Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 50 vom 25.11.2005 Seite 1303 bis 1314

Denkmalplakette des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. des Ministeriums für Bauen und Verkehr v. 4.11.2005 - V B 3 – 10.05 -
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Denkmalplakette des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. des Ministeriums für Bauen und Verkehr v. 4.11.2005 - V B 3 – 10.05 -

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Denkmalplakette des Landes Nordrhein-Westfalen

RdErl. des Ministeriums für Bauen und Verkehr
v. 4.11.2005
- V B 3 – 10.05 -

Der RdErl. d. Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr v. 5.5.1988 – I B 4 – 10.05 – 926/88 wird wie folgt geändert:

Ziff. 2 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

„Die Urkunde zeigt am oberen rechten Rand das farbige NRW-Wappenzeichen mit der Umschrift „denkmal“. Sie besteht in ihrer obigen Hälfte aus einem weiß eingefassten silberfarbenen Untergrund. Der Untergrund der unteren Hälfte ist weiß. Die Urkunde enthält folgenden Text: (Vorname, Name und Anschrift des Denkmaleigentümers) erhält diese Urkunde in Verbindung mit der Denkmalplakette des Landes Nordrhein-Westfalen für das Denkmal (Kurzbezeichnung des Denkmals) in Anerkennung der Verpflichtung, das Denkmal im Interesse der Allgemeinheit zu erhalten und so zur Bewahrung des kulturellen Erbes in Nordrhein-Westfalen beizutragen (Anlage 3). Der Denkmaleigentümer und das Denkmal sind von der zuständigen Gemeinde einzutragen.“

- MBl. NRW. 2005 S. 1310