Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 50 vom 25.11.2005 Seite 1303 bis 1314
Einführung einer einheitlichen Patientenanhängekarte/-tasche im Rettungsdienst und bei Großschadensereignissen Gem. RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales - III 8 – 0713.2.6.5 - u. d. Innenministeriums - 72-52.03.04 - v. 4. 11.2005 |
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Einführung einer einheitlichen Patientenanhängekarte/-tasche im Rettungsdienst und bei Großschadensereignissen Gem. RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales - III 8 – 0713.2.6.5 - u. d. Innenministeriums - 72-52.03.04 - v. 4. 11.2005
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Einführung einer
einheitlichen Patientenanhängekarte/-tasche
im Rettungsdienst und bei Großschadensereignissen
Gem. RdErl. d.
Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
- III 8 – 0713.2.6.5 -
u. d. Innenministeriums
- 72-52.03.04 -
v. 4. 11.2005
Wichtiger
Bestandteil medizinischer Erstversorgung einer größeren Anzahl Verletzter im
Rahmen von Gefahrenabwehr und Rettungsdienst sind einheitlich farblich
dargestellte Sichtungskategorien. Die Sichtungsdokumentation soll folgenden
Mindestdatensatz erhalten:
1. Patientennummer
2. Sichtungskategorie in römischen Zahlen
(farbkodiert nach Ampelschema)
3. Kurzdiagnose .
Des Weiteren
sollen im Mindestdatensatz Angaben zur (durchgeführten) Erstversorgung, zum (Transport-)
Fahrzeug, zur Zielklinik sowie ein freies Feld für die Dokumentation von
Besonderheiten enthalten sein.
Hinsichtlich der
Farbkodierung der Sichtungsergebnisse wird festgelegt, dass rot die
Sichtungskategorie I, gelb die Sichtungskategorie II, grün die Sichtungskategorie
III und blau die Sichtungskategorie IV
bezeichnet. Die Farbe schwarz bedeutet „tot“.
Die
Behandlungskonsequenzen der Sichtungskategorien sehen wie folgt aus:
I (rot) |
Akute, vitale
Bedrohung |
Sofortbehandlung |
II (gelb) |
Schwer
verletzt/erkrankt |
Aufgeschobene
Behandlungsdringlichkeit |
III (grün) |
Leicht
verletzt/erkrankt |
Spätere
(ambulante) Behandlung |
IV (blau) |
Ohne
Überlebenschance |
Betreuende
(abwartende) Behandlung |
(schwarz) |
Tote |
Kennzeichnung |
Die
Dokumentationstasche soll wetter- und wasserfest, stabil, widerstandsfähig und
dauerhaft beschriftbar sein. Es ist sicherzustellen, dass die Dokumententasche
in sicherem Kontakt mit der Patientin oder dem Patienten bleibt.
Die
Patientennummer soll mehrfach vorhanden sein (z.B. abreißbare Aufkleber). Sind
Name und Vorname der Patientin oder des Patienten zunächst nicht zu ermitteln,
sollen zumindest die Identifikation männlich oder weiblich, ggf. das Alter
(möglichst Geburtsdatum) und die Nationalität vermerkt werden.
Die Entscheidung
über den Transport soll erst nach durchgeführter Sichtung und Erstversorgung am Einsatzort getroffen
werden. Damit stellt die Transportentscheidung einen getrennten Schritt nach
Zuordnung der Behandlungsprioritäten dar; zwischen hoher und niedriger
Transportpriorität ist zu unterscheiden.
Eine
Arbeitsgruppe aus Vertretern der Arbeitsgemeinschaft der Notärzte in NRW, der
Arbeitsgemeinschaft der Leiter Berufsfeuerwehren in NRW, des Deutschen Roten
Kreuzes und des
Landesfeuerwehrverbandes hat das Muster einer Verletztenanhängekarte
erarbeitet, das die genannten Erfordernisse erfüllt.
Zur Vermeidung
unterschiedlicher Verletztenanhängekarten bei den Rettungsdiensten und
Katastrophenschutzeinheiten soll nunmehr die als Anlage beigefügte
Verletztenanhängekarte verbindlich eingeführt werden. Damit werden Probleme und
zeitliche Verzögerungen in der Verletztensichtung und -behandlung vermieden.
Die
Erstbeschaffung erfolgt auf Kosten des Landes. Die Verteilung erfolgt über die
Bezirksregierungen. Kosten für die Ersatzbeschaffung übernimmt die jeweilige
Kommune.
Anlage
- MBl. NRW. 2005 S. 1306