
Stimmzettel (§ 23 Abs. 1 SVWO)

Eingang einer Beschwerde nebst Begründung beim Landeswahl-     7. April 2005

ausschuss (Beschwerde-Wahlausschuss, § 24 Abs. 3 SVWO)          Donnerstag

Entscheidung des Landeswahlausschusses                                        21. April 2005

(Beschwerde-Wahlausschuss § 25 Abs. 1 SVWO)                           Donnerstag

Wahlbekanntmachung des Wahlausschusses oder Bekannt-               26. April 2005

machung, dass und weshalb keine Wahlhandlung stattfindet              Dienstag

(§ 28 Abs. 2 SVWO)

Auslegung der Vorschlagslisten ( § 26 Abs. 2 SVWO) und               28. April 2005

Darstellung der Listenträger (§ 27 SVWO) in den Geschäfts-           Donnerstag

stellen des Versicherungsträgers

Abschluss der Verteilung von Wahlunterlagen (§§ 34 Abs. 1,           28. April 2005

37 Abs. 5 SVWO)                                                                             Donnerstag

Aushändigung oder Übermittlung der Wahlunterlagen                       12. Mai 2005

(§ 34 Abs. 2 SVWO), frühestens am 28. April 2005                         Donnerstag

Im Übrigen gelten – insbesondere für den weiteren Ablauf des Wahlverfahrens (einschließlich des Wahltages: 01. Juni 2005) - die Fristen des „Allgemeinen Wahlkalenders für die Wahlen zu den Vertreterversammlungen und den Verwaltungsräten“ in der Fassung der Bekanntmachung durch den Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen.

Essen, den 12. Januar 2005

Der Landeswahlbeauftragte
für die Durchführung der Sozialversicherungswahlen
im Lande NRW

In Vertretung

Z i m p l

- MBl. NRW. 2005 S. 112